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Umweltmanagement und Emissionsrechtehandel

Axel Hermeier

 

Verlag Rainer Hampp Verlag, 2007

ISBN 9783866181533 , 243 Seiten

Format PDF, OL

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1 Einleitung (S. 1)

1.1 Problemstellung

Am 25. Oktober 2003 ist die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten1 in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates2 in Kraft getreten. Ziel der Richtlinie 2003/87/EG ist die Errichtung eines gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystems zum 1. Januar 2005. Hierdurch soll im Hinblick auf eine Erfüllung der im Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 für die Mitgliedsstaaten vorgesehenen Verpflichtungen ein kosteneffizienter Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen geleistet werden.

Mit der Einführung des ersten multinationalen Emissionshandelssystems zum 1. Januar 2005 beschreiten sowohl der europäische als auch der nationale Gesetzgeber neue Wege in der Klimapolitik. Abweichend von der bisherigen Strategie, klimapolitische Ziele vorrangig durch ordnungspolitische Maßnahmen und Lösungen erreichen zu wollen, wird mit der Installierung eines gemeinschaftlichen Systems für den Handel mit Emissionszertifikaten erstmals flächendeckend ein marktwirtschaftlich organisiertes Instrumentarium genutzt, um möglichst kosteneffizient die gesetzten klimapolitischen Zielvorgaben der Europäischen Union (EU) zu erfüllen.

Anknüpfend an erste Bestrebungen der europäischen Umweltpolitik in den 1990er Jahren durch die Einführung von normierten Umweltmanagementsystemen (UMS) die Verantwortung für das Erreichen umweltpolitischer Ziele verstärkt auf die Ebene der Unternehmen zu verlagern, kann der Handel mit Emissionszertifikaten im Feld der Klimapolitik als Evolution dieser Strategie bezeichnet werden, um ergänzend zu ordnungspolitischen und gesamtstaatlichen Maßnahmen durch marktwirtschaftliche Anreize die Industrie zu einem möglichst kosteneffizienten Beitrag zum europäischen und in der Zukunft internationalen Klimaschutz zu bewegen.

Der Klimaschutz als ein Teilbereich der Umweltpolitik stellt für die beteiligten Unternehmen eine neue Herausforderung dar. In Verbindung mit dem klimapolitischen Instrumentarium des Emissionshandels handelt es sich hierbei für die Mehrzahl der betroffenen Unternehmen um ein gänzlich neues Betätigungsfeld. Zwar hat die deutsche Industrie mit der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge" vom 9. November 2000 eine erste Strategie im Sinne einer freiwilligen Selbstverpflichtung als Beitrag zum nationalen Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vorgelegt und damit erstmals das Erfordernis, auch auf der Ebene der Unternehmen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgas- Emissionen zu ergreifen, in den Fokus der öffentlichen Diskussion gerückt.

Infolge dessen setzte gerade in energieintensiven Unternehmen langsam ein Prozess des Umdenkens ein, indem dem Thema Klimaschutz auf Unternehmensebene im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes bzw. Umweltmanagements erstmals verstärkte Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Davon unberührt erlangen die europäische und nationale Klimaschutzpolitik durch die Einführung des europäischen Emissionshandelssystems eine neue Qualität dadurch, dass der Emission von Treibhausgasen (THG) bzw. Kohlendioxid (CO2) erstmals ein monetärer Wert zugeschrieben wird. Dieser Aspekt führt in Verbindung mit der verbindlichen Teilnahme bestimmter durch die EU-Richtlinie definierter Industriesektoren zu weit reichenden Veränderungen im Bereich der betrieblichen Anstrengungen zum Klimaschutz im Speziellen bzw. Umweltschutz im Allgemeinen.

Der betriebliche Umweltschutz in Deutschland hat in Folge ständig gestiegener rechtlicher Vorgaben sowie eines wachsenden Drucks seitens der relevanten Stakeholder inzwischen ein im internationalen Vergleich hohes Niveau erreicht. Durch vor allem auf technische Lösungen fokussierenden Umweltschutz konnten in den letzten 20 Jahren erhebliche Reduktionen negativer Umweltauswirkungen der Industrie erreicht werden. Darüber hinaus zeigen sich durch die Einführung der europäischen Öko-Audit-Verordnung (Environmental Management and Audit Scheme, EMAS) sowie der internationalen Umweltmanagementnormen DIN ISO 14001 Mitte der 1990er Jahre erste positive Anzeichen hinsichtlich eines betrieblichen Umweltschutzes mit eher vorsorgendem als nachsorgendem Charakter.