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Erben und Vererben. Ein Fall für Escher. Haufe Ratgeber plus.

Erben und Vererben. Ein Fall für Escher. Haufe Ratgeber plus.

von: Constanze Trilsch

Haufe Verlag, 2009

ISBN: 9783448085938, 206 Seiten

3. Auflage

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 8,99 EUR

Ersparnis: 5,96 EUR

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Erben und Vererben. Ein Fall für Escher. Haufe Ratgeber plus.


 

Was tun im Erbfall? (S. 73-74)

Wenn ein Sterbefall eintritt, sind die Angehörigen bzw. künftigen Erben meist überfordert und wissen nicht, wie sie sich in dieser Situation verhalten sollen. Zu der persönlichen Trauer kommt die Notwendigkeit einer Reihe von Formalitäten und Erledigungen. Unmittelbar nach Ableben einer Person muss ein Arzt den Tod amtlich feststellen. Ist der Sterbefall in einem Krankenhaus eingetreten, müssen sich die Angehörigen darum nicht kümmern. Bei einem Sterbefall zu Hause muss unverzüglich ein Arzt verständigt werden, der dann den Totenschein ausstellt. Sollte der Arzt bei der Untersuchung des Verstorbenen feststellen, dass dieser keines natürlichen Todes gestorben ist, wird er das auf dem Totenschein vermerken. Dann wird die Polizei eingeschaltet, die Ermittlungen anstellt, ob möglicherweise eine Straftat vorliegt. Erst nach Abschluss derartiger polizeilicher Ermittlungen wird die Leiche zur Bestattung freigegeben. Unmittelbar nach Ableben des Verstorbenen sollte auch die Frage der Organentnahme geklärt werden.

- Hatte der Verstorbene beispielsweise durch einen Organspendeausweis sein ausdrückliches Einverständnis zu einer Organentnahme erklärt, können Mediziner nach zweifelsfreier Feststellung des Todes Organe entnehmen.
- Hatte die verstorbene Person ausdrücklich eine Organentnahme verboten, muss eine solche unterbleiben.
- Ist nichts geregelt, entscheiden die nächsten Angehörigen. Das sind zunächst der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ist kein Ehegatte vorhanden, entscheiden die volljährigen Kinder. Gibt es keine Kinder oder sind diese nicht erreichbar, müssen Eltern, volljährige Geschwister oder Großeltern entscheiden.

Zuschauerfrage an die Redaktion „Escher - Der MDR-Ratgeber"

Frau Lehmann aus Sonneberg: „Meine verstorbene Mutter war Ärztin und hat schriftlich verfügt, dass nach ihrem Tode ihr Körper der Anatomie für junge Studenten zur Verfügung gestellt werden soll. Da ich diesen Gedanken grauenvoll finde, möchte ich das eigentlich nicht und lieber eine normale Bestattung durchführen. Muss ich diesen letzten Willen meiner Mutter befolgen?"

Der letzte Wille Ihrer Mutter ist ein moralischer Appell an Sie, den Sie befolgen sollten, aber nicht befolgen müssen. Sie können nicht gezwungen werden, den Körper Ihrer Mutter der Anatomie zur Verfügung zu stellen. Sie sollten aber dennoch überlegen, ob es nicht Gründe gibt, diesen letzten Willen Ihrer Mutter zu respektieren, wenn sie als frühere Medizinerin ihren Körper der Wissenschaft bzw. der Ausbildung von Medizinstudenten zur Verfügung stellen möchte.

Im Übrigen werden die späteren Beisetzungen, wenn der Körper in der Anatomie nicht mehr benötigt wird, sehr feierlich ausgestaltet. Es ist meist üblich, dass sich Vertreter der zuständigen Universitätsklinik bzw. auch der Studentenschaft in einer Trauerrede beim Verstorbenen und den Angehörigen bedanken und würdigen, dass dieser Körper der Wissenschaft dienen durfte.