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Furchtbare Juristen - Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz

Ingo Müller

 

Verlag Fuego, 2014

ISBN 9783862871247 , 448 Seiten

Format PDF, ePUB, OL

Kopierschutz frei

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15,99 EUR


 

1. Der Reichstagsbrandprozess


 

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler von dem greisen Reichspräsidenten Hindenburg zum Reichskanzler ernannt und mit der Bildung einer rechten Koalitionsregierung beauftragt. In diesem Kabinett der »nationalen Erhebung« standen neun deutschnationalen und parteilosen Ministern nur drei Nazis – neben Hitler Innenminister Frick und der Minister ohne Geschäftsbereich Göring – gegenüber. Die Optik täuscht allerdings, denn mit der schon seit Sommer 1932 von Demokraten weitgehend »gesäuberten« preußischen Polizei, die unter dem Kommando des auch als kommissarischer preußischer Innenminister fungierenden Hermann Göring nach der Reichswehr den größten innenpolitischen Machtfaktor darstellte, hielten die Nationalsozialisten mehr Macht in den Händen als die neun konservativen Minister zusammen. Schon einen Tag nach seiner Ernennung erhielt Hitler vom Reichspräsidenten die Befugnis, den Reichstag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen. Die Parlamentsauflösung war faktisch Voraussetzung für den Erlass diktatorischer Notverordnungen nach Artikel 48 der Reichsverfassung, denn ein noch amtierender Reichstag hätte solche Verordnungen aufheben können. Bereits am fünften Tag der Regierung Hitler erging die Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes,81 die politische Versammlungen und Aufzüge anmeldepflichtig machte und die Polizei ermächtigte, Versammlungen, Demonstrationen und Druckschriften zu verbieten – und das mitten im Wahlkampf. Drei Wochen später, der Wahlkampf war in seine heißeste Phase getreten, ging am Abend des 27. Februar der Reichstag in Flammen auf. Kurz nach Ausbruch des Brandes wurde der arbeitslose holländische Maurergeselle Marinus van der Lubbe in der Nähe des brennenden Plenarsaals festgenommen.

Fast alle anderen Umstände des Reichstagsbrandes sind bis heute strittig, und kaum ein anderes Thema wird unter Historikern mit solcher Leidenschaft diskutiert wie dieses Ereignis. Die beiden Lager, in die seine Analyse die Historikerzunft geteilt hat, sind inzwischen so hoffnungslos zerstritten, dass die gegenseitigen Unterstellungen, Diffamierungen und Verleumdungen vor den Gerichten ausgetragen werden. Unstrittig ist lediglich, dass van der Lubbe an der Brandstiftung beteiligt war. Vieles spricht allerdings auch dafür, dass die Brandlegung nicht das Werk eines Einzelnen war.82

Die sogleich zum Brandort geeilten Nazi-Führer waren sich schnell einig, dass es sich um eine Tat der Kommunisten handle, die damit ein Fanal für den Aufstand setzen wollten. Für diese dann auch von der nationalsozialistischen Propaganda verbreitete Version sprach jedoch nichts. »Belege« dafür, wie zum Beispiel im Karl-Liebknecht-Haus, der Zentrale der KPD, aufgefundenes angebliches Belastungsmaterial, mussten zurückgezogen werden, da sie allzu plump gefälscht waren. Sehr viel mehr sprach dagegen für die naheliegendste, von den Kommunisten in einem Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitler-Terror83 verbreitete These, die Nazis selbst hätten den Brand auf dem Gewissen. Inwieweit nun die damaligen Untersuchungen, die unter der Regie Görings stattfanden, tatsächlich einseitig auf das Ziel gerichtet waren, den Brand als Gemeinschaftswerk mehrerer darzustellen, um damit die nationalsozialistische Version von der kommunistischen Urheberschaft zu stützen, lässt sich heute kaum feststellen. Eine solche Einseitigkeit hätte sich aber – was auch die Nazis gesehen haben müssten – als Bumerang erwiesen, denn sie bestärkte den naheliegenden Verdacht, sie selbst hätten den Reichstag angezündet. Der damalige Staatssekretär im preußischen Innenministerium, Herbert von Bismarck, soll nach Gesprächen mit Beamten der Berliner Feuerwehr sofort seine Vermutung geäußert haben, »dass die Urheber des Brandes die Nazis selber gewesen« seien, und in einer Besprechung mit Hitler, Göring und Goebbels noch in der Brandnacht fand er angeblich »in dem Verhalten der nationalsozialistischen Größen« eine Bestätigung für diese Vermutung.84 Ein alter Weltkriegskamerad Görings soll sich später in Fliegerkreisen sogar mit der Brandstiftung gebrüstet haben.85

Die Kommunisten und die Sozialdemokraten schieden als Täter jedenfalls aus, darüber sind sich heute alle Historiker und objektiven Zeitgenossen einig. Die Schnelligkeit, mit der der Brand von den Nationalsozialisten ausgenutzt wurde, sprach zumindest dafür, dass die noch in derselben Nacht einsetzenden Aktionen gegen politische Gegner von langer Hand vorbereitet waren. Die Frage, wer vom Reichstagsbrand profitierte, musste automatisch auf die Spur der Nazis führen, denn ihnen hat der Brand Anlass und Vorwand geliefert, die parlamentarische Demokratie zu zerschlagen. Schließlich hatten sie auch schon in der Vergangenheit jeden Staatsstreichplan als »Notwehraktion« gegen einen kommunistischen Aufstand getarnt. Ob sie ihn nun selbst herbeigeführt hatten oder nicht, der Reichstagsbrand war das lange erhoffte Signal zum Zuschlagen. In einer beispiellosen Blitzaktion wurden die Büros der KPD besetzt, ihr Vermögen eingezogen und ihre Funktionäre verhaftet. Auf den offenbar schon vorher ausgearbeiteten Verhaftungslisten standen aber nicht nur Kommunisten, sondern auch Sozialdemokraten, Pazifisten und linksgerichtete Schriftsteller, kurzum: politisch Missliebige jeder Couleur.

Bereits am Morgen des 28. Februar wurde die Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) veröffentlicht, eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen des nationalsozialistischen Herrschaftssystems.86 Sie bot der Regierung Ende Februar 1933 auf dem Höhepunkt des Wahlkampfes nicht nur weitere Handhabe, die Presse der Linksparteien, wie überhaupt jede oppositionelle Publikation, zu verbieten, Wahlversammlungen aufzulösen und willkürlich Verhaftungen politischer Gegner vorzunehmen, sie setzte obendrein auch fast alle anderen Grundrechte der Verfassung außer Kraft. Ebenfalls noch in der Brandnacht wurde die Verordnung gegen Verrat am deutschen Volk und hochverräterische Umtriebe formuliert, die die Strafen für Landesverrat und Preisgabe militärischer Geheimnisse verschärfte und bewusst die Grenzen zwischen Kritik an der Regierung und Verrat verwischte. Schon das Verbreiten von »Gerüchten oder falschen Nachrichten« – etwa die Behauptung, die Nazis hätten den Reichstag angezündet – galt jetzt als Verrat; auch »hochverräterische Umtriebe« wie zum Beispiel die »Herstellung, Verbreitung oder Lagerung von Schriften«, die zum Aufstand oder zum Streik aufriefen »oder in anderer Weise hochverräterisch« waren, wurden hart bestraft.87

So wurde jegliche Stimme gegen das propagandistische Trommelfeuer und jeder Versuch des Widerstands gegen den Staatsterror nach dem Reichstagsbrand »ganz legal« erstickt. Der Brand war das entscheidende Ereignis auf dem Weg zur tatsächlichen Machtergreifung, denn die uneingeschränkte Macht war Hitler mit der Ernennung zum Regierungschef noch keineswegs zugefallen. Zunächst war er lediglich der 21. Reichskanzler nach dem Krieg, die Macht rissen die Nazis erst mit einer Reihe staatsstreichartiger Aktionen an sich, von denen die entscheidende wohl der Reichstagsbrand-Coup war. Das Ermächtigungsgesetz erwies sich schließlich nur als konsequente Fortsetzung der Entwicklung.

Nachdem die Regierung in einer gigantischen Propagandakampagne die These vom geplanten kommunistischen Aufstand verbreitet hatte, musste sie natürlich neben dem am Brandort verhafteten von der Lubbe noch weitere »Täter« präsentieren. Am 28. Februar hatte sich der Vorsitzende der kommunistischen Reichstagsfraktion, Ernst Torgler, bei der Polizei gemeldet, nachdem er in den Morgenzeitungen gelesen hatte, er werde der Brandstiftung verdächtigt. Am 9. März wurden die unter falschem Namen in Berlin lebenden Exilbulgaren Georgi Dimitroff, Blagoi Popoff und Wasili Taneff unter dem Verdacht der Mittäterschaft verhaftet. Auch der Publizist Carl von Ossietzky, der bereits in der Brandnacht in »Schutzhaft« genommen worden war, sollte als Mittäter angeklagt werden.88 Die von dem damaligen Chef der politischen Polizei, Rudolf Diels, gesponnene Intrige, die auf der Aussage eines unzuverlässigen Spitzels und einem gefälschten Foto basierte, war jedoch so plump, dass der Oberreichsanwalt die Anklage gegen Ossietzky fallen lassen musste.

Van der Lubbe, Torgler, Dimitroff, Popoff und Taneff wurden in Untersuchungshaft genommen, als Untersuchungsrichter fungierte der Reichsgerichtsrat Paul Vogt. Die Anklage wurde vor dem für Hoch- und Landesverrat zuständigen 4. Strafsenat des Reichsgerichts in Leipzig erhoben, jenem Senat, der Carl von Ossietzky im Weltbühnen-Prozess verurteilt hatte89 und der in dem Verfahren gegen die drei Ulmer Reichswehroffiziere Hitler seinen Legalitätseid leisten ließ. Die gerichtliche Voruntersuchung verlief von Anfang an einseitig. Der Untersuchungsrichter hielt sich streng an das Verbot, nach eventuellen nationalsozialistischen Mittätern van der Lubbes zu forschen. Die Beschuldigten waren während der Untersuchungshaft vielerlei in der Strafprozessordnung nicht vorgesehenen Schikanen ausgesetzt, sie blieben zum Beispiel auf Anordnung Vogts während der sechsmonatigen Untersuchungshaft Tag und Nacht gefesselt.90

Erst nach vielen Eingaben und Bitten wurde dem Angeschuldigten Dimitroff täglich eine halbstündige Befreiung von den Fesseln gestattet. Dimitroffs Wahlverteidiger, Rechtsanwalt Wille, setzte man dermaßen unter Druck, dass er das Man­dat niederlegte. Zahlreiche Anträge ausländischer Rechtsanwälte, als Wahlverteidiger zugelassen zu werden, was rechtlich durchaus möglich gewesen wäre, wurden abschlägig beschieden....