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Goodwillbilanzierung und Informationsvermittlung nach internationalen Rechnungslegungsstandards - Business Combinations (IFRS, US-GAAP), Kaufpreisallokation, Impairment Test, Konvergenzbestrebungen

Kerstin Lopatta

 

Verlag DUV Deutscher Universitäts-Verlag, 2007

ISBN 9783835092112 , 207 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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60,23 EUR


 

1.3 Informationsverteilung (S. 11-12)

Sind an einem Unternehmen mehrere Personen beteiligt, steht das Unternehmen bei der Informationsvermittlung den Zielvorstellungen dieser Personen gegenüber. Der Ruckgriff auf die Zielvorstellungen der Beteiligten wäre für die weitere Konkretisierung der Informationsfunktion unproblematisch, wenn diese in eine operational Zielfunktion integriert werden konnten. Diese idealtypische Situation kann aber nicht realisiert werden, da die verschiedenen Interessen nicht zwangsläufig in Einklang stehen. Für die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen ergibt sich daher das Problem, dass die zu vermittelnden Informationen an den unterschiedlichen Zielen der Adressaten auszurichten sind. Das fuhrt dazu, dass für die Adressaten teilweise gleichgerichtete und teilweise andersartige Informationen bereitzustellen sind. Hieraus ergibt sich für die Rechnungslegung ein unlösbares Optimierungsproblem, sie kann nicht so ausgestaltet werden, dass sie alle an dem Unternehmen beteiligten und darüber hinaus interessierte Gruppen optimal informiert.

Eine Möglichkeit der Informationsausrichtung wäre, sich nur auf die Menge der gemeinsamen Informationsinteressen^^ zu konzentrieren und alle konkurrierenden Informationsinteressen außer Acht zu lassen. Die Folge wäre aber, dass die bereitgestellten Informationen auf ein Minimum reduziert waren und diese mitunter für bestimmte Adressaten keine sinnvolle Entscheidungsgrundlage darstellen wurden.

Eine Problemlösung kann nur durch ein Werturteilerfolgen. Dabei ist zu fragen, welche Adressaten im Rahmen einer kapitalmarktorientierten und einer nicht kapitalmarktorientierten Rechnungslegung als besonders informationsbedürftig anzusehen sind. Wird eine bestimmte Adressatengruppe präferiert, dann orientiert sich die Rechnungslegung ausschließlich an den Informationsbedürfnissen dieser Gruppe. Die anderen Beteiligten oder darüber hinaus interessierte Gruppen werden nur informiert, wenn ihre Informationsinteressen mit denen der präferierten Adressaten Übereinstimmen. Insofern ist eine an anderen Informationsbedürfnissen ausgerichtete Rechnungslegung für sie nur bedingt geeignet.^^ Weiterhin können aber auch kleinere Gruppen von Adressaten ausgewählt und als besonders informationsbedürftig angesehen werden.

In diesem Fall kann die Rechnungslegung auf deren gemeinsame und eventuell auch verschiedene Informationsinteressen ausgerichtet werden. Da aber die gleichzeitige Erfüllung konkurrierender Informationsinteressen ausgeschlossen ist, wird mindestens eine Gruppe nicht optimal informiert. Insofern ist diese Informationsausrichtung nur dann sinnvoll, wenn die Optimalitätseinbußen gering sind und eine vertretbare Kompromisslosung entsteht. Aus Sicht des Kapitalmarkts gelten die Eigenkapitalgeber als besonders informationsbedürftig. Das Ziel ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ist die Maximierung ihres Zahlungsstroms zur Bedürfnisbefriedigung. Als Maßtab hierfür gelten die Konsummöglichkeiten des Individuums. Der Konsum ist in diesem Zusammenhang ein analysierbares Ziel wirtschaftlicher Tätigkeit.

Als das maßgebliche finanzielle Ziel wird daher in der investitions- und finanzierungstheoretischen Literatur die Optimierung des zur Deckung der Konsumausgaben erzielbaren Zahlungsstroms gesehen. Aus Sicht der Unternehmen, die nicht am Kapitalmarkt auftreten gilt eine andere Informationsverteilung und eine andere Adressatengruppe. Hier lassen sich zwar auch die unterschiedlichen Adressatengruppen nennen, jedoch fallt die Gruppe der Investoren insofern weg, da bei diesen Unternehmen in vielen Fallen der Investor dem Eigentümer und gleichzeitig auch dem Geschäftsführer entspricht.