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Das Recht auf Eigentum. Universelles Menschenrecht oder Ausdruck partikulärer westlicher Wertevorstellungen?

Karin Riedl

 

Verlag GRIN Verlag , 2018

ISBN 9783668666504 , 23 Seiten

Format PDF

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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 1,0, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Obwohl die Institution des Eigentums vermutlich in allen Gesellschaften und zu allen Zeiten vorkam, so kann doch anhand der europäischen Philosophiegeschichte wie auch durch ethnographischen Beispiele gezeigt werden, dass der Begriff des Eigentums nicht statisch und naturgegeben ist, sondern sich durch Praxis und Normen bzw. Gesetzgebung ständig verändert hat. Von besonderer Bedeutung ist hierbei das Kollektiveigentum, das in vielen nicht-westlichen Gesellschaften gängig war und ist und das Postulat der Universalität des Rechts auf individuelles Privateigentum in Zweifel zieht. Auch in theoretischer Hinsicht wurden die Vor- und Nachteile des Privateigentums gegeneinander abgewogen. Diese Zusammenhänge sollen im ersten Teil der vorliegenden Arbeit dargestellt werden. Anschließend wird erläutert, durch welche internationalen Verträge das Recht auf Eigentum geschützt wird, wie internationale Gerichtshöfe in ihrer Rechtsprechung mit diesem Recht umgehen und welche staatlichen Pflichten sich aus dem Eigentumsrecht ableiten. Um schließlich abwägen zu können, ob das Recht auf Eigentum ein universelles Menschenrecht oder Ausdruck partikulärer westlicher Wertevorstellungen ist, wird zunächst der Ansatz des peruanischen Ökonomen Hernando de Soto dargestellt, der das Recht auf Privateigentum als grundlegend für die Armutsbekämpfung und damit als eines der wichtigsten Menschenrechte betrachtet. Nach einer Erläuterung der Kritikpunkte an diesem Ansatz und den der Schwierigkeiten bei seiner Umsetzung sollen der positive Bezug des Eigentumsrechtes zu anderen Menschenrechten und der eventuelle Konflikt dieses Rechtes mit anderen Menschenrechten erörtert werden. Schließlich wird in der Schlussbetrachtung versucht, die Frage zu beantworten, ob das Recht auf Eigentum tatsächlich den ihm beigemessenen Universalitätsanspruch haben kann, oder ob es Teil eines historisch gewachsenen, kulturell bedingten Wertesystems ist.