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Internationales Arbeitnehmererfinderprivatrecht - Die Einzelerfindung und die Gemeinschaftserfindung von Arbeitnehmern im Internationalen Privatrecht Deutschlands, Europas und der Vereinigten Staaten von Amerika
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Internationales Arbeitnehmererfinderprivatrecht - Die Einzelerfindung und die Gemeinschaftserfindung von Arbeitnehmern im Internationalen Privatrecht Deutschlands, Europas und der Vereinigten Staaten von Amerika
Das Internationale Arbeitnehmererfinderprivatrecht ist ein komplexes Spezialgebiet des Rechts des geistigen Eigentums. Das autonome deutsche Internationale Privatrecht, die vereinheitlichte Kollisionsnorm für das Recht auf das europäische Patent in dem Europäischen Patentübereinkommen, die Verordnungen (EG) Nr. 593/2008 (Rom I) und Nr. 864/2007 (Rom II) des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie die Principles Governing Jurisdiction, Choice of Law, and Judgments in Transnational Disputes des American Law Institute halten allgemeine Regelungen für das auf Arbeitnehmererfindungen anwendbare Recht bereit. Der auf rechtsvergleichender Methode ausgearbeitete Regelungsvorschlag einer selbstständigen Kollisionsnorm für Arbeitnehmererfindungen vereint Parteiautonomie und Arbeitnehmerschutz und stellt spezielle Anforderungen an den Rechtswahlvertrag.
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