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Sprachen lernen im Ausland

Sprachen lernen im Ausland

von: Alexandra Albert

Reise Know-How Verlag, 2003

ISBN: 9783831711949, 144 Seiten

Format: PDF, OL

Mac OSX,Windows PC Apple iPad, Android Tablet PC's Online-Lesen für: Linux,Mac OSX,Windows PC

Preis: 7,60 EUR

Ersparnis: 1,30 EUR

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Sprachen lernen im Ausland


 

Bildungsurlaub (S. 84-85)

Allgemein

„Bildungsurlaub dient der politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung ... Berufliche Weiterbildung soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, seine berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern und ihm zugleich die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln ..." (Auszug aus dem Hessischen Bildungsurlaubs gesetz, § 1, Abschnitte 2 und 4) Viele Sprachreiseveranstalter bieten an ihren Partnerschulen im Ausland Sprachkurse an, die laut Bildungsurlaubsgesetz anerkannt sind.

Das Gesetz ermöglicht Arbeitnehmern, sich unter anderem sprachlich fortzubilden, ohne dass die Lohnfortzahlung unterbrochen oder Privaturlaub genommen werden muss. Recht und Anspruch auf Bildungsurlaub in Deutschland haben Arbeitnehmer in den 12 Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin und Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Sachsen-Anhalt sowie Schleswig- Holstein. Andere Bundesländer arbeiten an einer solchen Gesetzesregelung. Da Bildung in Deutschland föderalistisch organisiert ist, gibt es keine einheitliche Regelung. In den restlichen Bundesländern, in denen Bildungsurlaub noch nicht gesetzlich geregelt ist, existieren allerdings mehrere tarifvertragliche oder firmeninterne Regelungen, die denen des Bildungsurlaubsgesetzes entsprechen.

Auskünfte über aktuelle Regelungen erteilen die Bildungsministerien der Länder sowie die Personalstellen von Unternehmen und Behörden. In den Bundesländern, in denen das Bildungsurlaubsgesetz besteht, haben Arbeitnehmer (unabhängig vom Alter) gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Teilnahme an anerkannten und als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. Der Bildungsurlaub beträgt für Arbeitnehmer bis zum 25. Lebensjahr zehn Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres, für Arbeitnehmer über 25 Jahre zehn Arbeitstage in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Ausgenommen von dieser verbrieften, rechtlichen Regelung sind Beamte, Soldaten und Richter. Angehörige ähnlicher Berufsgruppen können für eine Weiterbildung im Fremdsprachenbereich, der nicht vom Arbeitgeber ausdrücklich gefördert wird, einen Antrag auf bezahlten Sonderurlaub oder auf Dienstbefreiung stellen.

Generell gilt: Der Bildungsurlaub kann mit einem Privaturlaub kombiniert werden, was sich bei Sprachkursen in Übersee sehr gut realisieren lässt. Der Sprachkurs kann auch als Drei- oder Vier-Wochenkurs gebucht werden, wobei zwei Wochen als Bildungsurlaub anerkannt würden und zwei Wochen vom vertraglich festgelegten Urlaubskontingent hinzugenommen werden müssten.

Wer kann teilnehmen?

Einen Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit während des Bildungsurlaubs haben alle Arbeitnehmer der privaten Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes, die seit mindestens sechs Monaten in einem Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis stehen. Ausgenommen sind Beamte, Soldaten und Richter. Letztere können an Bildungsurlaubsangeboten teilnehmen, indem sie einen Antrag auf unbezahlten Urlaub oder Sonderurlaub stellen. Garantiert ist die Teilnahme dadurch jedoch nicht.