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Was ist ein Energieausweis? (S. 6-8)
Informationen über die Energieeffizienz von Gebäuden und damit zu den zu erwartenden Energiekosten sind bisher schwierig zu bekommen bzw. sie sind kaum aussagekräftig. Man hört von Niedrigenergiehäusern, Niedrigstenergiehäu sern, UltraEnergiehäusern, Synergiehäusern, Passivhäusern, 3LiterHäusern und man versteht in der Regel „nur Bahn hof". Aussagen zur Energieeffizienz bekommt man in der Regel keine und damit auch keinen Überblick, welche Ener giekosten „drohen".
Man mietet eine Wohnung und bekommt einen Mietvertrag. Informationen zur Energieeffizienz des Gebäudes, in das man einzieht, werden im Allgemeinen nicht gegeben. Eigentlich ist es unverständlich, dass bei kleinsten Konsumgütern eine wahre Informationsflut zum Energiebedarf herrscht, während man bei millionenschweren Immobilienobjekten gerade ein mal den Schlüssel fürs Haus erhält.
Neutrale Energiedaten
Natürlich kann man sich Informationen über die Betriebskos ten des Vormieters oder Vorbesitzers beschaffen. Was sie taugen, ist oft ungewiss. Besser sind objektive Daten, wie sie jetzt auf gesetzlicher Grundlage vorzuhalten sind. Die am 1. Oktober 2007 in Kraft tretende neue Energieeinsparver ordnung soll mit der bisherigen Praxis unzureichender Infor mationen Schluss machen. Die neue Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV 2007) regelt jetzt die Ausstellung von Energieausweisen. Sie sollen über die energetische Qualität von Gebäuden informieren und Hinweise für mögliche Verbesserungen geben.
Beispiel
Hans und Gitta Meier sind Bauherren eines gerade im Bau befindlichen Mehrfamilienhauses. Noch ist nicht klar, ob sie die Wohnungen im Haus vermieten oder verkaufen wollen. Brau chen die Meiers einen Energieausweis? Wie kommen sie an einen Energieausweis? Der Energieausweis für Neubauten ist Pflicht. Egal, ob die Meiers ihre Wohnungen verkaufen oder vermieten wollen: Sie müssen den Interessenten einen solchen Ausweis vorlegen können. Der Energieausweis soll alle Informationen enthalten, die zur Beurteilung der Energieeffizienz eines Gebäudes maß geblich sind. Selbst erstellen können die Meiers den Ausweis jedoch nicht, sie können ihn über ihren Architekten beauftragen. Er stellt den Ausweis selbst aus oder schaltet Fachleute ein, welche die notwendigen Daten berechnen und sie in das dafür vorgesehene vierseitige EnergieausweisFormular eintragen. Der Energieausweis wird für das gesamte Gebäude ausgestellt und nicht nur für einzelne Wohnungen.
Energieausweise informieren lediglich über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Sie stellen keine Aufforderung zu baulichen Maßnahmen dar.
Anders als bei Konsumgütern, wo Energielabels nur für Neu aber nicht für Gebrauchtwaren bestehen, werden sie im Ge bäudebereich etappenweise auch für Altbauten eingeführt. Was dies in der Praxis bedeutet, zeigt folgendes Beispiel.
Beispiel
Olaf und Heike Müller sind Eigentümer eines Hauses, das 1905 gebaut und bisher nur einmal in den Siebziger Jahren teilweise modernisiert wurde. Schon lange tragen sie sich mit dem Ge danken, ihre Immobilie entweder jetzt grundlegend zu sanieren, sie ganz zu verkaufen oder sie gewinnbringend zu vermieten. Müssen sich die Müllers einen Energieausweis ausstellen lassen? Ab dem 1. Juli 2008 sind Energieausweise auch für Altbauten von vor 1965 ein Muss (für Neubauten sind sie dies jetzt schon). Verkaufen oder vermieten die Müllers das Haus, müssen sie ab diesem Datum Kauf oder Mietinteressenten einen solchen Ausweis vorlegen können. Die Interessenten sollen so in die Lage versetzt werden, die Energieeffizienz von Immobilien zu verglei chen – ein legitimes Interesse, da die Energiekosten einen nicht unbeträchtlichen Teil der Wohnkosten ausmachen.
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