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Die Lebenslüge der Juristen - Warum Recht nicht gerecht ist - Ein SPIEGEL-Buch

Rolf Lamprecht

 

Verlag Deutsche Verlags-Anstalt, 2009

ISBN 9783641019594 , 272 Seiten

Format ePUB, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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7,99 EUR


 

"12 AUFKLÄRUNG DURCH INDISKRETION (S. 150-152)

Wenn Strafverfolger in Zielkonflikte geraten

Die Erfahrung lehrt, dass Einbrüche in die Privatsphäre von Bürgern bisweilen wenig mit objektivem Recht zu tun haben, dafür aber umso mehr mit dem subjektiven Verfolgungseifer von Polizisten und Staatsanwälten. Sie wollen Verdächtige „überführen"". Die viel zitierte „Unschuldsvermutung"" kommt dabei leicht zu kurz. Wenn ein Geheimnisträger aus der Schule plaudert, weil ihm Herrschaftswissen nichts mehr bedeutet, profitiert die Nachwelt von dieser Souveränität.

Als Max Güde, 76 Jahre alt, in seinen Erinnerungen kramte, war er von der eitlen Wichtigtuerei seiner Zunft jedenfalls weit entfernt. Der frühere Generalbundesanwalt redete. Aktueller Anlass war ein Fall von Geheimnisverrat, der sich dann später in Wohlgefallen auflöste. Güde sollte seine Erfahrungen beisteuern. Doch er hatte mehr im Sinn: Er wollte über seine Arbeit als oberster Ankläger der Republik (1956–1961) sprechen.1 Dabei schien ihm die Überlieferung authentischer Fakten erkennbar wichtiger als kleinkarierte Schweigep. ichten.

Die Jagd auf einen Spion

Der „General"" erzählte mit Vergnügen, wie er 1960 den erfolgreichsten Fall seiner Karriere gelöst hatte – durch die Entlarvung des Abgeordneten Alfred Frenzel (SPD) als tschechischen Spion. Eher beiläu. g kam dabei heraus, dass Güde in jenen Tagen alles Mögliche im Sinn hatte, nur nicht das Grundgesetz. Nach Artikel 46 hätte der Bundestag vorher die Festnahme des Volksvertreters genehmigen und damit seine Immunität als Abgeordneter aufheben müssen.

Daran habe er, so der Chefankläger, keinen Augenblick gedacht. Es wäre, erklärte er ungeniert, „ein Kunstfehler"" gewesen, „den Verdacht an die große Glocke zu hängen"". Aus einem einfachen Grund: Sobald das Parlament öffentlich berate, sei ein Verfahren „futsch"". Deshalb müsse man in so einem Fall „das Immunitätsproblem auf legale Weise umgehen"". Güde ließ Frenzel observieren: „Den können wir nur auf frischer Tat ertappen.""

Selbst dieser regelwidrige Schachzug endete ohne das erwünschte Matt. In . agranti war der Verdächtige nicht zu fassen. Er musste überrumpelt werden. Güde bestellte ihn ins Büro des Bundestagsdirektors. Er wedelte, als sie sich dort gegenübersaßen, mit einem Geheimpapier, das auf dem Weg von Bonn nach Prag beschlagnahmt worden war. Alles Weitere lief wie von selbst. Der Agent demaskierte sich selbst. Güde: „Frenzel hat zu diesem Zeitpunkt zweieinhalb Zentner gewogen, war also unmäßig dick. Ich habe noch nie gesehen, wie ein dicker Mann sozusagen geschrumpft ist wie ein Luftballon, den man aufsticht.

Er war völlig weg – Schock."" Die Schrecksekunde genügte. Frenzel stotterte: „Sie müssen eines wissen, ich habe in Böhmen noch eine verheiratete Tochter."" Güde: „Das war das Geständnis.""

Heiligt der Zweck die Mittel?


Die Enttarnung, Verhaftung und spätere Verurteilung des Spions war ein Sieg der Feindabwehr. Doch war es auch ein Sieg des Rechts? Güdes Reminiszenzen legen den Verdacht nahe, dass im Eifer des Gefechts mitunter das ungeschriebene Wort (im Sinne von: „Der Zweck heiligt die Mittel"") mehr gilt als das geschriebene, etwa die strengen Regeln der Verfassung oder der Strafprozessordung (StPO).

Die Bilanz des Pensionärs, die Aktiva wie Passiva offenlegte, erlaubt mehr als einen Blick in die doppelte Buchführung der Strafverfolger – die der Vergangenheit, aber auch die der Gegenwart. Denn die Paragraphen und die Probleme, um die es geht, sind heute dieselben wie damals. So gesehen war Güdes Rapport einmalig. Was den Freimut anbelangte, hatte er keine Vorgänger – und er fand auch keine Nachfolger."