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Journalistenrecht - Ein Leitfaden für Medienschaffende: Social Web, Online, Hörfunk, Fernsehen und Print
Frank Fechner, Axel Wössner
Verlag Mohr Siebeck Lehrbuch, 2015
ISBN 9783161538278 , 250 Seiten
3. Auflage
Format PDF, OL
Kopierschutz DRM
Cover
1
Vorwort
6
Inhalt
8
Erste Phase: Themenfindung
14
1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? Grundsätzlich kann jedes Thema im öffentlichen Informationsinteresse behandelt werden, zu beachten ist aber das Verbot falscher Berichterstattung
14
2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? Vorsicht vor Ideenklau: „Eigene“ Themen und Ideen können von anderen Journalisten aufgegriffen werden!
16
3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? Journalisten müssen die politische und weltanschauliche Haltung ihrer Redaktion berücksichtigen, sie können allerdings nicht gezwungen werden, etwas unter ihrem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer Überzeugung entspricht
18
4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? Bei der Themenauswahl sollte man sich nicht durch Drohungen staatlicher Stellen oder von privaten Interessenträgern einschüchtern lassen
20
5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? Sperrfristen und Exklusivverträge sind bei der Themenwahl unbeachtlich
21
6. Wann ist ein Thema „reif“? Falsche Behauptungen über andere können für Journalisten unangenehme Folgen haben, weshalb jedes Thema eine sorgfältige Recherche voraussetzt
26
Zweite Phase: Recherche
28
7. Darf ein Journalist überall recherchieren? Recherchiert werden darf in der Öffentlichkeit; in Räumlichkeiten ist das Hausrecht zu beachten
28
8. Darf verdeckt recherchiert werden? Verdeckte Recherchen können im öffentlichen Informationsinteresse gerechtfertigt sein, doch gilt das nicht immer
31
9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? Informationen, die Dritte illegal erlangt haben, dürfen grundsätzlich im öffentlichen Informationsinteresse veröffentlich werden
33
10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? Bei Bildaufnahmen müssen insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte geachtet werden; eine Liste der Problembereiche zeigt auf, wo es gefährlich wird
34
Personen
34
Gegenstände / Sachen
35
Kunstwerke
35
Veranstaltungen
38
Technische und wissenschaftliche Darstellungen
38
Häuser / Grundstücke
39
Wohnungen
39
Autos
39
Kfz-Kennzeichen und Praxisschilder
39
Militärische Gelände und Anlagen
40
Bahnhöfe und Verkehrsanlagen
40
Luftaufnahmen mit Drohnen
40
Gerichtsverhandlungen
41
Persönliche Daten
42
Werbung
43
Screenshot
43
11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? Aufnahmen mit versteckter Kamera können durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt sein; problematisch ist dies insbesondere in nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten; wird der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt, kann das Fotografieren strafbar sein
43
1. Das heimliche Fotografieren und Drehen in öffentlich zugänglichen Räumen
44
2. Das heimliche Fotografieren und Drehen in nicht öffentlich zugänglichen Räumen
44
3. Wie und wo Drehen und Fotografieren kriminell wird
45
12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? Bei der Recherche kann der Journalist selbst zum Straftäter werden oder andere zu Straftaten anstiften
49
13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? Damit sich Informanten frei an die Presse wenden können, steht dem Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu und er ist gegen Durchsuchungen geschützt
53
1. Informantenschutz
53
2. Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten
54
3. Beschlagnahme und Durchsuchungsverbot bei Journalisten und Medien
55
14. Ist das Internet verwertbar? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb insbesondere Urheberrechte an Bildern, Videos und Texten beachtet werden müssen
57
1. Das Abkupfern von Texten aus dem Internet
57
2. Die Verwendung von Bildern und Filmsequenzen aus dem Internet
59
3. Internetseiten, die man besser nicht zeigt
62
4. Wann ist eine identische Übernahme aus dem Internet erlaubt?
62
15. Müssen Behörden von sich aus informieren? Besteht auch keine Informationspflicht von Behörden, so müssen sie doch alle Journalisten gleichermaßen mit Informationen versorgen, wenn sie sich an die Medien wenden
66
16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen? Voraussetzungen und Grenzen des journalistischen Auskunftsanspruchs
67
1. Was der Auskunftsanspruch voraussetzt
68
2. Wann die Behörde ausnahmsweise nicht auskunftspflichtig ist
71
3. Was tun, wenn die Behörde keine Auskünfte gibt?
75
4. Gilt der Auskunftsanspruch auch gegenüber der Justiz?
75
17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist? Behördliche Register können die Recherche erleichtern
75
1. Wie man in staatliche Akten schauen kann
76
2. Wann die Behörde Informationen verweigern darf
78
3. Wann sich die Redaktion an den Datenschutzbeauftragten halten soll
79
4. Wie man an Umweltdaten kommt
79
5. Wie man an Produktdaten kommt
80
6. Welche Einsichtsrechte hat der Journalist noch?
81
Melderegister
81
Güterrechtsregister
81
Schuldnerverzeichnis
81
Handelsregister
82
Genossenschaftsregister
82
Partnerschaftsregister
83
Unternehmensregister
83
Vereinsregister
83
Grundbuch
84
Patent- und Markenamtsregister
84
Stasi-Unterlagen
84
Elektronischer Bundesanzeiger
85
18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen? Verlässliche Quellen und solche, die man überprüfen muss; Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung
85
1. Quellen, auf die man sich verlassen kann
85
2. Quellen, die man überprüfen muss
87
3. Freie Mitarbeiter, auf die man sich verlassen kann
89
Dritte Phase: Themenumsetzung
91
19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten? Ein Journalist muss nicht abwarten, bis die Wahrheit bewiesen ist, er muss aber die journalistische Sorgfaltspflicht beachten: Hier eine Check-Liste
91
Zu 1. Wurde dem Betroffenen vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt?
92
Zu 2. Sind alle Informationen auf Zuverlässigkeit überprüft?
94
Zu 3. Ist die Berichterstattung vollständig?
95
Zu 4. Sind Gerüchte und anonyme Quellen abgesichert?
96
Zu 5. Sind alle entlastenden Gesichtspunkte erwähnt?
97
20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten? Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst bestimmen, ob und wie über ihn berichtet wird. Nur ausnahmsweise geht das öffentliche Informationsinteresse vor
98
1. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebensund seine Grenzen
99
2. Wie falsche Informationen Persönlichkeitsrechte verletzen können
104
3. Briefe an die Redaktion
105
21. Darf über Prominente alles berichtet werden? „Promis“ haben ebenfalls ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, weshalb über sie nur mit Einwilligung oder aus Anlass eines Ereignisses von zeitgeschichtlicher Bedeutung berichtet werden darf
106
22. Ab wann darf ein Verdächtigter mit einer Straftat in Verbindung gebracht werden? Stolpersteine bei der Gerichtsberichterstattung und wie man sie umgeht
112
1. Unter welchen Voraussetzungen darf über einen Verdächtigen namentlich und bildlich berichtet werden?
113
2. Wie darf über einen Beschuldigten und über Prozessbeteiligte im Strafverfahren berichtet werden?
117
3. Wie und über welchen Zeitraum der Journalist über einen Verurteilten einer Straftat berichten darf
120
4. Wenn der Angeklagte freigesprochen wird
122
23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen? Will der Journalist Materialien Dritter nutzen, muss er Rechte Dritter genauso beachten wie wenn er selbst recherchiert hätte
124
1. Bilder und Videos
124
2. Bilder und Videosequenzen mit individuell erkennbaren Personen
125
3. Bilder und Videos von Sportveranstaltungen
128
4. Fotos, Videos und Audios von kulturellen Veranstaltungen
128
5. Texte aller Art
128
6. Amtliche Schriftstücke und Bekennerschreiben
128
24. Muss der Journalist Interviews vorlegen? Grundsätzlich muss man sich Interviews vor der Veröffentlichung nicht autorisieren lassen, es kann aber etwas anderes vereinbart sein
131
25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen? Von redaktionellen Verbesserungen abgesehen, dürfen Interviews nicht verändert werden
132
1. Wie Interviews bearbeitet werden dürfen
133
2. Wenn Zitate bearbeitet werden
134
26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? Die Medien haben eine „Wachhundfunktion“ bezüglich politischer und gesellschaftlicher Missstände; diese rechtfertigt nicht, andere zu diffamieren
135
1. Unzulässig: Wenn der Journalist bewusst falsch informiert
135
2. Unzulässig: Wenn der Journalist eine andere Person schlecht macht
139
3. Unzulässig: Wenn der Journalist Indiskretionen über andere verbreitet
142
4. Unzulässig: Wenn der Journalist in einer Satire entwürdigend über einen anderen berichtet
143
Vierte Phase: Redaktionelle Abnahme
145
27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten? Der Medienunternehmer kann die politische Tendenz der veröffentlichten Inhalte festlegen; angestellte Journalisten sind hieran arbeitsvertraglich gebunden, freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Abnahme ihrer Beiträge
145
Fünfte Phase: Veröffentlichung
148
28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden? Grundsätzlich dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die hier dargestellt werden
148
Zu 1. Personenbilder
149
Zu 2. Einwilligung des Abgebildeten
150
Zu 3. Bilder und Videos aus dem Bereich der Zeitgeschichte
153
Zu 4. Personen, die Beiwerk sind
155
Zu 5. Personen als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung
155
Zu 6. Berechtigtes Interesse des Abgebildeten
157
29. Dürfen Promibilder verbreitet werden? Die Rechtsprechung bezüglich der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Prominente ist strenger geworden. Auch sie können sich auf das Persönlichkeitsrecht berufen, doch ist das öffentliche Informationsinteresse an ihnen hoch
158
30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden? Von öffentlichem Gelände aus aufgenommene Gebäudeaufnahmen sind meist unproblematisch, doch können auch durch solche Fotos Persönlichkeitsrechte betroffen sein
166
31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden? Inhalte aus anderen Medien dürfen übernommen werden, doch ist die konkrete Ausgestaltung meist urheberrechtlich geschützt. Die wenigen journalistisch relevanten Ausnahmen finden Sie hier
168
Zu 1. Amtliche Werke wie Gesetze und Urteile
170
Zu 2. Öffentliche Reden
171
Zu 3. Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
171
Zu 4. Aktuelle Berichterstattung über Tagesereignisse
171
Zu 5. Zitat
174
32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung? Bei der journalistischen Berichterstattung sind Hinweise auf Firmen und Marken unvermeidlich. Eine unzulässige Schleichwerbung liegt vor, wenn der Journalist nicht objektiv, sondern in reklameartiger Weise informiert
181
Sechste Phase: Reaktionen auf die Berichterstattung
186
33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt? Die Antwort auf diese Frage gibt einen Überblick über das rechtliche Instrumentarium, das von Medienberichten Verletzten zur Verfügung steht
186
Zu 1. Gegendarstellung
187
Zu 2. Unterlassung
187
Zu 3. Berichtigung
190
Zu 4. Geldzahlungsansprüche wie Schadensersatz und Geldentschädigung
192
34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden? Ein Gegendarstellungsverlangen versetzt manche Redaktion in Panik. Dass dies nicht erforderlich ist, zeigt die Antwort auf diese Frage
194
35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar? Einige besonders wichtige Strafnormen, die der Journalist bei Veröffentlichungen zu berücksichtigen hat, werden hier kurz erläutert
198
36. Wer haftet in der Redaktion? Die Antwort auf diese Frage verdeutlicht, wer innerhalb der Redaktion verantwortlich ist, wenn durch eine Veröffentlichung eine Straftat begangen wurde oder ein Schadensersatzanspruch entstanden ist
200
1. Strafbarkeit
200
2. Schadensersatz
201
3. Standesrechtliche Haftung
203
Siebte Phase: Wiederaufgreifen des Themas
204
37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden? Archivmaterial steht für spätere Berichterstattungen zur Verfügung, indessen kann es allein durch die abgelaufene Zeit zu neuen Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen
204
38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden? Je länger eine Straftat zurückliegt, umso weniger darf über sie berichtet werden. Die Resozialisierung des Täters darf durch den Beitrag nicht gefährdet werden
207
Achte Phase: Verwertung des Beitrags
211
39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt? Die Antwort auf diese Frage zeigt, wie der Journalist seine Beiträge verwerten kann
211
Neunte Phase: Professionelle Beratung
215
40. Wann ist der Rat des Juristen hilfreich? In der Antwort auf diese Frage wird darauf eingegangen, ab wann professionelle juristische Hilfe empfehlenswert ist
215
Anmerkungen
217
1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden?
217
2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher?
217
3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen?
217
4. Kann die Veröffentlichung verboten werden?
217
5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“?
217
6. Wann ist ein Thema „reif“?
217
7. Darf ein Journalist überall recherchieren?
217
8. Darf verdeckt recherchiert werden?
218
9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden?
218
10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden?
218
11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden?
220
12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen?
220
13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden?
221
14. Ist das Internet verwertbar?
221
15. Müssen Behörden von sich aus informieren?
222
16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen?
223
17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist?
224
18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen?
225
19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten?
225
20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten?
226
21. Darf über Prominente alles berichtet werden?
226
22. Wann dürfen Verdächtige mit Straftaten in Verbindung gebracht werden?
227
23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen?
228
24. Muss der Journalist Interviews vorlegen?
229
25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen?
229
26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein?
229
27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten?
230
28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden?
231
29. Dürfen Promibilder verbreitet werden?
231
30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden?
232
31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden?
232
32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung?
234
33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt?
234
34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden?
235
35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar?
236
36. Wer haftet in der Redaktion?
236
37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden?
236
38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden?
237
39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt?
237
Glossar
238
Wichtige Rechtsvorschriften
250
Grundgesetz
250
Art. 5 GG [Kommunikationsfreiheiten, insbes. Medienfreiheit; Kunst- und Wissenschaftsfreiheit]
250
Kunsturhebergesetz
250
§ 22 KUG [Recht am eigenen Bild]
250
§ 23 KUG [Ausnahmen zu § 22]
250
§ 24 KUG [Recht am eigenen Bild; Ausnahmeregelungen bei o?ffentlichem Interesse]
251
§ 33 KUG [Strafvorschrift]
251
Urheberrechtsgesetz
251
§ 5 Amtliche Werke
251
§ 48 Öffentliche Reden
251
§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare
252
§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse
252
§ 51 Zitate
252
§ 57 Unwesentliches Beiwerk
252
§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen [Panoramafreiheit]
253
Strafgesetzbuch
253
§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
253
§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
253
§ 205 Strafantrag
254
§ 238 StGB – Nachstellung [„Stalking“]
254
Strafprozessordnung
255
§ 53 [Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen]
255
Rundfunkstaatsvertrag
256
§ 9a RStV Informationsrechte
256
55 RStV
256
Die Symbole der kostenfreien Creative-Commons-Lizenzen
257
Übersicht über die Fälle und Mustertexte
258
Fälle
258
Mustertexte
259
Stichwortverzeichnis
260