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Der Bologna-Prozess – und seine Konsequenzen für berufsbegleitende Masterstudiengänge (S. 85-86)
Hartmut Melenk
Der folgende Beitrag ist in zwei Teile gegliedert, einen eher allgemeinen Teil, der dem Obertitel entspricht, und einen speziellen Teil, der auf die Situation des Masterstudiengangs Bildungsmanagement bezogen ist.
1.1 Der Bologna-Prozess
Der sogenannte Bologna-Prozess, die Umsetzung der in Bologna abgegebenen Erklärung der europäischen Bildungsminister, hat sich in den deutschen Hochschulen durchgesetzt. Niemand glaubt mehr daran, dass dieser Prozess aufgehalten werden könnte. Alle Hochschulen sind dabei, ihre Studiengänge auf das neue System umzustellen – oder sie haben dies schon getan. Die Rektoren, die schon umgestellt haben, berichten davon mit Stolz und sehen darin einen Beweis ihrer Leistungsfähigkeit. Diejenigen, die noch nicht so weit sind, nennen Zeitpläne für die Umsetzung. Gegner oder Verweigerer gibt es nicht, zumindest nicht auf der Ebene der Hochschulleitungen.
Unter Bologna-Prozess versteht man im Wesentlichen die Ersetzung der bisher in Deutschland üblichen Studienabschlüsse, Diplom und Magister, durch ein zweistufiges System, die Abfolge von Bachelor und Master, die im angloamerikanischen Raum üblich war und ist. Dies ist in der Tat eine wesentliche Neuerung. Aber warum man dies tut und welche Vorteile dies bietet, gerät leicht in Vergessenheit.
Ich beginne deshalb mit ein wenig Philologie. Die Bologna-Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 ist eine aus einer längeren Reihe von Erklärungen, ihr voran gehen das Lissabon-Abkommen von 1997, die Sorbonne-Erklärung von 1998, ihr folgen die Kommuniqués von Prag 2001, Berlin 2003, Bergen 2005 und London 2007 (vgl. Bologna-Reader I, S. 243 ff.).
Hauptziel ist die Schaffung des europäischen Hochschulraums, also eines einheitlichen europäischen Bildungssystems, das an die Stelle des bisherigen unübersichtlichen Flickenteppichs treten soll und für dessen Realisierung ein Zeitraum von zehn Jahren ausreichen soll. Davon verspricht man sich eine Förderung der Mobilität innerhalb von Europa, eine besser auf den Arbeitsmarkt bezogene Qualifizierung der Absolventen und eine Förderung der europäischen Zusammenarbeit.
Der Sinnhaftigkeit dieses Ziels ist kaum zu widersprechen. Das Nebeneinander der italienischen Laurea, des spanischen Lizenziats, der französischen Abfolge von DEUG, Licence, Maîtrise, DEA/DESS ist unüberschaubar, der Wert des jeweiligen Abschlusses undurchsichtig. Das in Deutschland so hoch geschätzte Diplom bedeutet auf Englisch – „Diploma" – nur schlicht „Zeugnis" und zieht die Frage nach sich, um was für ein Zeugnis es sich denn handelt.
Die Vereinheitlichung des Systems ist also in der Tat ein Desiderat, das Zentrum der Bologna-Erklärung ist deshalb – einfacher noch als die zehn Gebote – die Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse. Die Besonderheit dieser Erklärung ist, dass man sich auf ein konkretes System geeinigt hat, das britische nämlich.
Es besteht aus zwei Hauptzyklen: dem Zyklus bis zum ersten Abschluss (undergraduate), der mindestens drei Jahre dauert, und dem Zyklus nach dem ersten Abschluss (graduate), der durch Master und/oder Promotion abgeschlossen wird, wobei der Promotion immer deutlicher ein dritter Zyklus nach dem Master-Abschluss zugewiesen wird (z. B. im Bergen-Kommuniqué 2005, Bologna-Reader II, S. 35 ff.)
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