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Journalistenrecht - Ein Leitfaden für Medienschaffende: Social Web, Online, Hörfunk, Fernsehen und Print

Frank Fechner, Axel Wössner

 

Verlag Mohr Siebeck Lehrbuch, 2015

ISBN 9783161538278 , 250 Seiten

3. Auflage

Format PDF, OL

Kopierschutz DRM

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22,00 EUR

Für Firmen: Nutzung über Internet und Intranet (ab 2 Exemplaren) freigegeben

Derzeit können über den Shop maximal 500 Exemplare bestellt werden. Benötigen Sie mehr Exemplare, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


 

Cover

1

Vorwort

6

Inhalt

8

Erste Phase: Themenfindung

14

1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden? Grundsätzlich kann jedes Thema im öffentlichen Informationsinteresse behandelt werden, zu beachten ist aber das Verbot falscher Berichterstattung

14

2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher? Vorsicht vor Ideenklau: „Eigene“ Themen und Ideen können von anderen Journalisten aufgegriffen werden!

16

3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen? Journalisten müssen die politische und weltanschauliche Haltung ihrer Redaktion berücksichtigen, sie können allerdings nicht gezwungen werden, etwas unter ihrem Namen zu veröffentlichen, was nicht ihrer Überzeugung entspricht

18

4. Kann die Veröffentlichung verboten werden? Bei der Themenauswahl sollte man sich nicht durch Drohungen staatlicher Stellen oder von privaten Interessenträgern einschüchtern lassen

20

5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“? Sperrfristen und Exklusivverträge sind bei der Themenwahl unbeachtlich

21

6. Wann ist ein Thema „reif“? Falsche Behauptungen über andere können für Journalisten unangenehme Folgen haben, weshalb jedes Thema eine sorgfältige Recherche voraussetzt

26

Zweite Phase: Recherche

28

7. Darf ein Journalist überall recherchieren? Recherchiert werden darf in der Öffentlichkeit; in Räumlichkeiten ist das Hausrecht zu beachten

28

8. Darf verdeckt recherchiert werden? Verdeckte Recherchen können im öffentlichen Informationsinteresse gerechtfertigt sein, doch gilt das nicht immer

31

9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden? Informationen, die Dritte illegal erlangt haben, dürfen grundsätzlich im öffentlichen Informationsinteresse veröffentlich werden

33

10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden? Bei Bildaufnahmen müssen insbesondere Urheber- und Persönlichkeitsrechte geachtet werden; eine Liste der Problembereiche zeigt auf, wo es gefährlich wird

34

Personen

34

Gegenstände / Sachen

35

Kunstwerke

35

Veranstaltungen

38

Technische und wissenschaftliche Darstellungen

38

Häuser / Grundstücke

39

Wohnungen

39

Autos

39

Kfz-Kennzeichen und Praxisschilder

39

Militärische Gelände und Anlagen

40

Bahnhöfe und Verkehrsanlagen

40

Luftaufnahmen mit Drohnen

40

Gerichtsverhandlungen

41

Persönliche Daten

42

Werbung

43

Screenshot

43

11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden? Aufnahmen mit versteckter Kamera können durch das öffentliche Informationsinteresse gedeckt sein; problematisch ist dies insbesondere in nicht öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten; wird der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt, kann das Fotografieren strafbar sein

43

1. Das heimliche Fotografieren und Drehen in öffentlich zugänglichen Räumen

44

2. Das heimliche Fotografieren und Drehen in nicht öffentlich zugänglichen Räumen

44

3. Wie und wo Drehen und Fotografieren kriminell wird

45

12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen? Bei der Recherche kann der Journalist selbst zum Straftäter werden oder andere zu Straftaten anstiften

49

13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden? Damit sich Informanten frei an die Presse wenden können, steht dem Journalisten ein Zeugnisverweigerungsrecht zu und er ist gegen Durchsuchungen geschützt

53

1. Informantenschutz

53

2. Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

54

3. Beschlagnahme und Durchsuchungsverbot bei Journalisten und Medien

55

14. Ist das Internet verwertbar? Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, weshalb insbesondere Urheberrechte an Bildern, Videos und Texten beachtet werden müssen

57

1. Das Abkupfern von Texten aus dem Internet

57

2. Die Verwendung von Bildern und Filmsequenzen aus dem Internet

59

3. Internetseiten, die man besser nicht zeigt

62

4. Wann ist eine identische Übernahme aus dem Internet erlaubt?

62

15. Müssen Behörden von sich aus informieren? Besteht auch keine Informationspflicht von Behörden, so müssen sie doch alle Journalisten gleichermaßen mit Informationen versorgen, wenn sie sich an die Medien wenden

66

16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen? Voraussetzungen und Grenzen des journalistischen Auskunftsanspruchs

67

1. Was der Auskunftsanspruch voraussetzt

68

2. Wann die Behörde ausnahmsweise nicht auskunftspflichtig ist

71

3. Was tun, wenn die Behörde keine Auskünfte gibt?

75

4. Gilt der Auskunftsanspruch auch gegenüber der Justiz?

75

17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist? Behördliche Register können die Recherche erleichtern

75

1. Wie man in staatliche Akten schauen kann

76

2. Wann die Behörde Informationen verweigern darf

78

3. Wann sich die Redaktion an den Datenschutzbeauftragten halten soll

79

4. Wie man an Umweltdaten kommt

79

5. Wie man an Produktdaten kommt

80

6. Welche Einsichtsrechte hat der Journalist noch?

81

Melderegister

81

Güterrechtsregister

81

Schuldnerverzeichnis

81

Handelsregister

82

Genossenschaftsregister

82

Partnerschaftsregister

83

Unternehmensregister

83

Vereinsregister

83

Grundbuch

84

Patent- und Markenamtsregister

84

Stasi-Unterlagen

84

Elektronischer Bundesanzeiger

85

18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen? Verlässliche Quellen und solche, die man überprüfen muss; Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung

85

1. Quellen, auf die man sich verlassen kann

85

2. Quellen, die man überprüfen muss

87

3. Freie Mitarbeiter, auf die man sich verlassen kann

89

Dritte Phase: Themenumsetzung

91

19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten? Ein Journalist muss nicht abwarten, bis die Wahrheit bewiesen ist, er muss aber die journalistische Sorgfaltspflicht beachten: Hier eine Check-Liste

91

Zu 1. Wurde dem Betroffenen vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt?

92

Zu 2. Sind alle Informationen auf Zuverlässigkeit überprüft?

94

Zu 3. Ist die Berichterstattung vollständig?

95

Zu 4. Sind Gerüchte und anonyme Quellen abgesichert?

96

Zu 5. Sind alle entlastenden Gesichtspunkte erwähnt?

97

20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten? Grundsätzlich darf jeder Mensch selbst bestimmen, ob und wie über ihn berichtet wird. Nur ausnahmsweise geht das öffentliche Informationsinteresse vor

98

1. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebensund seine Grenzen

99

2. Wie falsche Informationen Persönlichkeitsrechte verletzen können

104

3. Briefe an die Redaktion

105

21. Darf über Prominente alles berichtet werden? „Promis“ haben ebenfalls ein allgemeines Persönlichkeitsrecht, weshalb über sie nur mit Einwilligung oder aus Anlass eines Ereignisses von zeitgeschichtlicher Bedeutung berichtet werden darf

106

22. Ab wann darf ein Verdächtigter mit einer Straftat in Verbindung gebracht werden? Stolpersteine bei der Gerichtsberichterstattung und wie man sie umgeht

112

1. Unter welchen Voraussetzungen darf über einen Verdächtigen namentlich und bildlich berichtet werden?

113

2. Wie darf über einen Beschuldigten und über Prozessbeteiligte im Strafverfahren berichtet werden?

117

3. Wie und über welchen Zeitraum der Journalist über einen Verurteilten einer Straftat berichten darf

120

4. Wenn der Angeklagte freigesprochen wird

122

23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen? Will der Journalist Materialien Dritter nutzen, muss er Rechte Dritter genauso beachten wie wenn er selbst recherchiert hätte

124

1. Bilder und Videos

124

2. Bilder und Videosequenzen mit individuell erkennbaren Personen

125

3. Bilder und Videos von Sportveranstaltungen

128

4. Fotos, Videos und Audios von kulturellen Veranstaltungen

128

5. Texte aller Art

128

6. Amtliche Schriftstücke und Bekennerschreiben

128

24. Muss der Journalist Interviews vorlegen? Grundsätzlich muss man sich Interviews vor der Veröffentlichung nicht autorisieren lassen, es kann aber etwas anderes vereinbart sein

131

25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen? Von redaktionellen Verbesserungen abgesehen, dürfen Interviews nicht verändert werden

132

1. Wie Interviews bearbeitet werden dürfen

133

2. Wenn Zitate bearbeitet werden

134

26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein? Die Medien haben eine „Wachhundfunktion“ bezüglich politischer und gesellschaftlicher Missstände; diese rechtfertigt nicht, andere zu diffamieren

135

1. Unzulässig: Wenn der Journalist bewusst falsch informiert

135

2. Unzulässig: Wenn der Journalist eine andere Person schlecht macht

139

3. Unzulässig: Wenn der Journalist Indiskretionen über andere verbreitet

142

4. Unzulässig: Wenn der Journalist in einer Satire entwürdigend über einen anderen berichtet

143

Vierte Phase: Redaktionelle Abnahme

145

27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten? Der Medienunternehmer kann die politische Tendenz der veröffentlichten Inhalte festlegen; angestellte Journalisten sind hieran arbeitsvertraglich gebunden, freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Abnahme ihrer Beiträge

145

Fünfte Phase: Veröffentlichung

148

28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden? Grundsätzlich dürfen Bilder von Personen nur mit deren Einwilligung veröffentlicht werden. Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen, die hier dargestellt werden

148

Zu 1. Personenbilder

149

Zu 2. Einwilligung des Abgebildeten

150

Zu 3. Bilder und Videos aus dem Bereich der Zeitgeschichte

153

Zu 4. Personen, die Beiwerk sind

155

Zu 5. Personen als Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung

155

Zu 6. Berechtigtes Interesse des Abgebildeten

157

29. Dürfen Promibilder verbreitet werden? Die Rechtsprechung bezüglich der Veröffentlichung von Bildern und Berichten über Prominente ist strenger geworden. Auch sie können sich auf das Persönlichkeitsrecht berufen, doch ist das öffentliche Informationsinteresse an ihnen hoch

158

30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden? Von öffentlichem Gelände aus aufgenommene Gebäudeaufnahmen sind meist unproblematisch, doch können auch durch solche Fotos Persönlichkeitsrechte betroffen sein

166

31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden? Inhalte aus anderen Medien dürfen übernommen werden, doch ist die konkrete Ausgestaltung meist urheberrechtlich geschützt. Die wenigen journalistisch relevanten Ausnahmen finden Sie hier

168

Zu 1. Amtliche Werke wie Gesetze und Urteile

170

Zu 2. Öffentliche Reden

171

Zu 3. Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

171

Zu 4. Aktuelle Berichterstattung über Tagesereignisse

171

Zu 5. Zitat

174

32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung? Bei der journalistischen Berichterstattung sind Hinweise auf Firmen und Marken unvermeidlich. Eine unzulässige Schleichwerbung liegt vor, wenn der Journalist nicht objektiv, sondern in reklameartiger Weise informiert

181

Sechste Phase: Reaktionen auf die Berichterstattung

186

33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt? Die Antwort auf diese Frage gibt einen Überblick über das rechtliche Instrumentarium, das von Medienberichten Verletzten zur Verfügung steht

186

Zu 1. Gegendarstellung

187

Zu 2. Unterlassung

187

Zu 3. Berichtigung

190

Zu 4. Geldzahlungsansprüche wie Schadensersatz und Geldentschädigung

192

34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden? Ein Gegendarstellungsverlangen versetzt manche Redaktion in Panik. Dass dies nicht erforderlich ist, zeigt die Antwort auf diese Frage

194

35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar? Einige besonders wichtige Strafnormen, die der Journalist bei Veröffentlichungen zu berücksichtigen hat, werden hier kurz erläutert

198

36. Wer haftet in der Redaktion? Die Antwort auf diese Frage verdeutlicht, wer innerhalb der Redaktion verantwortlich ist, wenn durch eine Veröffentlichung eine Straftat begangen wurde oder ein Schadensersatzanspruch entstanden ist

200

1. Strafbarkeit

200

2. Schadensersatz

201

3. Standesrechtliche Haftung

203

Siebte Phase: Wiederaufgreifen des Themas

204

37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden? Archivmaterial steht für spätere Berichterstattungen zur Verfügung, indessen kann es allein durch die abgelaufene Zeit zu neuen Persönlichkeitsrechtsverletzungen kommen

204

38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden? Je länger eine Straftat zurückliegt, umso weniger darf über sie berichtet werden. Die Resozialisierung des Täters darf durch den Beitrag nicht gefährdet werden

207

Achte Phase: Verwertung des Beitrags

211

39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt? Die Antwort auf diese Frage zeigt, wie der Journalist seine Beiträge verwerten kann

211

Neunte Phase: Professionelle Beratung

215

40. Wann ist der Rat des Juristen hilfreich? In der Antwort auf diese Frage wird darauf eingegangen, ab wann professionelle juristische Hilfe empfehlenswert ist

215

Anmerkungen

217

1. Darf jedes Thema aufgegriffen werden?

217

2. Sind Themenvorschläge vor dem Zugriff anderer sicher?

217

3. Darf der Chefredakteur Inhalte vorschreiben und Themen ablehnen?

217

4. Kann die Veröffentlichung verboten werden?

217

5. Wie verbindlich sind „Sperrfristen“ und „Exklusivverträge“?

217

6. Wann ist ein Thema „reif“?

217

7. Darf ein Journalist überall recherchieren?

217

8. Darf verdeckt recherchiert werden?

218

9. Dürfen illegal erlangte Informationen verwendet werden?

218

10. Darf alles fotografiert / gefilmt werden?

218

11. Darf mit versteckter Kamera gearbeitet werden?

220

12. Kann sich der Journalist beim Recherchieren strafbar machen?

220

13. Können Informant und Unterlagen geheim gehalten werden?

221

14. Ist das Internet verwertbar?

221

15. Müssen Behörden von sich aus informieren?

222

16. Kann der Journalist Behördenauskünfte erzwingen?

223

17. Welche Akteneinsichtsrechte hat der Journalist?

224

18. Welche Informationen darf der Journalist veröffentlichen?

225

19. Muss der Journalist wahrheitsgemäß berichten?

225

20. Darf der Journalist in identifizierender Weise berichten?

226

21. Darf über Prominente alles berichtet werden?

226

22. Wann dürfen Verdächtige mit Straftaten in Verbindung gebracht werden?

227

23. Darf der Journalist zugespieltes Material von Dritten nutzen?

228

24. Muss der Journalist Interviews vorlegen?

229

25. Darf der Journalist Interviews und Zitate kürzen?

229

26. Wie kritisch oder satirisch darf ein Beitrag sein?

229

27. Darf der Chef den Beitrag ablehnen oder bearbeiten?

230

28. Dürfen Personenfotos ohne weiteres veröffentlicht werden?

231

29. Dürfen Promibilder verbreitet werden?

231

30. Dürfen Bilder von Gebäuden verbreitet werden?

232

31. Welche Materialien aus anderen Medien dürfen veröffentlicht werden?

232

32. Wann wird ein Bericht Schleichwerbung?

234

33. Was tun, wenn der Anwalt schreibt?

234

34. Wie kann eine Gegendarstellung vermieden werden?

235

35. Mit welchen Beiträgen macht sich der Journalist strafbar?

236

36. Wer haftet in der Redaktion?

236

37. Wie kann Archivmaterial genutzt werden?

236

38. Darf über vergangene Straftaten berichtet werden?

237

39. Sind Beiträge der Journalisten geschützt?

237

Glossar

238

Wichtige Rechtsvorschriften

250

Grundgesetz

250

Art. 5 GG [Kommunikationsfreiheiten, insbes. Medienfreiheit; Kunst- und Wissenschaftsfreiheit]

250

Kunsturhebergesetz

250

§ 22 KUG [Recht am eigenen Bild]

250

§ 23 KUG [Ausnahmen zu § 22]

250

§ 24 KUG [Recht am eigenen Bild; Ausnahmeregelungen bei o?ffentlichem Interesse]

251

§ 33 KUG [Strafvorschrift]

251

Urheberrechtsgesetz

251

§ 5 Amtliche Werke

251

§ 48 Öffentliche Reden

251

§ 49 Zeitungsartikel und Rundfunkkommentare

252

§ 50 Berichterstattung über Tagesereignisse

252

§ 51 Zitate

252

§ 57 Unwesentliches Beiwerk

252

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen [Panoramafreiheit]

253

Strafgesetzbuch

253

§ 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

253

§ 201a StGB – Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

253

§ 205 Strafantrag

254

§ 238 StGB – Nachstellung [„Stalking“]

254

Strafprozessordnung

255

§ 53 [Zeugnisverweigerungsrecht aus beruflichen Gründen]

255

Rundfunkstaatsvertrag

256

§ 9a RStV Informationsrechte

256

55 RStV

256

Die Symbole der kostenfreien Creative-Commons-Lizenzen

257

Übersicht über die Fälle und Mustertexte

258

Fälle

258

Mustertexte

259

Stichwortverzeichnis

260