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Persönliche Assistenz: Kompendium von der Praxis für die Praxis

Conny Müller

 

Verlag Diplomica Verlag GmbH, 2011

ISBN 9783836648813 , 219 Seiten

Format PDF, ePUB, OL

Kopierschutz frei

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19,99 EUR

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Textprobe: Kapitel 8.2.4, Paradigmenwechsel: Im Bereich der Behindertenpolitik wird in den letzten Jahren über einen Paradigmenwechsel gesprochen, der folgende Perspektiven verändert hat: - Mit Schaffung des SGB IX wurden nicht nur die Begrifflichkeiten, sondern auch das Verständnis verändert. Statt Versorgung, Betreuung und Fürsorge stehen jetzt Teilhabe und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt; - Vom einrichtungs- zum personenzentrierten Ansatz oder; - Vom angebots- zum bedarfsorientierten Ansatz: Die Individualität des Menschen mit Behinderung mit seinen Wünschen und Bedarfen steht im Vordergrund. Die Einrichtungen, die die Teilhabe und die Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderungen ermöglichen, sollen ihre Leistungen danach ausrichten bzw. reflektieren, ob diese Angebote nach den Bedarfen der Klientel ausgerichtet sind. In diesem Kontext werden auch verstärkt ambulante Angebote/Versorgungsmöglichkeiten in den Blickpunkt genommen. Der personenzentrierte Ansatz wird häufig im Zusammenhang von individueller Hilfeplanung angeführt. Individuelle Hilfeplanungen sind standardisierte Verfahren zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs eines Klienten. Nach Antragstellung des Menschen mit Behinderung auf Leistung wird in einem Hilfeplangespräch / einer Hilfeplankonferenz oder/und mittels eines standardisierten Verfahrens (z. B. IBRP, Metzler-Verfahren, ITP) der individuelle Hilfebedarf des Menschen ermittelt. Von Fremd- zu Selbstbestimmung (im Kontext der Persönlichen Assistenz bezieht sich Selbstbestimmung auf die Kompetenzen der Assistenznehmer): - Das Leben von Menschen mit Behinderung soll nicht mehr von außen, durch 'gesunde Menschen' bestimmt werden, sondern sie sollen als 'Experten in eigener Sache' angesehen werden und ihr Leben in allen Bereichen selbst bestimmen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst organisieren. Von Typologie und Klassifizierung zu Individualisierung: Der Mensch mit Behinderung soll nicht mehr in Kategorien und Diagnosen 'gesteckt werden', die allgemeingültig für sein Leben sind, sondern die Individualität seiner Person soll Beachtung finden. Inklusion statt Integration: Inklusion kann mit folgenden Punkten kurz beschrieben werden: Inklusion ist die Einbeziehung und unbedingte Dazugehörigkeit Sie geht von einer heterogenen Gesellschaftsstruktur aus (alle Menschen unterscheiden sich durch Geschlecht, Herkunft, Ethnie, körperliche Verfassung, Intelligenz). Inklusion zielt darauf ab, dass alle Menschen in einer Gesellschaft gleichberechtigt miteinander leben Integration grenzt sich zur Inklusion ab und kann mit folgenden Punkten kurz dargestellt werden: Integration ist die Wiedereinbeziehung / die Eingliederung in ein Ganzes In der Sonderpädagogik umfasst Integration eine gemeinsame Bildung und Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Menschen Sie ist die weitgehende Eingliederung von Menschen mit Behinderung(en) in die Gesellschaft Die öffentliche und fachliche Diskussion in Deutschland war um die Integration von Menschen mit Behinderung in bestehende gesellschaftliche Strukturen bemüht. Das Konzept der Inklusion setzt auf die Umgestaltung der sozialen Umwelt, um Menschen mit Behinderung die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Inklusion meint auch den 'Verzicht jeglicher institutioneller Sonderbehandlungen oder -verfahren'. Peer Counseling: Unter Peer Counseling wird eine 'unabhängige Beratungsmethode von Betroffenen für Betroffene' verstanden. Während nach Böhm Beratung als eine Hilfeleistung beschrieben wird, die hauptsächlich von Sozialpädagogen und Psychologen erbracht wird, steht beim Peer Counseling eine Beratung durch Menschen im Vordergrund, die gleichfalls betroffen sind. Die wesentliche Grundannahme dieser Methode ist es, dass alle Menschen ihre Probleme und Schwierigkeiten selbst lösen können. Die Dauer und Organisationsform des Peer Counselings bestimmen die betroffenen Menschen selbst. Vom Betreuer zum Begleiter oder von Unterstützung zur Assistenz: Alle Paradigmen, anhand derer man erkennen kann, ob die Verantwortung für den eigenen Lebensentwurf dem Menschen mit Behinderung obliegt oder nicht, haben einen Grundsatz gemeinsam: Sie gehen von Selbstbestimmung und Autonomie aus. Menschen mit Behinderung wollen ihr Leben so normal wie möglich gestalten und unabhängig von anderen führen. Sie wollen ein Leben gestalten und führen, das ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. hat einige Merkmale zusammengefasst, die 'die Verantwortung für den eigenen Lebensentwurf' von Menschen mit Behinderung darstellen: Die Verantwortung nicht wegnehmen ('Wir entscheiden! Wir müssen unsere Entscheidungen selbst treffen') Selbstverantwortlich sein dürfen (Lebensentwürfe selbst gestalten, Verantwortung für die eigenen Angelegenheiten übernehmen) Von der Verantwortung für die Person zur Verantwortung für die Begleitung (Bereitstellung von Beratung, Unterstützung und Angeboten, wenn sie gefordert werden, Begleitung als 'Handlangerdienste') Ein anderer Text der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. differenziert die Begriffe der Unterstützung und Assistenz. Assistenz hat in diesem Zusammenhang einen primär kompensierenden Charakter und ist bedarfsorientiert. Unterstützung hingegen ist häufig notwendig für Menschen mit schweren oder schwersten Beeinträchtigungen und geht über die Assistenz hinaus. Unterstützung kann in praktische und inhaltliche Unterstützung differenziert werden. Praktische Unterstützung ist assistenzähnlich und es geht darum, 'Hände, Füße und Kopf für eine behinderte Person' zu sein. Bei der inhaltlichen Unterstützung übernimmt die Unterstützungsperson die aktive Rolle und stellt ihr Wissen zur Verfügung. Ziel der Unterstützung ist es, Menschen, die mit Anleitung und Assistenz überfordert sind, dazu zu befähigen, Assistenz in Anspruch zu nehmen. Unterstützung soll als Wissensvermittlung dienen und die Grundeinstellung des Menschen mit Behinderung dahingehend beeinflussen, dass er Persönliche Assistenz in Anspruch nimmt. Als deutlicher Unterschied kann herausgestellt werden, dass Betreuer und Unterstützer als professionelle Helfer in medizinischen, pädagogischen und pflegerischen Strukturen tätig sind. In Abgrenzung hierzu ist der Assistent als Laie tätig und wird durch den Menschen mit Behinderung angelernt. Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung: Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung (ISB) oder Individuelle Schwerbehindertenassistenz (ISA) sind Begriffe, die synonym für Persönliche Assistenz genannt werden. ISB wird auch ganz konkret für den Einsatz von Zivildienstleistenden (ZDL) genannt. Allerdings sollte bei dem Einsatz von ZDL bedacht werden, dass der Mensch mit Behinderung die Personal- und Finanzkompetenz abgeben muss. Empowerment: Unter dem englischen Begriff Empowerment werden Unterstützungsformen zusammengefasst, die nach Theunissen als 'Selbstermächtigung und Selbstbemächtigung (...), Selbstverfügungskräfte, Wiedergewinnung von Stärken, Selbstbefähigung' definiert werden. Der Empowermentansatz sieht Hilfebedürftigkeit als 'Ergebnis eines ungünstig verlaufenden Lernprozesses' an. Sprach man früher von Normalisierung und Integration, so gilt Empowerment heute als Wegweiser für die Heilpädagogik und Behindertenhilfe. Empowerment soll die Menschen ermutigen, ihre eigenen Stärken kennen, zu lernen und Selbstbestimmung und Lebensautonomie zu erhalten. Es sollen Ressourcen freigesetzt werden (ressourcenorientierter Ansatz), mit deren 'Hilfe sie eigene Lebenswege und Lebensräume selbstbestimmt gestalten können'. Die Beratung durch Peer Counseling bezieht sich auf den Empowermentansatz. Peer Counseling soll 'Selbstkräfte' freisetzen, die den Menschen mit Behinderung befähigen, Probleme zu bewältigen. Das Konzept der Persönlichen Assistenz greift auf den Empowermentansatz zurück.