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GmbH - erfolgreich gründen und führen

GmbH - erfolgreich gründen und führen

von: Rocco Jula

Haufe Verlag, 2008

ISBN: 9783448091243, 200 Seiten

3. Auflage

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC,Mac OSX,Windows PC Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 14,99 EUR

Ersparnis: 3,81 EUR

  • Manual Malignome der Vulva und Vagina - Empfehlungen zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge
    Tipps gegen den Lernkater - Lernmethodik für alle Lernenden
    Statistik ohne Angst vor Formeln - Ein Lehrbuch für Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler
    Entdecke das Glück des Handelns - Überwinden, was das Leben blockiert
    Freiheit - eine Gebrauchsanweisung
    Beat it! - Der Prüfungscoach für Studium und Karriere
    Einfach. Alles. Merken. - Geniale Merktechniken für ein perfektes Gedächtnis.
    alphaskills - Effizienter lesen, besser zuhören, entspannter arbeiten
  • Brustkrebs - Patientenratgeber zu den AGO-Empfehlungen 2011
    Steh dir nicht im Weg! - Mentale Blockaden überwinden
    Mein Schatz hat Brustkrebs
    Selbstmotivation - FLOW - statt Streß oder Langeweile
    Ich hatte Brustkrebs und viele Fragen danach ...
    Finanzdienstleistungen
    Manual Tumoren der Lunge und des Mediastinums - Empfehlungen zur Diagnostik, Therapie und Nachsorge
    Aktuelle Empfehlungen zur Prävention, Diagnostik und Therapie primärer und fortgeschrittener Mammakarzinome - State of the Art 2011
 

Mehr zum Inhalt

GmbH - erfolgreich gründen und führen


 

Braucht die Gesellschaft einen Beirat oder Aufsichtsrat?

Eine GmbH muss grundsätzlich keinen Aufsichtsrat bilden. Die Installierung eines Aufsichtsrats kann aber mitbestimmungsrechtlich vorgeschrieben sein. So bei Gesellschaften, die mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen oder bei der kommunalen GmbH, da die Gemeindeordnungen hier in der Regel anordnen, dass die Überwachung des Managements durch einen Aufsichtsrat zu erfolgen hat. Die vorgeschlagene Satzung enthält in 14 eine Klausel zur Bildung eines Beirats, von der jedoch nur dann Gebrauch gemacht werden soll, wenn tatsächlich ein Bedürfnis für ein derartiges Organ besteht. Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn Gesellschafter sich darauf beschränken, Kapital zur Verfügung zu stellen und an der Geschäftsführung selbst nicht mitwirken, jedoch wenigstens über ein Kontrollorgan das Management überwachen möchten. Weitere Gründe für die Installierung eines Beirats, der auch als Verwaltungsrat bezeichnet werden kann, ist die Gewinnung von externem Sachverstand durch entsprechende Beiratsmitglieder oder auch die Repräsentation von Familienstämmen bei einer Familien-GmbH.

Das Gremium sollte nur dann als Aufsichtsrat bezeichnet werden, wenn es die für einen Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzen wahrnimmt, wozu insbesondere die Kontrolle der Geschäftsführung gehört (siehe 52 GmbHG).