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Arbeitsrecht für Steuerberater

Arbeitsrecht für Steuerberater

von: Piet Diepholz, Jan-Eckhard Horn

Gabler Verlag, 2008

ISBN: 9783834996152, 231 Seiten

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 44,99 EUR

Ersparnis: 4,91 EUR

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Arbeitsrecht für Steuerberater


 

§ 1 Rechtsquellen des Arbeitsrechts (S. 17)

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist sehr unübersichtlich. Eine Vielzahl von Rechtsquellen und Gestaltungsfaktoren innerhalb des Arbeitsverhältnisses stellen eine Besonderheit des deutschen Arbeitsrechts dar. Aus diesem Grunde haben Rechtsprechung und Literatur bei der Lösung von arbeitsrechtlichen Fällen eine besondere Bedeutung. Für den Vertragsinhalt des jeweiligen Arbeitsverhältnisses können Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, der einzelne Arbeitsvertrag und das Direktionsrecht des Arbeitgebers Regelungen enthalten.

Sofern sich aus den eben genannten Quellen entsprechende Rechte und Pflichten der Beteiligten ergeben, kann es sein, dass diese miteinander konkurrieren. Es ergibt sich aus diesem Grunde eine bestimmte Rangordnung innerhalb der verschiedenen Rechtsquellen des Arbeitsrechtes, die man anhand der so genannten „Rangordnungspyramide" wie folgt darstellen kann:

EG-Recht

Grundgesetz

Bundes- oder Landesgesetze

Tarifverträge

Betriebsvereinbarungen

Arbeitsvertrag

Direktionsrecht § 315 Abs. 1 BGB

Des Weiteren ist das Arbeitsrecht auch noch unterteilt in die beiden großen Bereiche des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts. Da der beratende Steuerberater in der Praxis in den seltensten Fällen mit kollektivrechtlichen Problemen wie Arbeitskampf, Streik oder Streitigkeiten zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zu tun hat, wird sich das vorliegende Praxishandbuch ausschließlich an individualrechtlichen Problemen orientieren. Hierbei geht es um Probleme der Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Eine Rechtsnorm ist grundsätzlich dann unwirksam, wenn sie gegen höherrangiges Recht verstößt, es sei denn, dass die Norm aus dem höherrangigen Recht die Anwendung einer bestimmten Rechtsnorm ausdrücklich zulässt. Einer besonderen Bedeutung kommen die Tarifverträge zu, von denen es in der Bundesrepublik Deutschland ca. 35.000 gibt. Den Tarifpartnern ist es überlassen, die entsprechenden Inhalte der Tarifverträge selbst abzuschließen. Dies ergibt sich aus der Tarifautonomie, die in Art. 9 Abs. 3 GG geregelt ist.

Häufig stellt sich die Frage, ob für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung findet. Denn ein Tarifvertrag hat für ein Arbeitsverhältnis nur dann Bedeutung, wenn das Arbeitsverhältnis von dem entsprechenden Geltungsbereich erfasst wird und die Arbeitsvertragsparteien tarifgebunden sind. Es sind 5 verschiedene Geltungsbereiche zu unterscheiden:

Der räumliche Geltungsbereich : Dies ist das Tarifgebiet, in dem der Tarifvertrag entsprechende Geltung hat.

Der zeitliche Geltungsbereich: Der zeitliche Geltungsbereich gibt Auskunft darüber, welche Arbeitsverhältnisse von dem Geltungsbereich des Tarifvertrages erfasst sind. Im Regelfall werden nur solche Arbeitsverhältnisse von dem zeitlichen Geltungsbereich erfasst, die nach Abschluss eines Tarifvertrages bestehen.

Der betriebliche Geltungsbereich : Er gibt darüber Auskunft, für welche Betriebe eines bestimmten Wirtschaftszweiges bzw. einer Branche der Tarifvertrag gelten soll. Dabei ist insbesondere an die großen Industriebereiche wie Chemische Industrie, Metallindustrie und Bergbau zu denken. In einem Betrieb aus der Metallindustrie sind ja nicht nur Facharbeiter der metallverarbeitenden Branche tätig, sondern beispielsweise auch Kraftfahrer. Auch für die Letztgenannten gilt sodann der entsprechende Tarifvertrag der Metallindustrie.

Der fachliche Geltungsbereich : Hier kommt es darauf an, welche Art die tatsächliche geleistete Arbeit hat. Eine Unterscheidung könnte hier in Betracht kommen zwischen technischen Angestellten und kaufmännischen Angestellten. Für beide gilt ein anderer Vertrag.

Der persönliche Geltungsbereich : Er gibt darüber Auskunft, für welche Personenkreise ein Tarifvertrag Geltung hat. Gewöhnlich werden von den heutigen Tarifverträgen alle Arbeitnehmer eines bestimmten Wirtschaftsbereiches erfasst.Schließlich ist noch zu klären, ob auch eine entsprechende Tarifbindung besteht, wenn der Geltungsbereich betroffen ist.