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Volkswirtschaftslehre, Bd.1 : Einführung und Grundlagen

Volkswirtschaftslehre, Bd.1 : Einführung und Grundlagen

von: Rainer Fischbach, Klaus Wollenberg

Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, 2007

ISBN: 9783486583076, 373 Seiten

13. Auflage

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 26,80 EUR

Ersparnis: 3,00 EUR

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Mehr zum Inhalt

Volkswirtschaftslehre, Bd.1 : Einführung und Grundlagen


 

2 Wirtschaftssysteme (S. 63-64)

2.1 Gesellschaftsordnung&nbsp,- Wirtschaftssystem&nbsp,- Wirtschaftsordnung&nbsp,- Wirtschaftsverfassung

Durch die inhaltliche Klärung der wichtigsten hier relevanten Begriffe soll der Einstieg in den zweiten Hauptteil erfolgen.

Gesellschaftsordnung bzw. Sozialordnung (statt -ordnung verwendet man oft auch den Ausdruck -system) ist ein wichtiger Grundbegriff der Sozialwissenschaften, spezifischer der Soziologie. Unter einer Gesellschaft versteht man eine Summe von Individuen (meist auf Menschen bezogen), die durch ein ganzes Geflecht von Beziehungen miteinander in Kontakt stehen und deren Zusammenleben insbesondere durch die eigentümlichen sozialen Handlungen erklärbar ist. Den Ordnungs-Organisationsrahmen, den sich eine derartige Gesellschaft gibt bzw. der ihr gegeben wird, bezeichnet man als ihre Sozialordnung. Daraus ergibt sich, dass mit dem Begriff Gesellschaftsordnung sämtliche Arten von Beziehungen einer Gesellschaft gemeint sind, d. h. ihre ethischen, religiösen, rechtlichen, wirtschaftlichen usw. Demzufolge ist Sozialordnung ein Oberbegriff, der neben anderen auch die Organisation bzw. Ordnung des Wirtschaftsbereiches mit einschließt.

Die Wirtschaftswissenschaften und hier vornehmlich die Volkswirtschaftslehre, untersucht aus dem Gesamtbereich einer Gesellschaft nur den Organisationsrahmen ihres speziellen Erkenntnisobjektes, nämlich der Wirtschaft. Sie ist sich dabei voll bewusst, dass es neben der Ordnung des Wirtschaftsbereiches auch noch andere Ordnungen in einer Gesellschaft gibt. Ebenso unbestritten ist heute die Erkenntnis, dass aus diesen anderen Bereichen einer Gesellschaft mannigfaltige und wichtige Impulse auf den Ordnungsrahmen der Wirtschaft ausgehen und auch umgekehrt. Die Berücksichtigung der Beeinflussung dieser unterschiedlichen Bereiche einer Gesellschaft wurde durch den Hinweis der sog. Hilfswissenschaften angedeutet.

Der Begriff Wirtschaftssystem, eingeführt von Werner Sombart, war ursprünglich auf Fragen der Wirtschaftsgeschichte und -soziologe abstellt (z. B. Entwicklung des kapitalistischen Wirtschaftssystems usw.). Heute versteht man unter Wirtschaftssystemen überwiegend einen Begriff, der den Ordnungs-Organisationsrahmen einer Wirtschaft (Volkswirtschaft) beschreibt. Ein Teil der Autoren in der VWL fasst den Begriff enger und versteht unter Wirtschaftssystem den Ordnungsrahmen einer Wirtschaft, soweit es als Modell bzw. theoretische Konstruktion gemeint ist und spricht dann von den Idealtypen an Wirtschaftssystemen. Sie verstehen somit unter einem Wirtschaftssystem nur die Modellkonstruktion und nicht den Ordnungsrahmen einer realen Wirtschaft.

Unter einer Wirtschaftsordnung versteht man ebenfalls den Ordnungsrahmen einer Volkswirtschaft, aber eine Reihe von Autoren meinen dabei eine reale, wirkliche Volkswirtschaft im Gegensatz zur Modellkonstruktion eines Wirtschaftssystems.

Begrifflich konsequente Autoren verstehen somit unter einem Wirtschaftssystem eine Modellkonstruktion, während eine Wirtschaftsordnung eine reale Volkswirtschaft, z. B. die der Bundesrepublik Deutschland, wäre. Einige Autoren drehen den Zusammenhang wieder um, andere treffen gar keine Differenzierung und gebrauchen die Ausdrücke synonym. Im vorliegenden Buch soll bei den Problemen des Ordnungs- bzw. Organisationsrahmens einer Volkswirtschaft überwiegend nur der Ausdruck Wirtschaftssystem Verwendung finden. Es soll damit der Anschluss an die zunehmende Verwendung der Forschungsansätze der Allgemeinen Systemtheorie finden (die aber nicht unumstritten ist). Die Denkansätze der Systemtheorie beschreiben genau das, worum es beim Ordnungsrahmen einer Wirtschaft letztlich geht. Soll eine reale konkrete Volkswirtschaft hinsichtlich ihres Ordnungsrahmens beschrieben werden, so sprechen wir von einem realen Wirtschaftssystem.

Unter der Wirtschaftsverfassung versteht man sämtliche Rechtsbestimmungen eines Landes, die sich auf das Wirtschaftsleben beziehen und hier auswirken. Wirtschaftsverfassung und Wirtschaftssystem (bzw. -ordnung) sind nicht gleichzusetzen. Einmal umfasst bzw. beschreibt Wirtschaftssystem mehr als Wirtschaftsverfassung. Zum anderen muss das Wirtschaftssystem mit der jeweiligen Wirtschaftsverfassung nicht immer im Einklang sein. So kann z. B. die Wirtschaftsverfassung den Wettbewerb postulieren, das Wirtschaftssystem dies aber durch Kartellierung umgehen.