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Bilanzielle Risikovorsorge und außerbianzielle Risikoberichterstattung
Die Bilanzskandale und Unternehmenskrisen der jüngsten Vergangenheit haben die Diskussion über eine zweckadäquate Ausgestaltung der bilanziellen Risikovorsorge und der außerbilanziellen Risikoberichterstattung neu entfacht. Als Folge wurden Gesetze und Rechnungslegungsstandards verabschiedet, die insbesondere die Risikoberichterstattung im Lagebericht eingeführt und konkretisiert haben, ohne allerdings die handelsrechtliche bilanzielle Risikovorsorge neu zu konzipieren.Anke Müßig analysiert die Ausgestaltung der bilanziellen Risikovorsorge nach IFRS und HGB und erarbeitet Vorschläge zur Neukonzeption der handelsrechtlichen Risikovorsorge. Im Unterschied zu zahlreichen anderen Untersuchungen verknüpft sie die außerbilanzielle Risikoberichterstattung mit der bilanziellen Risikovorsorge und leitet die Anforderungen an die inhaltliche und formale Ausgestaltung des Lageberichts bzw. des Management Commentary aus der bilanziellen Risikovorsorgekonzeption ab. Die Umsetzung der konzeptionellen Anforderungen auf Normebene untersucht sie am Beispiel der Bilanzierung von Finanzinstrumenten und der außerbilanziellen Berichterstattung über Finanzinstrumente.
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