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Die kartellrechtliche Beurteilung der Markenabgrenzung
Abgrenzungsvereinbarungen ermöglichen den Beteiligten die privatvertragliche Regelung von Markenkonflikten und sind aus der Markenrechtspraxis nicht hinweg zu denken. Nur selten erfolgt eine kontroverse markenamtliche oder gerichtliche Klärung.Rechtlich bewegen sich diese Vereinbarungen im Spannungsfeld zwischen geistigem Eigentum und Kartellrecht. Hinzu kommt die Integration von Marken- und Wettbewerbsrecht im europäischen Binnenmarkt. Nur eine zulässige und insbesondere auch kartellrechtsfeste Markenabgrenzung kann zuverlässig Rechtsfrieden zwischen den Parteien herstellen und verschafft diesen die für Markenaufbau und -pflege erforderliche dauerhafte Nutzungsmöglichkeit der jeweiligen Marke. Ausgehend von den bisher auf europäischer Ebene bekannt gewordenen Fällen wird die rechtliche Beurteilung markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen untersucht und ein Ansatz zur kartellrechtlichen Selbsteinschätzung vorgestellt.
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