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Logistik-AGB Kurzkommentar
Der Abschluss von Logistikverträgen auf "Zuruf" - sei es mündlich, schriftlich oder per E-Mail - ohne individuelle Vertragsverhandlung gehört zum Alltag eines jeden Logistikdienstleisters. Die neuen Logistik-AGB, entstanden aus der Praxis, sollen für Auftraggeber und den Logistiker eine ausgewogene Vertragsgrundlage schaffen und damit für beide Vertragsparteien die bisher unüberschaubaren Haftungsrisiken kalkulierbar machen.
Doch was wird dort genau geregelt?
Für wen sind die Logistik-AGB sinnvoll?
Wie werden sie wirksam vereinbart?
Der Kurzkommentar von Prof. Dr. Thomas Wieske (Institut für Logistikrecht und Risk-Management, Hochschule Bremerhaven) beantwortet praxisgerecht alle Fragen zu den neuen Logistik-AGB. Jede Regelung wird ausführlich kommentiert, indem die rechtlichen Begriffe definiert und erläutert werden.
In einem Zusatzteil wird die Versicherungsseite erläutert. Rechtsanwalt Peter Kollatz kommentiert das speziell für die Logistik-AGB entwickelte Bedingungswerk, die SCHUNCK-Logistik-Police. Worauf bei Kontraktlogistikverträgen besonders zu achten ist, wird von Rechtsanwalt Axel Salzmann dargestellt.
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