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Vermögensverwaltende Personengesellschaft und ertragsteuerrechtliche Selbständigkeit
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Vermögensverwaltende Personengesellschaft und ertragsteuerrechtliche Selbständigkeit
Unter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft wird steuerrechtlich eine Personengesellschaft verstanden, die im Bereich der Überschusseinkunftsarten tätig ist. Sie erzielt insbesondere Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 20 EStG oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. 21 EStG. Haupterscheinungsformen sind die sog. Immobilienfonds und "Private Equity Fonds".
Das Einkommensteuergesetz regelt die steuerrechtliche Erfassung von Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern kaum. Angesichts des Fehlens gesetzlicher Vorschriften bestehen zahlreiche Zweifel. Die Literatur beschäftigt sich hauptsächlich mit der Lösung von Einzelfallproblemen. Häufig fehlen durchgängige Beurteilungskriterien und es wird ergebnisorientiert argumentiert.
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