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Folter im Rechtsstaat?

Jan Philipp Reemtsma

 

Verlag Hamburger Edition HIS, 2012

ISBN 9783868545128 , 154 Seiten

Format PDF, ePUB, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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7,99 EUR

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"Der Rechtsstaat kann, etwa im Fall der Freiheitsstrafe, die Bewegungsfreiheit eines Bürgers extrem einschränken, aber er darf ihn nicht rechtlos machen. Er kann ihn zu bestimmten Arbeiten verpflichten, aber er darf ihn nicht versklaven. Er kann ihn vom Leben zum Tode befördern - die Todesstrafe ist mit dem Rechtsstaat vereinbar (wenn auch dennoch eine Barbarei, aber das steht auf einem anderen Blatt). Die Folter ist mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar, weil durch sie das Individuum in seiner Fähigkeit, ein Rechtssubjekt zu sein, angegriffen, ja im Extremfall als autonomes Individuum zerbrochen und zerstört wird. Voraussetzung des Rechtsstaats ist die Rechtsfähigkeit seiner Bürger. Sie müssen das Recht und die Fähigkeit haben, seine Instrumente zu nutzen. Das setzt voraus, dass sie nicht Maßnahmen unterworfen werden, die diese Fähigkeit außer Kraft setzen oder zerstören. Die Folter zielt auf die totale Unterwerfung des Gefolterten. Der Rechtsstaat garantiert dem von seinen Maßnahmen Betroffenen stets ein Minimum an Resistenzmöglichkeit. Er muss nicht kooperieren. Zwar kann er in gewissen Grenzen Vorteile gewinnen, wenn er es tut, und wird in gewissen Grenzen Nachteile hinnehmen müssen, wenn er es nicht tut, aber er darf zur Kooperation nicht gezwungen werden.
Für diese Garantie steht der Rechtsstaat ein, wenn er für sich selbst garantiert, und er steht dafür immer ein und durch jeden, der ihn repräsentiert. Zum modernen Rechtsstaat gehört die Garantie an die Bürger, dass sie von Seiten des Staates niemals Handlungen unterworfen werden, die ihren Willen brechen und sie damit als Rechtssubjekte negieren."