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Einführung (S. 7-8)
Wohnen in den eigenen vier Wänden, Altersvorsorge oder Kapitalanlage – die Eigentumswohnung eignet sich für all diese Zwecke. Dies galt in der Vergangenheit und wird auch in Zukunft gelten. Aufgrund des Anstiegs der Grundstückspreise und der gleichzeitigen Verknappung von Bauland, insbesondere in Ballungsgebieten, war und ist der Erwerb frei stehender Häuser für viele Menschen unerschwinglich.
Das Wohnungseigentum ist insoweit eine preisgünstige Alternative, die zwar kein vollwertiges Eigentum verschafft, aber zumindest eine Verbesserung gegenüber der Miete einer Wohnung darstellt. Zwar nimmt auch bei Eigentumswohnungen der Leerstand deutlich zu, Wertsteigerungen der siebziger und achtziger Jahre gehören der Vergangenheit an. Dennoch ist der Erwerb einer Eigentumswohnung nach wie vor attraktiv.
Als (künftiger) Wohnungseigentümer sollten Sie sich nicht nur über die wirtschaftlichen, sondern auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren. Sie sollten die Rechte eines Eigentümers ebenso kennen wie die Beschränkungen und Pflichten, die Ihnen als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft auferlegt werden, z. B. der Gebrauch und die Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum und die Pflicht zur Lasten- und Kostentragung. Auch über den Ablauf einer Eigentümerversammlung und über die Anforderungen an einen Beschluss sollten Sie Bescheid wissen.
Die Kenntnis der Rechte und Pflichten von Verwalter und Verwaltungsbeirat ist für die Eigentümergemeinschaft notwendige Voraussetzung zur Durchsetzung ihrer Rechte. Instandsetzung, Instandhaltung, Modernisierung und bauliche Veränderungen sind weitere Themen, mit denen Sie sich als Wohnungseigentümer vertraut machen sollten. Denn es geht hier um Beschränkungen des Eigentums an Ihrer eigenen Wohnung, um die Erhaltung von Vermögenswerten und letztendlich natürlich auch um Ihr Geld. An der Festsetzung des von Ihnen zu zahlenden monatlichen Hausgeldes und der Höhe der Instandhaltungsrücklage sind Sie als Wohnungseigentümer unmittelbar beteiligt.
Prüfen Sie daher die durch den Verwalter erstellte Jahresabrechnung, bevor die Eigentümergemeinschaft hierüber einen Beschluss fasst. Für all diese Fragestellungen finden Sie in diesem Ratgeber umfassende Antworten. Nach über 50 Jahren sind nun am 1.7.2007 eine Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft getreten, die sich wesentlich auf Ihre Aufgaben auswirken werden. Alle Gesetzesänderungen zum Wohnungseigentumsrecht wurden deshalb in diesem Buch bereits an der zutreffenden Stelle berücksichtigt und finden sich zusätzlich in einer Übersicht am Ende des Buches. Ich danke Herrn Norbert Deul von der Initiative „Hausgeld-Vergleich" für seine Anregungen bei der Erstellung dieses Buches. Frau Heide Popp, Vorstandsmitglied von „wohnen im eigentum e. V." danke ich ganz besonders für ihre fachkundige Unterstützung.
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