Suchen und Finden
Service
Infos und Kontakt
3.1 Der Begriff des Sklaven (S. 40)
Das vierte Kapitel scheint auf den ersten Blick schlecht strukturiert zu sein. Es beginnt damit, einen Punkt in Erinnerung zu rufen, von dem wir weiter unten sehen werden, daß er von größter Wichtigkeit ist, nämlich daß das Problem der Sklaverei sich innerhalb der Familie stellt. Die Familie, die erste natürliche Gemeinschaft, benötigt Sklaven. Der Text ist schwierig, schwieriger als die Mehrheit der Interpreten glauben wollte. Aristoteles definiert den Sklaven zunächst als „Werkzeug" (organon): das Besitzstück (ktêma) ist ein Werkzeug, der Sklave ist ein beseeltes Besitzstück, folglich ist er ein beseeltes Werkzeug. Der Besitz, von dem die Rede ist, wird als eine „Gesamtheit von Werkzeugen" definiert (1253b31 f.) oder als eine Gesamtheit von Besitzstücken, von denen jedes ein Werkzeug ist.
Dieser Besitz ist sehr genau bestimmt: Er ist, wie es zu Beginn des Kapitels heißt, „ein Teil der Familie" (b23: meros tês oikias). Ein solcher Besitz deckt daher nicht alles ab, was einem Subjekt (im juristischen Sinn des Wortes) „gehört". Wenn jemand Silberminen besitzt, aus denen er durch Spekulation Gewinn zieht, handelt es sich dabei keineswegs um familiären Besitz. Aus diesem Grund wird er von seinen Sklaven, wenn er sie in den Silberminen arbeiten läßt, keinen naturgemäßen Gebrauch machen, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um Individuen handelt, die von Natur aus dazu bestimmt sind, Sklaven zu sein, denn sie sind nicht dazu bestimmt, diese Funktion zu erfüllen.
Dies sollte man vor Augen haben, wenn man den folgenden Abschnitt liest (1253b27–1254a1), der den Eindruck vermittelt, als redete Aristoteles einem rein technischen Verständnis des Sklaven das Wort. Da das Handwerkszeug nicht von allein arbeitet, ist etwas nötig, das es zum Einsatz bringt, und auch wenn es Mechanismen oder Tiere sein können, muß doch letztlich eine menschliche Tätigkeit dahinterstehen. Der genaue Sinn des Ausdrucks „organon pro organôn" (1253b33) ist nicht vollkommen klar, – er kann sowohl „Werkzeug, das an Stelle anderer Werkzeuge eingesetzt wird" bedeuten als auch „Werkzeug, das früher ist als die von ihm eingesetzten Werkzeuge" – er muß aber im Sinn der Kontrolle verstanden werden, die der Mensch über das Handwerkszeug ausübt, das er einsetzt. Warum wird aber dieser „Hausknecht" als Sklave definiert? Setzt man nicht sogar innerhalb der Familie Arbeiter ein, die keine Sklaven, sondern Lohnarbeiter sind, um den Einsatz der Werkzeuge zu steuern?
An dieser Stelle (1254a1 ff.) bringt Aristoteles eine wichtige Präzisierung seiner Definition des Sklaven als eines Werkzeugs ein, die deren Gehalt tatsächlich verändert. Einige Kommentatoren glauben, daß er auf diese Weise einen ungewöhnlichen Gebrauch korrigiert, den er von dem Ausdruck „Werkzeug" (organon) zu machen im Begriff ist, da das griechische Wort organon eigentlich ein Werkzeug zur Herstellung von etwas bezeichnet (vgl. Newman 1887, II 139). Das ist zwar sicherlich richtig, aber bei der Unterscheidung von Handeln und Herstellen bezieht sich Aristoteles in beiden Fällen auf organa (1254a6). Er bestimmt den Sklaven mit Hilfe des folgenden Arguments: Der Unterschied, der zwischen Herstellen und Handeln (praxis) besteht, findet sich in den Werkzeugen wieder, die daran mitwirken, das Leben ist Handeln, also ist der Sklave ein Werkzeug, das dem Handeln dient.
Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen MwSt.; Ersparnis im Vergleich zur Printversion






















