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Internationales Arbeitnehmererfinderprivatrecht - Die Einzelerfindung und die Gemeinschaftserfindung von Arbeitnehmern im Internationalen Privatrecht Deutschlands, Europas und der Vereinigten Staaten von Amerika

Lars Rüve

 

Verlag Herbert Utz Verlag , 2009

ISBN 9783831608928 , 281 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz DRM

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38,99 EUR

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A. Einführung (Seite 1)

Gegenstand dieser Arbeit ist die Frage, welches nationale Sachrecht anzuwenden ist, wenn ein Arbeitnehmer als Einzelperson oder gemeinsam mit anderen Personen eine Erfindung macht und ein Auslandsbezug vorliegt. Das Ziel steht fest: „die Anknüpfung soll gerecht, billig, zweckmäßig sein.“
Dass der Großteil der Erfindungen nicht mehr von dem privaten Einzelerfinder gemacht wird, sondern von Arbeitnehmern, die gemeinsam technische Neuerungen hervorbringen, hat zutreffend Wunderlich schon 1962 festgestellt: „Das Forschungsteam im Industrielaboratorium hat den Einzelerfinder in der Dachstube abgelöst.“ Dreyfuss spricht in Bezug auf den Einzelerfinder sogar von einer vom Aussterben bedrohten Art. Im Zuge der Globalisierung sind zudem sowohl die Arbeitnehmerstruktur in Deutschland als auch die Forschungsteams weltweit international geworden. Sie arbeiten arbeitsteilig rund um die Uhr im Dreischichtbetrieb in Asien, Europa und Amerika an denselben Projekten. Erscheinungsformen sind dabei grenzüberschreitende innerbetriebliche Gruppenarbeiten, zwischenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungskooperationen sowie gezielte Auftragsforschungen durch selbstständige, unabhängige Einrichtungen. Gemeinschaftserfindungen von Arbeitnehmern mit einer Auslandsberührung sind somit zu einem alltäglichen (Rechts-)Phänomen geworden. Nach Angaben des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) waren im Jahr 2006 allein ca. 87% der ca. 47.000 angemeldeten deutschen Erfindungen Arbeitnehmererfindungen. Dies bestätigt Schätzungen in der deutschen und U.S.-amerikanischen Literatur von 80-90% des Arbeitnehmeranteils an dem gesamten Erfindungsaufkommen.