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Die Informationsversorgung von Mitgliedern des Aufsichtsrats börsennotierter Aktiengesellschaften - Theoretische Grundlagen und empirische Erkenntnisse

Stefanie Beckmann

 

Verlag Gabler Verlag, 2009

ISBN 9783834994660 , 556 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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67,43 EUR


 

5 Zusammenfassung und Fazit (S. 416-417)

Die Zielsetzung der vorliegenden Arbeit war, einen konsistenten Bezugsrahmen für die Analyse der Informationsversorgung von Aufsichtsratsmitgliedern zu erarbeiten und diesen empirisch zu überprüfen. Dabei sollte einerseits ein Beitrag zu einem verbesserten Verständnis des Prozesses der Informationsversorgung der Aufsichtsratsmitglieder geleistet werden. Andererseits sollten – anhand bestehender Vorschriften und Richtlinien sowie den Empfehlungen der Aufsichtsratsmitglieder selbst – Defizite bzw. Verbesserungspotenziale hinsichtlich der Informationsversorgung in der Unternehmenspraxis identifiziert werden. Die vor diesem Hintergrund vorgenommene Analyse orientierte sich im Ablauf an drei Leitfragen (vgl. Abschnitt 1.3), deren Ergebnisse im Folgenden rekapituliert werden. Ad 1) Zunächst wurden die Aufgaben identifiziert, zu deren Erfüllung die Aufsichtsratsmitglieder Informationen benötigen (vgl. Frage 1.1).

Die grundlegenden Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder umfassen gemäß § 111 Abs. 1 AktG und Ziff. 5.1.1 DCGK die Überwachung und die Beratung der Geschäftsführung. Dabei wurde in Abschnitt 2.1 herausgestellt, dass die Überwachung und Beratung personell auf den Vorstand als Gesamtorgan und inhaltlich auf die Leitungsmaßnahmen des Vorstands abzustellen haben. In Ergänzung zu den grundlegenden Aufgaben wurden zudem die abgeleiteten Aufgaben des Aufsichtsrats erörtert, zu denen

a) die Bestellung, Mandatsverlängerung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands,
b) die Festlegung der Vergütungshöhe und -zusammensetzung für die Mitglieder des Vorstands sowie
c) der Erlass oder Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands zählen. Anschließend wurde der Frage nachgegangen, durch welche Variablen sich das Konstrukt der Informationsversorgung speziell in Bezug auf die Aufsichtsratstätigkeit beschreiben und beurteilen lässt (vgl. Frage 1.2).

Im Rahmen von Abschnitt 2.2 und 2.3 wurden die Informationsbeschaffung und die Informationsnutzung als die wesentlichen Elemente der Informationsversorgung der Aufsichtsratsmitglieder identifiziert. Die Informationsbeschaffung wurde in der vorliegenden Arbeit als die Bereitstellung von Informationen (die sich durch Inhalt, Qualität und Menge charakterisieren lassen) ggf. unter zu Hilfenahme von Kommunikationsmedien durch Auskunftspersonen definiert, zudem zählt zur Informationsbeschaffung die ggf. durch Kommunikationsmedien unterstützte Selbstversorgung der Aufsichtsratsmitglieder mit Informationen.

Die Beschreibung und Beurteilung der Informationsnutzung durch die Aufsichtsratsmitglieder wurden anhand der Arten der Informationsnutzung (d. h. die mit der Informationsnutzung verbundenen Zielsetzungen) und deren Intensität vorgenommen. Ad 2) Die Informationsversorgung der Aufsichtsratsmitglieder wurde im Rahmen der deskriptiven Analyse aus drei unterschiedlichen Perspektiven untersucht: der objektiv erforderlichen, der tatsächlichen und der gewünschten Informationsversorgung. Zunächst wurde abgegrenzt, anhand welcher Vorschriften und Richtlinien die objektiv erforderliche Informationsversorgung des Aufsichtsrats in deutschen Aktiengesellschaften ausgestaltet sein muss. Zudem galt es darauf aufbauend zu spezifizieren, wie die objektiv erforderliche Informationsversorgung gestaltet sein muss (vgl. Frage 2.1).

Für die vorliegende Arbeit erfolgte die Ableitung der objektiv erforderlichen Informationsversorgung im Wesentlichen auf Basis der Vorschriften des AktG, HGB und deren Auslegungen durch höchstrichterliche Urteile, den Vorschriften des SOA sowie den Empfehlungen und Anregungen des DCGK, des Weiteren wurden Kommentare zu diesen Quellen sowie Empfehlungen aus Wissenschaft und Praxis in die Überlegungen einbezogen. Die Beantwortung der Fragen 2.2 und 2.3, d. h., wie die Informationsversorgung des Aufsichtsrats in deutschen börsennotierten Aktiengesellschaften in der Praxis ausgestaltet und organisiert ist bzw. entsprechend der Zielvorstellung der Aufsichtsratsmitglieder ausgestaltet und organisiert sein sollte, erfolgte auf Basis einer empirischen Untersuchung.