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Betriebswirtschaftslehre für Existenzgründer - Grundlagen mit Fallbeispielen und Fragen der Existenzgründungspraxis
B. Unternehmensrechnung (S. 104)
Vgl. diesbezüglich u.a. BORNHOFEN, M.: Buchführung 1, 15. Aufl., Wiesbaden 2003, BUSSE VON COLBE, W.: Rechnungswesen, in: Lexikon des Rechnungswesens, hrsg. von W. BUSSE VON COLBE und B. PELLENS, 4. Aufl., München/ Wien 1998, S. 599-602, DÖRING, U./BUCHHOLZ, R.: Buchhaltung und Jahresabschluss, 10. Aufl., Berlin 2007, WÖHE, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 22. Aufl., München 2005, WÖHE, G./KUßMAUL, H.: Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, 6. Aufl., München 2008.
I. Begriff, Aufgaben und Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens
Unter einem Unternehmen versteht man allgemein eine planvoll organisierte Wirtschaftseinheit. Mit Hilfe des Leistungserstellungs- und -verwertungsprozesses soll ein Gewinn erzielt und damit eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals erreicht werden. Dieser Prozess kann mittels der Güter- und Finanzströme dargestellt werden. Das betriebliche Rechnungswesen dokumentiert und überwacht diesen Kreislauf.
Begriff des betrieblichen Rechnungswesens:
– HABERSTOCK:171 Unter dem Begriff „Betriebliches Rechnungswesen" fasst man sämtliche Verfahren zusammen, die das betriebliche Geschehen zahlenmäßig erfassen und überwachen. Dabei wird jeder Geschäftsvorfall belegmäßig erfasst, weiterverrechnet und ausgewertet, der eine Mengen- oder Wertbewegung zum Inhalt hat.
– KILGER:172 System zur Ermittlung, Darstellung und Auswertung von Zahlen über die gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Tatbestände und Vorgänge im Betrieb sowie die gegenwärtigen und zukünftigen wirtschaftlichen Beziehungen des Betriebs zu seiner Umwelt.
Die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens liegen in der Dokumentation, der Kontrolle, der Disposition, der Rechenschaftslegung und der Information:
– Dokumentation und Kontrolle: Die Geld- und Leistungsströme, die durch die Leistungserstellung und -verwertung hervorgerufen werden, sollen mengen- und wertmäßig erfasst und überwacht werden.
– Disposition: Unterstützung der betrieblichen Planung durch Zeitvergleich von Bestands- und Erfolgsgrößen sowie Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität.
– Rechenschaftslegung und Information: Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach außen (für Gesellschafter, Anteilseigner, Finanzbehörden, Arbeitnehmerschaft, Wirtschaftspresse, interessierte Öffentlichkeit).
Die Teilgebiete des betrieblichen Rechnungswesens i.S.d. traditionellen Gliederung seien hier nochmals kurz aufgezeigt. Die Teilgebiete nach der alternativen Darstellung bei BUSSE VON COLBE sind aus Abb. 60 auf S. 105 ersichtlich:
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