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EU-Datenschutz-Grundverordnung im Unternehmen - Praxisleitfaden

Tim Wybitul

 

Verlag Fachmedien Recht und Wirtschaft, 2016

ISBN 9783800590513 , 280 Seiten

Format PDF

Kopierschutz Wasserzeichen

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38,99 EUR


 

Im April 2016 hat das EU-Parlament die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten EU und bringt nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern auch eine deutliche Verschärfung des europäischen Datenschutzrechts mit sich. Dies stellt Unternehmen vor die Herausforderung, innerhalb kurzer Zeit interne Prozesse und Datenschutz-Funktionen an das neue Recht anzupassen. Angesichts erhöhter Anforderungen, Bußgelder und Haftungsrisiken ist dabei große Sorgfalt geboten. Diese Gebrauchanweisung für einen einfachen Einstieg in die DSGVO dokumentiert deren kompletten Text, reflektiert erste Erfahrungen bei ihrer Implementierung und beschreibt die für die Unternehmen relevanten datenschutzrechtlichen Anforderungen in einfacher und klarer Sprache. Zur Verdeutlichung bietet das Buch viele Beispiele und Praxistipps. Die wichtigsten in der DSGVO vorgesehenen Prozesse und Strukturen werden durch Checklisten anschaulich dargestellt. Ein abschließender Leitfaden fasst die notwendigen Prozessschritte von Projekten zur Implementierung der DSGVO im Unternehmen übersichtlich zusammen. Im Anhang findet sich neben dem Volltext der DSGVO ein umfangreiches Praktiker-Glossar, das wesentliche Begriffe des Datenschutzes anschaulich vor dem Hintergrund der Neuregelung erläutert. Dieses Glossar gibt übersichtliche Handlungshilfen, die die operative und strategische Implementierung der DSGVO im Unternehmen erleichtern.

Tim Wybitul ist einer der führenden Anwälte im Datenschutz. Er berät deutsche und international tätige Unternehmen umfassend und pragmatisch zu Fragen des Datenschutzes wie zu angrenzenden Fragen, wie etwa Arbeitsrecht, Compliance und interne Ermittlungen. Er ist Autor zahlreicher von höchsten Gerichten zitierter Veröffentlichungen zum Datenschutzrecht. Auch der Deutsche Bundestag hat ihn als Sachverständigen zu Datenschutzfragen angehört.