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Routinedaten im Gesundheitswesen - Handbuch Sekundärdatenanalyse: Grundlagen, Methoden und Perspektiven

Enno Swart, Peter Ihle, Holger Gothe, David Matusiewicz

 

Verlag Hogrefe AG, 2014

ISBN 9783456954356 , 536 Seiten

2. Auflage

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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35,99 EUR

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1. Stammdaten und Versichertenhistorien (S. 28-29)
Thomas G. Grobe, Peter Ihle

Zusammenfassung: Die Sozialversicherungs-träger speichern neben Leistungsdaten zu al-len Versicherten auch sogenannte Stammda-ten. Erfasst werden personenidentifizierende Merkmale wie Name, Geschlecht und Ge-burtsdatum sowie auch Anschriften der Versicherten. Um den Versicherten zuordnen zu können, werden – abhängig vom Sozialversi-cherungsträger – unterschiedliche eindeutige Kennzeichen wie Kranken- oder Rentenversi-cherungsnummern vergeben, die nachfolgend für die Verknüpfung von Informationen zu Versicherten aus unterschiedlichen Quellen genutzt werden können. In Versicherungshis-torien werden individuelle Versicherungsperi-oden mit Angaben zur Art der Versicherung sowie ggfs. Austrittsgründe dokumentiert, um Zeiten mit Leistungsanspruch bestimmen zu können. Für Arbeitnehmer werden von Ar-beitgebern Angaben zur Tätigkeit an die Sozi-alversicherungsträger übermittelt. Stammda-ten und Versicherungshistorien bilden eine wesentliche Grundlage für wissenschaftliche Analysen. Neben Informationen zu grundlegenden soziodemografischen Merkmalen liefern sie die Basis zur Ermittlung von Beobachtungszeiten im Sinne von eindeuti-gen Nennerbezügen sowie auch für regionale Zuordnungen.Schlüsselwörter: Stammdaten, Leistungsdaten, Versicherungshistorie, NennerbezugAbstract: Social security institutions store ser-vice-related data on all insured members as well as so-called master data. This includes per-sonally identifying information such as mem-ber name, sex, date of birth and address. De-pending on the social security institution, various unique indicators, such as health or pension insurance numbers, are issued to des-ignate members, and these can subsequently be used to link member information from differ-ent sources. In insurance histories, individual periods of insurance membership are docu-mented with type of insurance and any reasons for leaving to determine benefit entitlement periods. Employers also transfer employee oc-cupational information to social insurance in-stitutions. Master data and insurance histories are an essential basis for scientific analyses. In addition to information on key sociodemo-graphic characteristics, they provide the basis for determining observation times in the form of clear denominator data and for regional mapping.
Keywords: master data, services data, insurance history, denominator data

1.1 Einleitung Die im vorliegenden Buch erläuterten Sozialdaten lassen sich zumeist thematisch unterschiedlichen Versorgungssektoren zuordnen, die in nachfolgenden Beiträgen näher vorgestellt werden. Neben den Daten zu leistungsbezogenen Versorgungssektoren werden bei den Sozialversicherungsträgern notwendigerweise auch Angaben zu potenziellen Leistungsbeziehern, also den Versicherten selbst, erfasst. So speichern beispielsweise Krankenkassen die Angaben zu Versicherungszeiten sowie eine Reihe soziodemografischer Angaben. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über diese oft übergreifend als Stammdaten bezeichneten versichertenbezogenen Merkmale.

1.2 Versichertengruppen

Die Versicherten einer Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland lassen sich zwei grundlegenden Gruppen zuordnen, wobei diese Aufteilung auch für die Datenhaltung Relevanz besitzt, da zu beiden Gruppen Informationen in unterschiedlichem Umfang verfügbar sind. Unterscheiden lassen sich übergeordnet zunächst Mitglieder sowie Familienversicherte. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind alle Personen, für deren Versicherung innerhalb einer entsprechenden Mitgliedschaftszeit Beitragszahlungen fällig sind. Einen großen Teil der Mitglieder bilden in der Regel pflichtversicherte Arbeitnehmer, deren Beiträge nach gesetzlich geregelten Anteilen durch die Arbeitgeber sowie die Arbeitnehmer selbst geleistet werden. Weitere Subgruppen bilden freiwillig Versicherte (z. B. bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze), Arbeitslosengeldempfänger mit Beitragszahlungen durch entsprechende Institutionen sowie die wachsende Gruppe der Rentner (SGB V § 5 ff.). Familienversicherte sind demgegenüber Personen, die über die Versicherung (Mitgliedschaft) des Ehepartners oder eines Elternteils (selten auch über Großeltern) bei derselben Krankenkasse versichert sind und nach den bisherigen gesetzlichen Bestimmungen ohne eigene Beitragszahlungen Versicherungsleistungen der Krankenkasse erhalten (SGB V § 10 Familienversicherung). Familienangehörige werden in der Regel nur dann ohne zusätzliche Entgelte mitversichert, sofern sie nicht selbst über regelmäßige Einkünfte verfügen. Familienversicherte sind somit typischerweise minderjährige bzw. schulpflichtige Kinder sowie nicht berufstätige Ehepartner von Mitgliedern. Ursprünglich wurden die Beitragseinahmen einer Krankenkasse ausschließlich von der Einkommensstruktur und Zahl ihrer Mitglieder bestimmt. Spätestens seit Einführung des Risikostrukturausgleiches (RSA) sind auch Familienangehörigen für die Einnahmen einer gesetzlichen Krankenkasse relevant, da bei der Berechnung von Ausgleichszahlungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen im RSA Ausgaben für Mitglieder und Familienversicherte gleichermaßen berücksichtigt werden. Leistungsbezogene Daten werden für die beiden Gruppe in identischer Weise erfasst, Unterschiede ergeben sich zwangsläufig in der Erfassung von Stammdaten: So können Daten zur Beitragshöhe bzw. -einstufung und in der Subgruppe der Berufstätigen ggf. auch Angaben zum ausgeübten Beruf, zur Ausbildung sowie zum Arbeitgeber ausschließlich für die Mitglieder erhoben werden.

1.2.1 Versichertenkennzeichen

Jeder Versicherte – unabhängig davon, ob er als Mitglied oder Familienversicherter geführt ist – erhält ein eindeutiges Versichertenkennzeichen. Dies ist die auf der Krankenversichertenkarte (SGB V § 291) aufgeführte Krankenversichertennummer. Diese mehrstellige Versicherungsnummer hat einen krankenkassenspezifischen Aufbau mit z. T. gesonderter Kennung von Familienversicherten (durch nachgestellte Ziffern) oder einer Prüfziffer. Die Krankenversichertennummer war bislang nur innerhalb einer Krankenkasse gültig und änderte sich bei Krankenkassenwechsel. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurde die Einführung einer kassenübergreifend gültigen und personenbezogen konstanten Versicherungsnummer gesetzlich vorgeschrieben.

Innerhalb der Krankenkassen ist die (zusätzliche) Vergabe dieser lebenslangen Versicherungsnummer bereits abgeschlossen und wird für die Meldung der Morbi-RSA-Daten (morbitätsorientierter Risikostrukturausgleich) an das Bundesversicherungsamt verwendet. Die Ausgabe neuer Krankenversichertenkarten mit der lebenslangen Versichertennummer erfolgte nach und nach, ist aber aktuell (Stand April 2014) noch nicht abgeschlossen. Bei Familienversicherten muss kassenintern allgemein eine Zuordnung zum jeweiligen Hauptversicherten bzw. Mitglied bestehen (SGB V § 290), womit Informationen zum Mitglied auch bei Auswertungen zu Familienversicherten genutzt werden können.