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II. Da´wa-Bewegungen im 20. Jahrhunderts (S. 85-86)
Der Islamwissenschaftler Jacques Waardenburg stellt im Blick auf islamische Reform und Revitalisierungs-Bewegungen im 20. Jahrhundert fest: „In the second half of the twentieth century, the call (da´wa) of movements and new Islamic ideologies led to an immense variety of new orientations all over the Muslim world". Einige dieser Bewegungen seien im Folgenden exemplarisch dargestellt, um einen Überblick zu den Neuakzentuierungen der da´wa-Arbeit und über die neu entstandenen da´wa-Institutionen zu geben. Dabei wird der Zusammenhang mit den allgemeinen kulturellen und politischen Bewegungen in unterschiedlichen muslimischen Regionen und Staaten zu beachten sein.
§ 5 Da´wa als antikolonial-panislamische Bewegung
Mit der Besetzung vieler islamischer Länder durch die Kolonialmächte und der Einführung des Nationalstaates als einer territorial genau abgegrenzten Entität erstarkte im ausgehenden 19. Jahrhundert der Nationalismus. Der Rekurs auf die eigene ethnische und lokale Identität ist ein auch in anderen Regionen zu beobachtendes Phänomen dieser Zeit. Im Osmanischen Reich lässt sich die Ausbreitung pantürkistischer Gedanken beobachten, in der arabischen Welt allgemein das Entstehen eines Panarabismus. Beide Bewegungen scheinen beeinflusst durch den schon älteren Panslavismus und den europäischen Nationalismus dieser Zeit.3 Für das Osmanische Reich reichte die Betonung des Osmanentums als ein die Reichseinheit verbürgendes ideologisches Konstrukt nicht mehr aus. Gegenüber den divergierenden und auseinander strebenden Kräften innerhalb des Reiches wurde daher von Kalif Abdu´l-Hamid II. der Islam als das einigende Band beschworen. Die Propaganda der osmanischen Sultane Abd’al Aziz und Abdu’l-Hamid II. verfolgte mehr und mehr ein panislamisches Konzept.
1. Da´wa als Ruf zur islamischen Einheit
Begriff und Sache der da´wa erhielt um die Jahrhundertwende einen neuen Akzent. Der Ruf zum Islam wurde nicht mehr nur verstanden als Ruf zu einer bestimmten politischen Ordnung, sondern als Ruf zur islamischen Einheit. Dass der Aufruf zum Islam eine Pflicht des Kalifen sei, war seit langer Zeit ein theoretischer Allgemeinplatz. Durch Kalif Abdu’l-Hamid II. jedoch wurde dieser Ruf in einer neuen Weise ausgerichtet. Der Niedergang des Osmanischen Reiches hatte seit langer Zeit das Amt des Kalifen zu einer mehr und mehr nur nominellen bzw. ideellen Größe werden lassen. Das Kalifat hatte von 1258 bis 1516/17 kaum eine Bedeutung, in der Zeit darauf war es faktisch aufgehoben. Nach 1774, mit dem Ende des russisch-türkischen Krieges (1768-1774), hatte der osmanische Sultan es erreicht, dass die russische Seite ihn anerkannte als den „souveränen Kalifen" der islamischen Religion, womit er für die tartarischen Muslime auf der Krim zuständig war. Zunächst machten die osmanischen Sultane von diesem Rechtstitel jedoch keinen Gebrauch, da sie einerseits mit innenpolitischen Reformen beschäftigt waren, andererseits der verstärkte Rekurs auf den Rechtstitel außenpolitisch ihre Position als „europäische" Macht geschwächt hätte.7 In den politischen Zusammenhängen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gewann der Rechtstitel jedoch neue Bedeutung.
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