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Rawls Recht der Völker - Menschenrechtsminimalismus statt globaler Gerechtigkeit? (Beiträge zur Politikwissenschaft, Band 7)

Rawls Recht der Völker - Menschenrechtsminimalismus statt globaler Gerechtigkeit? (Beiträge zur Politikwissenschaft, Band 7)

von: Andreas Bock

Herbert Utz Verlag , 2008

ISBN: 9783831607464, 171 Seiten

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 24,99 EUR

Ersparnis: 9,01 EUR

  • Wieviel Subjekt braucht die Theorie?
    Erziehung zur Armut?
    Erkenntniskritische Sozialisationstheorie
    Gemeinschaft in Gesellschaft - Soziologie nach Hegel und Parsons
    Lebensqualität aus Nutzersicht - Wie Menschen mit geistiger Behinderung ihre Lebenssituation beurteilen
    Die Zeit der Gesellschaft - Auf dem Weg zu einer soziologischen Theorie der Zeit
    Kommunitarismus
    Politische Steuerung von Integrationsprozessen
  • Das Individuum im Widerspruch - Zur Theoriegeschichte des modernen Individualismus.
    Das Soziale gestalten
    Gerechtigkeit für Menschen mit Behinderung - Ethische Reflexionen und sozialpolitische Perspektiven.

     

     

     

     

     

     

 

Mehr zum Inhalt

Rawls Recht der Völker - Menschenrechtsminimalismus statt globaler Gerechtigkeit? (Beiträge zur Politikwissenschaft, Band 7)


 

Das »Recht der Völker« formuliert eine anspruchsvolle Theorie globaler Gerechtigkeit. Was von der Rezeption praktisch nicht wahrgenommen wird. Die zentralen Punkte von Rawls' Werk - die Konzeption der Völker (die anstelle von Individuen als die entscheidenden Akteure angesprochen werden), der Menschenrechte (die ausdrücklich ohne liberale Rechte auskommt), der Pflicht zur Unterstützung (die gerade kein Prinzip distributiver Gerechtigkeit ist) und der Forderung nach Tolerierung nichtliberaler, aber achtbarer Völker (die an die Konzeption der Völker und Menschenrechte gekoppelt ist) - sind Gegenstand von falscher und ungenauer Interpretation. 

So ist es wenig verwunderlich, dass das »Recht der Völker« als bloßes Zugeständnis an den status quo missverstanden wird, das im Interesse einer Anerkennung durch liberale und nichtliberale Völker bereit ist, die Idee einer umfassenden Menschenrechtskonzeption aufzugeben, und damit auch den Anspruch auf globale Gerechtigkeit. Das Gegenteil ist richtig.