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Der privatrechtliche Diskurs der Moderne

Marietta Auer

 

Verlag Mohr Siebeck , 2014

ISBN 9783161536410 , 214 Seiten

Format PDF

Kopierschutz DRM

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69,00 EUR

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Die begrifflichen und systematischen Grundlagen unseres heutigen Verständnisses von Privatrecht wurden um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert geschaffen. Doch welche ideengeschichtliche Entwicklung steckt dahinter? Und wie wirkt sich diese Entwicklung auf bis heute wiederkehrende Grundprobleme der Privatrechtstheorie aus, etwa auf die Fragen nach dem Verhältnis zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht oder nach der Unumgänglichkeit materialer Wertungskorrekturen eines formalen Verständnisses von Privatautonomie? Marietta Auer zeigt, dass die Entwicklung des modernen Privatrechts durch die bekannte Transformationslegende vom angeblich 'liberalen' Privatrechtsmodell des 19. Jahrhunderts hin zu einem zunehmend 'sozialen' Privatrechtsverständnis nur unzureichend beschrieben ist. Statt dieser 'Meistererzählung' des 20. Jahrhunderts entwirft die Autorin eine soziologisch informierte Ideengeschichte des modernen Privatrechts. Die Abhandlung fordert damit einen Blickwechsel: Gefragt wird nicht nach der Begründbarkeit, sondern nach den Voraussetzungen sozialer Wirksamkeit eines als normative Einheit auf der Grundlage von Privatautonomie konstruierten Privatrechts. Welcher Problemzumutung, welchem gesellschaftlichen Rechtfertigungsbedarf begegnet das Rechtsdenken durch diese Konstruktion? Wie ist die faktische Kraft des Normativen zu erklären, die das 'liberale' Privatrechtsmodell bis in die Gegenwart hinein wirksam gegen Kritik immunisiert? Der Schlüssel zu einer Antwort liegt in der Ideengeschichte der Moderne seit der Wende zur Neuzeit. Das Werk wurde als eines der 'Juristischen Bücher des Jahres' 2015 ausgewählt. 'Die Arbeit bildet das Ergebnis eines wirklichen intellektuellen Abenteuers und bietet damit ein Vorbild für jeden jungen Wissenschaftler.' (NJW 41/2015, 3015)

Geboren 1972; Studium der Rechtswissenschaft, Philosophie und Soziologie in München und Harvard; 2003 Promotion; 2012 Habilitation in München; seit 2013 o. Professorin für Bürgerliches Recht und Rechtsphilosophie an der Universität Gießen.