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Mutter-Kind-Kuren als Behandlungsmöglichkeit für erschöpfte Mütter

Tina Liebetrau

 

Verlag Diplomica Verlag GmbH, 2010

ISBN 9783836641562 , 150 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz frei

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Textprobe: Kapitel 5, Überblick kurativer Behandlungsmöglichkeiten: Für Mütter können Behandlungen je nach Erkrankung oder Beschwerden z.B. in einer Kur erbracht werden. Dazu einige Erläuterungen. Es ist möglich eine ambulante Vorsorgeleistung, also ein persönliches Gesundheitsprogramm, in einem selbst gewählten anerkannten Kurort durchzuführen mit z.B. Bädern und Massagen. Die Unterkunft und der Aufenthalt werden also selbst organisiert. Sie kann angezeigt sein beim Existieren bewiesener Risikofaktoren, wenn diese durch die Maßnahme beseitigt oder beeinflusst oder dem Patienten die Bewältigung dieser Faktoren erleichtert werden können (wie z.B. bei Übergewicht, Bluthochdruck, Neigung zu somatischen Erkrankungen, immer wiederkehrenden Schmerzzuständen des Stütz- und Bewegungsapparates). Ebenso gilt die Maßnahme als geeignet wenn eine Erkrankung bereits aufgekommen ist und deren Folgen (Fähigkeitsstörungen, Beeinträchtigungen) dadurch beseitigt oder gemindert werden können. Die Krankenkasse übernimmt nach Verordnung durch den Arzt die Kosten für die badeärztliche Behandlung und 90% für die Kurmittel. Für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe usw. muss ein Eigenanteil des Patienten geleistet werden. Reichen ambulante Maßnahmen nicht aus, kann die Krankenkasse stationäre Vorsorgemaßnahmen bewilligen. Diese umfassen die stationäre Behandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einer Vorsorgeeinrichtung. Die Kompaktkur gehört zu den Vorsorgeleistungen der Krankenversicherung und ist eine besondere Art der ambulanten Kur, bei der mehrere therapeutische Bereiche eng zusammen arbeiten und unter ärztlicher Verantwortung koordiniert werden. Je nach Krankenkasse werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezuschusst. Die medizinische Rehabilitation, die durchgeführt werden kann, ist ein Teilbereich der Rehabilitation. Die Rehabilitation ist ein sehr großer und umfassender Bereich, für den alle Versicherungsträger zuständig sein können und der der Wiederherstellung der Gesundheit, (Wieder-) Eingliederung ins Arbeitsleben oder der Verhinderung der Verschlechterung des Gesundheitszustands dient. Die medizinische Rehabilitation umfasst Maßnahmen, die auf die Erhaltung oder Besserung des Gesundheitszustands ausgerichtet sind und vorwiegend die Durchführung medizinischer Leistungen erfordern. Zur medizinischen Rehabilitation zählen: Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt, Kinderheilbehandlung, Onkologische Nachsorgeleistungen, Frühförderung behinderter Kinder und von Behinderung bedrohter Kinder, Sozialpädiatrische nichtärztliche Leistungen, Sozialmedizinische Nachsorge für Kinder bis 14 Jahre, Entwöhnungsbehandlung für Suchtkranke, Stufenweise Wiedereingliederung, Geriatrische Rehabilitation für ältere Menschen, und eben die für diese Arbeit themenrelevante Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter. Bei der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme kann man wieder zwischen ambulanten und stationären Maßnahmen unterscheiden. Unter bestimmten Voraussetzungen trägt der Rentenversicherungsträger nach §§ 10,11 SGB VI die Kosten für eine medizinische Rehabilitation. Persönliche Voraussetzungen sind beispielsweise, dass die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung erheblich gefährdet oder gemindert ist und voraussichtlich eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet oder die Erwerbsfähigkeit gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Speziell für Mütter gibt es Mütter- oder Müttergenesungskuren. Gerade bei Müttern können Maßnahmen zur Vorsorge und Genesung hilfreich sein, weil sie oft starken Belastungen im Alltag ausgesetzt sind. Diese Maßnahme hilft nicht nur Krankheiten zu kurieren, sondern auch Gefährdungen zu vermeiden. Die Kosten trägt die Krankenkasse und es muss eine eigene Zuzahlung von 10 Euro pro Tag geleistet werden. Für Mütter, die minderjährige und/oder behinderte Kinder versorgen, ist die Durchführung einer speziellen Form der Kur, einer Mutter-Kind-Kur, empfehlenswert. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten und die Mutter muss 10 Euro pro Tag dazuzahlen. Collatz, Fischer und Thies-Zajonc unterscheiden Mütterkuren von Mutter-Kind-Kuren und erläutern, Mutter-Kind-Kuren bieten Unterbringungsmöglichkeiten, Beschäftigungs- und Betreuungsangebote für einen gemeinsamen Kuraufenthalt von Mutter und Kind(ern), während bei Müttergenesungskuren nur die Mütter und nicht die Kinder an der Kur teilnehmen. Außerdem grenzen sie die Vorsorge- und Rehabilitationskuren für Mütter (und Kinder) deutlich von Rehabilitationskuren ab, die eher auf spezifischere physische oder psychische Leiden im Endstadium zielen. Die Mütterkuren oder Mutter-Kind-Kuren sind auf allgemeine Leidensformen ausgerichtet und behandeln deren soziale, psychische und physische Ursachen. Grundsätzlich gilt für die vorgestellten Maßnahmen: 'ambulant vor stationär' (§§ 23 Abs. 4, 40 Abs. 2 SGB V), was bedeutet, dass stationäre Leistungen erst erbracht werden, wenn ambulante Maßnahmen nicht ausreichen. Eine Ausnahme bilden dabei die Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren für Mütter und Väter sowie die medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter, für die dieser Grundsatz nicht gilt. Die Mutter-Kind-Kuren soll nun näher betrachtet werden und es soll dabei überprüft werden, ob sie eine geeignete Maßnahme für die 'erschöpften Mütter unserer Gesellschaft' darstellen.