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Die Einführung der Zinsschranke und die Neuregelung der Gesellschafterfremdfinanzierung im Rahmen der Unternehmensteuerreform 2008

Nicolas Kettern

 

Verlag Diplomica Verlag GmbH, 2009

ISBN 9783836623629 , 92 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz frei

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"Kapitel 2.3.3 Die Escape-Klausel

Konzernfreie Betriebe werden durch die Stand-Alone-Klausel von den Rechtsfolgen der Zinsschranke entbunden. Aber auch konzernzugehörige Betriebe erhalten durch die dritte Ausnahme des § 4h Abs. 2 EStG – der sog. Escape-Klausel – die Möglichkeit, sich von der Abzugsbeschränkung der Zinsschranke zu befreien. Gem. § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c) S. 1 und S. 2 EStG findet die Zinsschranke keine Anwendung, sofern die Eigenkapitalquote des konzernzugehörigen Betriebs am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtages nicht um mehr als einen Prozentpunkt unter der Eigenkapitalquote des Gesamtkonzerns liegt (sog. Eigenkapitalvergleich). Bei einer Unterschreitung um mehr als einen Prozentpunkt unterliegt der Betrieb – unter Berücksichtigung der Freigrenze – der Zinsschranke. Zielsetzung des Gesetzgebers ist in diesem Zusammenhang also nur jene Betriebe zu erfassen, welche eine übermäßige Fremdfinanzierung aufweisen, hingegen nicht solche, deren Finanzierungsstruktur konzernüblich bzw. konzerndurchschnittlich ist.102 Zu beachten ist allerdings, dass auch hier eine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung gem. § 8a Abs. 3 KStG die Ausnahmeregelung für Körperschaften außer Kraft setzt. Die Frage der Konzernzugehörigkeit von Betrieben wurde bereits unter 2.3.2.1 behandelt. Im Nachfolgenden werden die maßgeblichen Abschlüsse für den Eigenkapitalvergleich dargestellt, sowie die dafür erforderliche Berechnung der Eigenkapitalquoten von Betrieb und Konzern erläutert."