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Kein Anlass zur Verwerfung - Studien zur Hermeneutik des ökumenischen Gesprächs

Kein Anlass zur Verwerfung - Studien zur Hermeneutik des ökumenischen Gesprächs

von: Johannes Brosseder, Markus Wriedt

Verlag Otto Lembeck, 2007

ISBN: 9783874765251, 460 Seiten

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC,Mac OSX,Windows PC Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 21,25 EUR

Ersparnis: 3,75 EUR

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Kein Anlass zur Verwerfung - Studien zur Hermeneutik des ökumenischen Gesprächs


 

Ökumenische Aufgaben im Verhältnis zur römisch-katholischen Kirche (S. 266-267)

Von Wolfhart Pannenberg, München

Die Situation im ökumenischen Dialog zwischen den Reformationskirchen und Rom, auch zwischen den lutherischen Kirchen und Rom, sieht zurzeit nicht ermutigend aus. Das war vor wenigen Jahren noch anders. Als 1999 die Gemeinsame Offizielle Feststellung zur lutherisch-katholischen Erklärung über die Rechtfertigung unterzeichnet wurde, konnte man hoffen, dass nun auch bei den anderen zwischen Rom und den Reformationskirchen bestehenden Differenzen in der Lehre eine Verständigung möglich sein könnte. Das waren nach der in Deutschland durchgeführten Untersuchung über die gegenseitigen Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts, die 1994 unter dem Titel „Lehrverurteilungen – kirchentrennend?" publiziert und anschließend von den zunächst zuständigen kirchlichen Gremien in Deutschland positiv, wenn auch nicht ohne gewisse Vorbehalte auf evangelischer Seite aufgenommen worden war, vor allem zwei Themenkreise neben der Rechtfertigungslehre, nämlich die Lehre von den Sakramenten und das kirchliche Amt. Beim Thema der Rechtfertigungslehre waren die Ergebnisse der Lehrverurteilungsstudie durch den Lutherischen Weltbund und den römischen Einheitsrat über Deutschland hinaus auf Weltebene aufgenommen und bekräftigt worden. Das war in Deutschland bei manchen protestantischen Kreisen auf Unverständnis gestossen, weil sie eine unmittelbare Reaktion Roms auf die positive Rezeption der Ergebnisse der Lehrverurteilungsstudie durch die deutschen kirchlichen Gremien erwartet hatten. Diese Erwartung war nicht realistisch.

Der in Deutschland erreichte Konsens war zunächst nur ein regional rezipiertes Ergebnis. Für eine Stellungnahme der römischkatholischen Weltkirche aber bedurfte es eines auf Weltebene gewonnenen Konsenses. Ein solcher Konsens wurde hinsichtlich der Rechtfertigungslehre durch die vom Lutherischen Weltbund mit dem römischen Einheitsrat ausgearbeitete Erklärung zur Rechtfertigung er reicht. Hinsichtlich der beiden anderen Themenkreise – also in der Lehre von den Sakramenten und besonders zur Abendmahlslehre, sowie in der Lehre vom ordinierten Amt – ist eine entsprechende Rezeption auf Weltebene bisher nicht erfolgt, obwohl das in der Logik des mit der Lehrverurteilungsstudie und der Rechtfertigungserklärung begonnenen Prozesses gelegen hätte.

Zu den Gründen für die eingetretene Stagnation gehört sicherlich auch, dass auf evangelischer Seite, besonders in Deutschland, ein so starker Widerstand gegen die Bemühungen um eine Verständigung mit Rom spürbar wurde. Der Text der gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre wurde weithin mit einer Hermeneutik des Misstrauens und des Verdachts gelesen, so als ob diese Erklärung eine Preisgabe der zentralen reformatorischen Lehre von der Rechtfertigung durch Glauben allein beinhalte. Das Gegenteil ist richtig. Die römisch-katholische Seite ist mit dieser Erklärung zentralen reformatorischen Positionen weit entgegengekommen, sowohl durch die Aufnahme der Formel von der Rechtfertigung allein aus Glauben als auch durch die Zustimmung zur These von der Heilsgewissheit des Glaubens. In diesen beiden wichtigen Punkten war die reformatorische Lehre im 16. Jahrhundert von römischer Seite scharf abgelehnt worden, während jetzt ein besseres Verständnis die Zustimmung ermöglichte. Umso verletzender und unverständlicher musste es jetzt für die römisch-katholische Seite sein, dass manche in den protestantischen Kirchen, statt diesen Sachverhalt dankbar zur Kenntnis zu nehmen, der Gegenseite alle möglichen finsteren Absichten unterstellten, vor allem die Absicht einer Vereinnahmung des Protestantismus durch die römisch-katholische Kirche. Ein echtes Eingehen der römischkatholischen Seite auf zentrale reformatorische Erkenntnisse schien für die protestantischen Kritiker offenbar gar nicht vorstellbar zu sein.