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Der börsenorientierte Anlegerschutz und seine strafrechtliche Absicherung

Der börsenorientierte Anlegerschutz und seine strafrechtliche Absicherung

von: Sotirios Douklias

Herbert Utz Verlag , 2008

ISBN: 9783831607242, 401 Seiten

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 52,99 EUR

Ersparnis: 6,01 EUR

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Der börsenorientierte Anlegerschutz und seine strafrechtliche Absicherung


 

Viertes Kapitel (S. 184-185)

DIE AD-HOC-PUBLIZITÄT

4. EINLEITUNG

Nach allgemeiner Anerkennung wird heute die Meinung vertreten, dass sich der Anlegerschutz auf eine normative Antwort auf zwei Kardinalprobleme des Kapitalmarktes orientiert. Erstens zielt er auf eine effektive Bekämpfung des starken Informationsgefälles zwischen den Anlegern und den Kapitalsuchenden beziehungsweise den Finanzintermediären ab. Zunächst versucht er die gegensätzlichen Interessen zwischen diesen beiden Marktseiten in Einklang zu bringen. Der Kapitalmarkt befindet sich also in einem natürlichen Zustand, in dem der Anleger sich vielen Gefahren und Risiken aussetzt, eine Situation, die seine Anlageentscheidung besonders erschwert.

Zum einen kommt das Risiko eines Substanzverlustes durch einen Unternehmenszusammenbruch in Betracht, mit der Folge, dass für ihn immer wieder die Gefahr besteht, dass er Opfer eines Betrugs oder einer Irreführung wird. Zum anderen wird immer mehr von den Anlegern befürchtet, dass sie wegen mangelhafter oder irreführender Informierung eine falsche Anlageentscheidung treffen, die nicht geeignet für ihre Belange ist. Nach Berücksichtigung aller diesen Umstände kommt man zu dem Ergebnis, dass der Kapitalmarkt auch für einen durchschnittlichen Anleger ein „gefährliches" und besonders risikoreiches und komplexes Gebiet ist, das aber gleichzeitig durch die Sicherung oder sogar Steigerung des benötigten Investitionskapitals einen lebenswichtigen Faktor für die Volkswirtschaft darstellt.

Aus diesem Grund ist es von erheblicher Bedeutung, dass der Anleger am Kapitalmarkt gehalten wird. Um das aber zu schaffen, hat die Rechtsordnung die Pflicht, ihm zur Seite zu stehen und ihn zu schützen, damit auch sein Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Wertpapiermarktes erhalten bleibt. Der Rechtsordnung bleibt also die Aufgabe, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die es ermöglichen, vertrauensvolle Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt bereitzustellen.

Für die Verwirklichung dieses Zieles muss der Anlegerschutz auf zwei Maximen abstellen, die unter staatlicher Überwachung in der Lage sind, die komplexe Situation am Kapitalmarkt zu verbessern. Erstens soll die Transparenz am Markt garantiert und gewährleistet werden, um Informationsasymmetrien zu vermeiden und zweitens muss die Fairness in den Wertpapiergeschäften abgesichert werden, so dass die unterschiedlichen Interessen der Kapitalmarktteilnehmer kein Hindernis für die Weiterentwicklung des Kapitalmarktes darstellen. Durch die Fairness am Kapitalmarkt wird die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer gesichert und dadurch noch die Effektivität des Schutzes vor Betrug und Irreführungen verstärkt. Nur unter solchen Umständen kann der Anleger sich am Wertpapiermarkt wohl fühlen. Wird im Gegenteil kein Vertrauen vorausgesetzt, wird er Abstand vom Markt nehmen und sein Kapital an anderen Plätzen anlegen.

Die Transparenz bietet auf der anderen Seite Klarheit und Offenheit. Ein Markt ist umso transparenter, je mehr Informationen die Teilnehmer über das angebotene Finanzprodukt und den Markt besitzen. Auf diese Art und Weise wird der Anleger in die Lage versetzt, ein verständliches und damit auch geeignetes Finanzprodukt zu erwerben, das am besten zu seinen eigenen Anforderungen passt. Ohne dieses bedeutende Element kann von keiner Integrität am Markt gesprochen werden, mit der Folge, dass das Vertrauen des Anlegers in den Wertpapiermarkt gefährdet wird. Auf der anderen Seite muss man aber immer bedenken, dass der Kapitalmarkt aus zweierlei Teilnehmer besteht, die beide eines Schutzes bedürfen. Konsequent muss man davon ausgehen, dass der Schutz der Anleger nicht überzogen werden darf. Das inhärente Kapitalmarktrisiko darf dem Anleger nicht genommen werden und die unternehmerische Initiative muss gesichert werden. Der Anlegerschutz muss folglich eine Formel finden, womit die Interessen der Unternehmen auch geschützt werden, so dass das Schutzbedürfnis der Anleger mit der Freiheit der Unternehmen abgewogen wird. Kompromisse werden von beiden Seiten verlangt.