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Volker Gerhardt
6 „Schuld", „schlechtes Gewissen" und Verwandtes (II 4–7) (S. 81-82)
6.1 Der Abstand zu Kant
Die zweite Abhandlung der Genealogie steht nicht gerade unter einem prägnanten Titel. Man braucht sich nur selbst in die Lage zu versetzen, in der eine angemessene Überschrift für das zu finden wäre, was hier behandelt wird, um augenblicklich zu erkennen, daß sich Nietzsche ausnahmsweise einmal nicht auf der Höhe seiner stilistischen Kunst bewegt: „,Schuld‘, ‚schlechtes Gewissen‘ und Verwandtes". Das ist eine mit spitzen Fingern vorgeführte Exposition von zwei Begriffen, auf die sich der Text bezieht. Die große Zahl der anderen Begriffe wie „Versprechen", „Verantwortung", „Freiheit", „Wert" oder „Sinn", die ebenfalls behandelt werden, wird einfach unter „Verwandtes" angefügt. Gleichwohl paßt der dritte Terminus zum Generalthema der Genealogie, die nach Verwandtschaften, genauer: nach „Blutsverwandtschaften" (vgl. II 20: 329) fahndet, läßt aber noch nicht einmal ahnen, wie heterogen die Themen sind, die im Folgenden tatsächlich zur Sprache kommen. Zum Glück gehen bereits die ersten drei Abschnitte in ihrer Themenstellung so weit über den spröden Titel hinaus, daß man sich nicht lange täuschen lassen muß.
In den ersten beiden Abschnitten der zweiten Abhandlung entwirft Nietzsche seine Ethik der individuellen Verantwortlichkeit. Dazu benötigt er, wie schon Kant in seiner kritischen Ethik, die Freiheit und die Gleichheit der handelnden Subjekte, denn ohne sie ließe sich, auch bei Nietzsche, die Gegenseitigkeit gleichberechtigter Partner nicht denken. Als Psychologe ist Nietzsche aber nur an den empirischen Bedingungen von Freiheit und Gleichheit interessiert, er will schildern, wie sie sich im Gang einer langen Geschichte gesellschaftlich entfaltet haben.
Damit tritt neben die psychologische auch eine soziologische Fragestellung. Ihr wird in der Nietzsche-Forschung leider nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt (dazu: Baier 1981/82, 6–33, Gerhardt 1996, 131 ff.). Tatsächlich aber ist Nietzsche einer der Wegbereiter der soziologischen Ausdeutung der Moral. Er partizipiert an den großen Hoffnungen auf eine ideologiekritische Entlarvung, die das 19. aus dem späten 18. Jahrhundert übernommen hat und die in den Sozialwissenschaften auch heute noch wirksam sind. Über Simmel, Tönnies, Weber und Freud hat er die von marxistischen Soziologen inaugurierte „Dialektik der Aufklärung" inspiriert und kann selbst noch als Vorläufer der postmarxistischen „Detranszendentalisierung" der Vernunft durch Jürgen Habermas gelten.
Umso schwerer fällt es Nietzsche, die moralischen Erwartungen, die er selbst auf das „souveraine Individuum" richtet, zu begründen. Zwar weiß er genau, daß sowohl Freiheit wie auch Gleichheit selbst keine empirischen Elemente des menschlichen Handelns sind. Mit schöner Anschaulichkeit hat er an den Schlägen einer Kirchenturmuhr demonstriert, daß die Gleichheit der Schläge die „Zutat" des Menschen ist. Von der Freiheit betont er unablässig, daß es sie nicht „giebt". Wenn er trotzdem den „freien Geist" und die Freiheit für möglich hält, müssen sie eine andere Qualität aufweisen als ein Glockenschlag oder ein menschlicher Körper. Zwar macht er uns immer wieder klar, daß es auch die physischen Körper nicht wirklich „giebt", hier bleibt er den Kantianismen treu, die er bei Schopenhauer, Friedrich Albert Lange und African Spir so überzeugend gefunden hat. Dennoch schenkt Nietzsche der von ihm selbst zur Anwendung gebrachten kategorialen Unterscheidung zwischen sinnlich gegebenen Gegenständen und deren praktisch wirksamer Deutung im gesellschaftlichen Zusammenhang keine Beachtung. Alles ist gleichermaßen „Interpretation". Er begnügt sich damit, die transzendental-anthropologischen Bedingungen der menschlichen Erkenntnis zu decouvrieren („Der Mensch kann nicht um seine Ecke sehen …"), und rechnet sie ohne Unterschied zu den Konditionen, von denen sich der Mensch nur befreien kann, wenn er sich von Gott oder von sich selbst emanzipiert.
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