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Zivilrechtliche Strukturen von open-end-Investmentfonds in Deutschland und England
Open-end-Investmentfonds bieten Anlegern die Möglichkeit einer sicheren sowie leicht realisierbaren Kapitalanlage und haben eine immense wirtschaftliche Bedeutung. Rechtlich problematisch ist insbesondere die Dreiecksstruktur zwischen Verwaltungs- bzw. Investmentgesellschaft, Verwahrgesellschaft und Anlegern. Die vorliegende Arbeit untersucht diese Strukturen erstmalig nicht nur für open-end-Investmentfonds in Deutschland, sondern auch in England. Dabei werden das Vertragsmodell und die Investmentaktiengesellschaft des deutschen Rechts sowie das Trustmodell (unit trust) und die open-ended investment company (OEIC) des englischen Rechts eingehend behandelt.
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