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Unternehmensberater auswählen und erfolgreich einsetzen - Ein Handbuch für Entscheider.
6 Beratungsverträge (S. 237-238)
6.1 Vertragsarten
Der mündliche Vertrag
Ein mündlicher Vertrag oder eine mündliche Vereinbarung gilt nach der Rechtsprechung der meisten Länder als in vollem Umfang gültig und bindend. Das umfasst auch Verträge, die Beratungsdienste betreffen. Wenn ein Kunde einen Berater bittet, "einen kurzen Blick auf das Stückkalkulations-System zu werfen und Vorschläge zu machen, wie man es verbessern könnte", und der Berater einwilligt, ist dies normalerweise ein Vertrag, auch wenn die Dauer des Auftrags, die Ausführlichkeit der Untersuchung und das zu zahlende Honorar nicht spezifiziert worden sind. Aber es können Missverständnisse entstehen. Der Berater versteht diese Darstellung der Aufgabe womöglich als einen kleinen, aber regelmäßigen Auftrag. Der Kunde dagegen denkt vielleicht an eine vorläufige Untersuchung, die ihm nicht berechnet wird. Es können viele Probleme entstehen, selbst wenn Kunde und Berater dem selben Kulturbereich angehören und dieselben Geschäftsbedingungen gewöhnt sind. Wenn Berater in fremden Ländern arbeiten, kann die Gefahr von Missverständnissen und Konflikten ungeheuer groß sein.
Das Hauptproblem bei mündlichen Verträgen ist, dass es extrem schwierig und in manchen Fallen sogar unmöglich ist, Beweise für den Zweck und die Bedingungen des Vertrags zu liefern. Wenn jeder im guten Glauben handelt, wird leicht vergessen, was gesprochen und vereinbart wurde; oder die Mitarbeiter werden nicht deutlich und umfassend genug instruiert, und es kann gegensätzliche Ansichten sowohl innerhalb der Organisation des Kunden als auch im Beratungsunternehmen über Umfang, Methode oder Endergebnis der Beratung geben.
Aus diesen und ähnlichen Gründen sind mündliche Verträge für die meisten Beratungsaufträge ungeeignet. Es ist zwar richtig, dass in der Geschichte der Beratung viele erfolgreiche Aufträge ohne eine schriftliche Vereinbarung ausgehandelt und durchgeführt wurden. Auch heute noch werden mündliche Verträge von manchen Kunden und Beratern als ausreichend angesehen, die einander sehr gut kennen und verstehen und die Ideen der anderen Partei richtig interpretieren können, selbst wenn der Auftrag zwanglos am Telefon besprochen wurde. Heutzutage beschränkt sich der Abschluss mündlicher Verträge jedoch eher auf kleine und kurze Aufträge in Situationen, in denen sich Kunde und Berater recht gut kennen und kein formelles Auswahlverfahren benutzt wird. In anderen Fällen bevorzugen Kunden wie Berater schriftliche Verträge.
Der schriftliche Vertrag
Es gibt ganz unterschiedliche Arten von schriftlichen Verträgen. Wer häufig Berater einsetzt, vor allem im öffentlichen Sektor, hat einen Standardvertrag. Die FIDIC hat eine Muster- Servicevereinbarung für Kunden und Berater für technische Beratung entwickelt und empfiehlt sie zum allgemeinen Gebrauch für Vorstudien und Projektstudien, Planung und Ausführung von Bau- und Projektmanagement, insbesondere, wenn die Dienste auf internationaler Basis eingeholt und geleistet werden. Die Weltbank hat einen Mustervertrag für Beraterdienste auf Zeitbasis bei komplexen Aufträgen herausgegeben. Internationale Organisationen, Behörden, Regierungen und viele Beratungsfirmen haben ebenfalls ihre Standardvertragstexte. Manche Berater verwenden Allgemeine Geschäftsbedingungen, die als Grundlage für einen Vertrag benutzt oder dem Vertrag mit oder ohne Änderungen beigefügt werden können. Sie werden damit Teil des Vertrags. Aufgrund der großen Unterschiede in den vom Vertrag abzudeckenden Zwecken und in den Bedingungen der verschiedenen Arten von Beratung haben wir beschlossen, in diesem Buch keinen Mustervertragstext anzubieten. Stattdessen wird in Abschnitt 6.4 ein typischer Vertragsentwurf geliefert, mit Kommentaren zu den wichtigen Vertragsbedingungen, vor allem dort, wo die internationale Praxis nicht einheitlich ist.
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