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Compliance in der Unternehmerpraxis - Grundlagen, Organisation und Umsetzung

Gregor Wecker, Hendrik van Laak

 

Verlag Gabler Verlag, 2009

ISBN 9783834982827 , 262 Seiten

2. Auflage

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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39,99 EUR


 

Compliance – Auslandsrisiken erkennen und steuern (Schwerpunkt Asien) (S. 125-126)

Thomas Weidlich / Angelika Yates

Zusammenfassung

Compliance ist ein Thema, mit dem sich Unternehmen nicht nur in ihren Heimatländern, sondern in jedem Land, in dem sie geschäftlich aktiv sind, befassen müssen. Compliance- Anforderungen bestehen in verschiedenen Ländern bereits beim Eintritt in den ausländischen Markt und erstrecken sich auf komplexe Themen wie unter anderem die vertragliche Gestaltung von Rechtsverhältnissen, die Beschäftigung von Mitarbeitern im Ausland und die Durchsetzung von Ansprüchen vor Ort. Die Nichtbeachtung lokaler Anforderungen kann zu gravierenden Nachteilen führen und den Erfolg einer Investition im Ausland gefährden.

1. Compliance im Zeitalter der Globalisierung

Deutschland ist Exportweltmeister und sowohl große deutsche Konzerne als auch mittelständische Unternehmen operieren heute in der ganzen Welt. Mit Ausdehnung der Geschäftsaktivitäten ins Ausland stellt sich immer wieder die Frage nach den dort zu beachtenden Compliance- Anforderungen.1 Während die Risiken bei einer Nichtbeachtung von Compliance- Regeln im innereuropäischen Ausland häufig mit deutschem Recht vergleichbar sein mögen, kann der rechtliche Rahmen in Ländern außerhalb Europas erheblich von der deutschen Situation abweichen und Verstöße dagegen gravierende Folgen haben. Auch Großkonzerne machen immer wieder unliebsame Erfahrungen bei ihren Auslandsinvestitionen(dazu noch näher unten im Text).

Vor dem Hintergrund der vielfältigen Compliance-Risiken bei Geschäftstätigkeiten im Ausland ist die frühzeitige und intensive Auseinandersetzung mit den in den einzelnen Ländern geltenden Bestimmungen und Anforderungen notwendig, um Haftungsrisiken für das Unternehmen zu vermeiden und den Erfolg einer Investition im Ausland nicht zu gefährden. Mit zunehmender Internationalität nimmt die Komplexität innerhalb einer Unternehmensgruppe zu. Knappe Managementkapazitäten, fehlende Transparenz und divergierende nationale Regelungen sind typische Merkmale, die sich im Zuge der Globalisierung verstärken – bei gleichzeitiger Zunahme der Risiken.

2. Regulatorische Minenfelder beim Markteintritt im Ausland

Im Zuge der weltweiten Wirtschaftskrise werden protektionistische Maßnahmen – allen Beteuerungen der Regierungen zum Freihandel und zu offenen Märkten zum Trotz – weltweit wieder zunehmen. Viele asiatische Märkte, einschließlich der beiden Boomländer China und Indien, sind ausländischen Investoren nicht frei zugänglich. So unterliegen Ausländer in bestimmten Industriebereichen oftmals Beteiligungsobergrenzen oder sind von sensiblen Wirtschaftsbereichen sogar gänzlich ausgeschlossen. Der Umgang mit solchen Beschränkungen ist nicht immer einfach.

Für eine Geschäftstätigkeit in China sind eine Vielzahl von Genehmigungen und Registrierungen erforderlich, die vor Beginn und auch für den täglichen Geschäftsablauf zu beantragen sind. Bereits die Gründung von Unternehmen durch ausländische Investoren ist in China – anders als in Deutschland – nur nach entsprechender Genehmigung durch die zuständige Handelsbehörde und Registrierung durch die Gewerbebehörden möglich. Daraufhin muss dann eine Geschäftslizenz (Business Licence) beantragt werden, ohne die eine Gesellschaft in China nicht agieren darf. Ob und in welcher Form die Genehmigung erteilt wird, hängt von dem konkret geplanten Vorhaben ab.

Generell unterliegen ausländische Investitionen in China einer umfassenden Reglementierung. Die maßgeblichen Vorschriften zur Investitionslenkung, die so genannten Provisions on Directing Foreign Investment, werden durch einen Lenkungskatalog, den Catalogue for Directing Foreign Investment, ergänzt. Letzterer enthält eine Liste aller Industriesektoren und teilt diese in die Kategorien prohibited (verboten), restricted (beschränkt) und encouraged (gefördert) ein. Investitionsvorhaben, die in keine dieser Kategorien fallen, sind grundsätzlich zulässig und gehören damit der Kategorie permitted (erlaubt) an. Änderungen des Investitionskataloges wurden zuletzt im November 2007 beschlossen. Während der Finanzdienstleistungssektor weiter liberalisiert wurde, unter streicht die Herabstufung von energieintensiven und ressourcenaufwändigen Industriebereichen von der ehemals geförderten in die beschränkte oder sogar verbotene Kategorie, dass der Umweltschutz auch in China eine immer wichtigere Rolle spielt.