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3.6 Arbeitsmöglichkeiten für Studierende (S. 38-39)
Generell gilt, dass es für Ausländer schwierig ist, eine bezahlte Beschäftigung in Österreich zu finden. Studenten aus der Bundesrepublik und anderen EU-Ländern brauchen keine Arbeitserlaubnis; dagegen benötigen Angehörige anderer Staaten nach dem Gesetz über die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte eine ausdrückliche Genehmigung, wenn sie in Österreich einer bezahlten Arbeit nachgehen wollen. Nähere Auskünfte erteilen die Sozialreferate der ÖH und die Arbeitsvermittlungsstellen in den österreichischen Bundesländern.
3.7 Geldfragen und Banksystem
Privatpersonen dürfen bei der Einreise nach Österreich nahezu uneingeschränkt Geldbeträge mit sich führen, und zwar sowohl in Österreichischen Schilling (abgekürzt öS oder ATS) und anderen Währungen als auch in Reiseschecks, Bank- oder Kreditbriefen. Da sich gerade zu Beginn des Auslandsaufenthalts mancherlei Kosten ergeben – so bei der Wohnungssuche (z. B. Vermittlungsgebühr für einen Wohnungsmakler, Hinterlegung einer Kaution oder Mietvorauszahlungen beim Vermieter) oder in geringerem Maße in Zusammenhang mit der Uni (z. B. Beiträge für Sportkurse, Semesterticket, Im matrikulationsgebühren) –, sollte man den Auslandsaufenthalt mit einem gut bemessenen Geldbetrag beginnen. Dies gilt ebenfalls für Stipendiaten, da Stipendienbeträge gewöhnlich bei Antritt der Reise noch nicht verfügbar sind.
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