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´´Österreicher´´ in den SS-Einsatzgruppen und SS-Brigaden: Die Tötungsaktionen in der Sowjetunion 1941-1942

Josef Fiala

 

Verlag Diplomica Verlag GmbH, 2010

ISBN 9783842800151 , 123 Seiten

Format PDF, OL

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Textprobe: Kapitel 1.5.5, Die 'unbeteiligte' Wehrmacht: Verschiede Aussagen, Erzählungen und Memoiren früherer Generäle und Offiziere in den Nachkriegsjahren berichteten von der 'unbeteiligten, sauberen' Wehrmacht, welche im Gegensatz zu den verbrecherischen Mordaktionen von SS, SD und verschiedenen Polizei-Verbänden immer fair und 'anständig' gekämpft habe und dadurch ein 'ehrliches Gewissen' und eine 'weiße Weste' behalten habe. Die Wehrmacht habe immer nach den Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts (Haager Landkriegsordnung von 1899 und 1907 und der Genfer Konvention von 1929) gehandelt. Das Deutsche Reich trat beiden Abkommen 1934 bei und setzte sie in nationales Recht um. Diese internationalen Vereinbarungen waren damit für die Angehörigen der Wehrmacht verbindliches Recht. Allerdings sollte man heute von einer problematischen Verstrickung von Teilen der Wehrmacht in die Verbrechen der Nationalsozialisten während des Krieges sprechen. Besonders ist auf den 'Kriegsgerichtsbarkeitserlass' hinzuweisen, welcher vom Oberkommando Wehrmacht an alle Oberbefehlshaber zu Beginn des Krieges gegen die Sowjetunion erlassen wurde. Wie berichtet, hatte Hitler schon in seiner 'Generalsrede' am 30. März 1941 energisch darauf hingewiesen, dass dieser Krieg von der Wehrmacht mit besonderer Härte zu führen sei, und am 13. Mai 1941 wurde von Generalfeldmarschall Keitel dieser Erlass schriftlich übermittelt. Dieser Befehl war nichts anderes als ein Freibrief für die Wehrmacht, alle verdächtigen Personen zu verhaften, bzw. zu 'liquidieren'. Generalfeldmarschall von Brauchitsch ermahnte in einem 'Disziplinarbefehl' am 24. Mai 1941 nochmals alle Befehlshaber, keine 'Verrohung der Truppe' zuzulassen. Der General z.b.V. Eugen Müller erklärte am 11. Juni 1941 nochmals genauer den Begriff 'Freischärler' Darunter konnte man buchstäblich alle Zivilpersonen, ob Mann oder Frau, einordnen und erschießen oder den Einsatzgruppen ausliefern. benso ist auf den 'Kommissarbefehl' hinzuweisen, welcher besonders von den überwiegenden Teilen der Wehrmacht streng nach dem Befehl ausgeführt wurde. Diese oft bezweifelte Durchführung, welche die Erschießung gefangen genommener Polit-Offiziere aller Rangordnungen regelte, wurde durch neuere Forschungen bewiesen. Anhand von Zeugenaussagen, Prozessunterlagen, persönlichen Tagebüchern und Feldpostbriefen kam man zu der Erkenntnis, dass auch Wehrmachtseinheiten an vielen Massakern bei der Vernichtung der europäischen Juden und anderen Kriegsverbrechen in den eroberten und besetzten Gebieten Osteuropas und auf den Balkan unmittelbar beteiligt waren. Wehrmachtseinheiten führten dort einen rücksichtslosen Vernichtungskrieg, wie vom 'Führer' und 'Größten Feldherrn aller Zeiten', befohlen wurde. Die Wehrmacht ist also als 'stählerner Garant' und nicht als unpolitischer Bereich des nationalsozialistischen Staates einzuordnen. Am Beispiel des Massakers in Babyn Yar leistete die Wehrmacht mehr als nur logistische Hilfe, indem sie die Stadt und den Ort der Erschießungen absicherte und nach dem Massaker Teile der Schluchtwände absprengte, um mit Schutt, Geröll und Steine die Leichenberge abzudecken. Danach lobte die Führungsgruppe C die gute Zusammenarbeit mit der Wehrmacht: 'Es ist der Einsatzgruppe gelungen, zu sämtlichen Wehrdienststellen ...ein ausgezeichnetes Einvernehmen herzustellen. Hierdurch wurde es auch ermöglicht, dass die Einsatzgruppe von Beginn ihres Einsatzes an sich niemals im Raum des rückwärtigen Heeresgebietes aufgehalten hat....dass vielmehr von der Wehrmacht immer wieder die Bitte ausgesprochen wurde, die Einsatzkommandos möchten sich weit vorne bewegen.'. Der oberste Befehlshaber dieses Abschnitts (6. Armee), Generalfeldmarschall Walther von Reichenau, welcher auch eine Mordaktion an 100 Kinder (!) genehmigt hatte, erlag schon 1942 einem Schlaganfall, Generalmajor Eberhard starb 1947 in Stuttgart. Dazu kam, speziell in Weißrussland, die so genannte Säuberung des flachen Landes. Der größte Teil der weißrussischen Juden lebte in städtischen Siedlungen, aber ca. 50 000 Juden wohnten auch in Dörfern und Kolchosen, oft waren es nur wenige Familien. Wie viele Juden insgesamt in den Dörfern und davon von Wehrmachtseinheiten ermordet wurden, ist nicht einmal annähernd festzustellen. Eine im Mai 1941 im Allgäu unter Einbeziehung bestehender Gebirgsjägereinheiten aufgestellte 707. Infanteriedivision (bestehend aus den Regimentern 747 und 727) wurde von Generalmajor Gustav Freiherr von Mauchenheim, genannt von Bechtoldsheim befehligt. Er verfolgte eine radikale Vernichtungspolitik gegen die in seinem Zuständigkeitsbereich lebende jüdische Bevölkerung. Bereits in seinem Übernahmebefehl kündigte er 'besondere Maßnahmen' und 'brutale Unterdrückungspolitik' an. Die Juden seien die 'treibende Kraft' der noch schwachen Widerstandsbewegung, 'die jüdische Bevölkerung ist bolschewistisch und zu jeder deutschfeindlichen Handlung fähig.'. Die Befehle an die Führer der 707. Infanteriedivision und die ihnen unterstellten Wehrmachtseinheiten lauteten im Herbst 1941 in Weißruthenien auf die Vernichtung der Juden in den ländlichen Provinzen. Diese Verbrechen sind weitgehend unbekannt. Sie sind statistisch nicht erfassbar und in den Dörfern gab es kaum Überlebende, welche wie bei den großen Ghettoaktionen berichten konnten. Generalmajor von Bechtoldsheim beschrieb den Vorgang, 'dass die Juden restlos aus den Dörfern entfernt werden' öfters als 'Vernichtung' und 'Ausmerzung'. Besonders oft erfolgten durch das 727. Infanterieregiment Razzien auf Juden in den kleineren Dörfern, welche von dem Gebietskommissar Erren kommentiert wurde: 'Das flache Land wurde eine Zeitlang sorgfältig von der Wehrmacht gesäubert...' Kommandos, oft mit Freiwilligen, fuhren auf das Land mit Lastwagen und mordeten brutal: 'Die Erschießungen waren nicht regelmäßig, aber in der Woche wurde schon ein paar Mal erschossen.' Es gelang Generalmajor von Bechtoldsheim, bei den vorgesetzten Dienststellen Verstärkung zu erhalten, da er nicht genügend Personal zur Durchführung seines Mordprogramms hatte. Das von Major Franz Lechthaler geführte Reserve-Polizei-Battaillon 11 traf mit zwei Kompanien und verstärkt durch litauische Hilfswillige Anfang Oktober 1941 in Weißrußland ein, um die 707. Infanteriedivision bei ihren 'Säuberungsaktionen' zu unterstützen. Wehrmacht, Polizei und litauische Kollaborateure verübten eigenständig oder in Kooperation miteinander zahlreiche Massenmorde in Weißrußland, denen Tausende jüdische Zivilisten zum Opfer fielen. Bereits während der Kämpfe an der Front kam es auch zu massiven Kriegsverbrechen der Wehrmacht an Angehörigen der Roten Armee. Diese Morde und Verletzungen des Kriegsrechtes lassen die Fronteinheiten, sowohl Offiziere und Mannschaften, in einem neuen Licht erscheinen. Von den ersten Kriegstagen an erschossen viele Einheiten der Heeresgruppe Mitte, sowjetische Soldaten, welche sich mit erhobenen Händen ergeben oder überlaufen wollten, kampfunfähig oder bereits gefangen waren. Der deutsche Unteroffizier Robert Rupp hält in seinem Tagebuch fest: 'Viele Erschossene, dich ich liegen sah, lagen mit erhobenen Händen da und ohne Waffen und sogar ohne Koppel. Mindestens hundert sah ich so liegen. Man erzählt sich, dass sogar ein Parlamentär, der mit weißer Fahne kam, niedergeknallt wurde!... Man hat auch Verwundete erschossen.'. Die Frauen in der Roten Armee zogen einen ganz besondern Hass der Wehrmacht auf sich. Generalfeldmarschall Günther von Kluge unterzeichnete am 29. Juni 1941 einen Befehl, welcher lautete: 'Frauen in Uniform sind zu erschießen.' Am 3. Juli kam allerdings ein Gegenbefehl vom OKH, wonach uniformierte Frauen, bewaffnet oder nicht, als Kriegsgefangene anzuerkennen sind. Der Hass der deutschen Frontsoldaten auf die 'Flintenweiber' hielt aber weiter an und der Kampf wurde mit aller Brutalität durchgeführt. Ein neuer Befehl wurde im Juli 1941 im Mittelabschnitt und im Oktober 1941 in der Ukraine, alle Rotarmistinnen zu töten, gegeben. Nur wenige höhere Offiziere versuchten, die Morde an Gefangenen, Verwundeten oder Überläufer und sich Ergebende zu unterbinden. Als Beispiel sei der Kommandeur des XXXXVII. Panzerkorps, General Joachim Lemelsen genannt, welcher in einem Befehl vom 25. Juni 1941 das sinnlose Erschießen von Kriegsgefangenen und Zivilisten anprangerte. (Die Tötung von Kommissaren und Partisanen schloss er allerdings davon aus).