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Kostenrechnung: Grundlagen und Anwendungen

Kostenrechnung: Grundlagen und Anwendungen

von: Frank Kalenberg

Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, 2008

ISBN: 9783486586152, 398 Seiten

2. Auflage

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 26,80 EUR

Ersparnis: 3,00 EUR

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    Der Profi-Verkäufer: Wegweiser zum Erfolg mit 100 Motivationsimpulsen für den Alltag
    Globalisierung
    Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss
    Neoliberalismus
    Buddhismus für den Alltag
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  • Lineare Algebra. Mathematik-Studienhilfen - Eine Einführung

     

     

     

     

     

     

     

     

 

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Kostenrechnung: Grundlagen und Anwendungen


 

3. Die Kostenartenrechnung (S. 33)

3.1 Vorbemerkungen
Im Rahmen des nun folgenden Kapitels soll mit den Grundlagen der Kostenartenrechnung die erste Stufe der Kostenrechnung näher erläutert werden. Unabhängig vom Kostenrechnungssystem können i.d.R. die drei Stufen Kostenartenrechnung (Kapitel 3), Kostenstellenrechnung (Kapitel 4) und Kostenträgerrechnung (Kapitel 5) unterschieden werden (vgl. Abbildung 4). Alle drei Stufen werden hier zunächst auf Vollkostenbasis erläutert.

Dies bedeutet, dass alle anfallenden Kosten erfasst und auf die einzelnen Kostenträger (Produkte) verrechnet werden. Eine Vollkostenrechnung erfordert insbesondere bei Mehrproduktunternehmen eine Trennung in Einzel- und Gemeinkosten. Während Einzelkosten den einzelnen Kostenträgern (Produkten) direkt zugerechnet werden können (z.B. Materialkosten), ist dies bei Gemeinkosten (z.B. Gehältern) nicht ohne weiteres möglich. Hierzu bedarf es i.d.R. weiterer Verrechnungsschritte, auf die im Einzelnen noch in der Kostenstellenrechnung (Kapitel 4) einzugehen sein wird.

Die Verrechnung von Gemeinkosten - hierauf sei an dieser Stelle bereits hingewiesen - ist dabei nicht ganz unproblematisch, verstößt sie doch gegen das Verursachungsprinzip1, wonach nur diejenigen Kosten einem Kostenträger (Produkt) zugerechnet werden dürfen, die von diesem auch direkt verursacht wurden. Dieser offenkundige Verstoß gegen das Verursachungsprinzip hat in der Praxis allerdings durchaus nachvollziehbare Gründe. So ist es für ein Unternehmen natürlich von Interesse zu wissen, welche Kosten insgesamt, wo im Unternehmen und für welche Produkte angefallen sind.

Letztlich müssen alle Kosten durch die jeweiligen Produktpreise gedeckt werden. Daher dominiert in der Praxis vielfach immer noch das "Vollkostendenken". Die Kunst der (Voll)Kostenrechnung besteht nun darin, durch geeignete Verrechnungsmethoden den Verstoß gegen das Verursachungsprinzip möglichst gering zu halten. Dieser Nachteil der Vollkostenrechnung kann aber auch durch die zusätzliche Anwendung von Teilkostenrechnungssystemen für bestimmte Auswertungsrechnungen (z.B. Bestimmung kurzfristiger Preisuntergrenzen, Make or Buy-Entscheidungen etc.) vermieden bzw. vermindert werden. Unabhängig hiervon kann aber festgehalten werden, dass die Vollkostenrechnung nach wie vor in der unternehmerischen Praxis i.d.R. die Grundlage der betrieblichen Kostenrechnung bildet und daher auch hier den Ausgangspunkt der weiteren Erläuterungen zur Kostenrechnung darstellt.

3.2 Aufgaben der Kostenartenrechnung
Im Gegensatz zu den Folgestufen der Kostenrechnung hat die Kostenartenrechnung als erste Stufe der Kostenrechnung im Prinzip keine "eigenständigen" Aufgaben. Zentrale Aufgabe dieser Stufe ist die Erfassung und Gliederung aller im Laufe der jeweiligen Abrechnungsperiode angefallenen Kosten. Die Kostenartenrechnung bildet damit eine wichtige Grundlage für alle weiteren Stufen der Kostenrechnung. Fehler bei der Erfassung, Abgrenzung und Bewertung der Kosten wirken sich unmittelbar auf die Qualität der Ergebnisse der Folgestufen aus. Anders ausgedrückt wird die Qualität der Ergebnisse der Folgestufen maßgeblich von der Qualität der Kostenartenrechnung (mit)bestimmt.

Eine sinnvolle Erfassung und Gliederung der Kosten setzt dabei die Beachtung wichtiger Gestaltungsprinzipien voraus, die im Abschnitt 2.3 näher erläutert wurden. Zu nennen wären hier nur beispielhaft die Prinzipien der Vollständigkeit, Objektivität, Periodengerechtigkeit, Glättung außergewöhnlicher Ereignisse etc.

Betrachtet man die Aufgaben der Kostenartenrechnung im Einzelnen, ergibt sich folgende Zusammenstellung:

. Erfassung und Abgrenzung der Kosten

. Aufbau einer Kostengliederung bzw. -struktur

. Schaffung der Grundlage für eine exakte, überschneidungsfreie und eindeutige Zuordnung der Kosten auf Kostenstellen und -träger (Vorbereitung der Kostenstellen- und -trägerrechnung).