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Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände zum Unternehmen aus ertrag- und umsatzsteuerlicher Sicht am Beispiel von Pkw und Grundstücken

Matthias Cadek

 

Verlag GRIN Verlag , 2005

ISBN 9783638442312 , 65 Seiten

Format PDF, ePUB

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.3, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt wohl kaum einen Unternehmer oder Finanzbuchhalter, der noch nicht vor die Frage gestellt war: wie wird ein Pkw, der sowohl betrieblich als auch privat genutzt wird, bilanziert und was sind die einkommen- und umsatzsteuerlichen Konsequenzen? Welche Möglichkeiten der Zuordnung bieten sich an? Und welche ist die wohl steuerlich günstigste Behandlungsweise? Diese Probleme ergeben sich nicht nur auf dem Gebiet der Fahrzeugnutzung sondern bei allen Gegenständen, die betrieblich und privat genutzt werden, wie z. B. Grundstücken, Telefonanlagen, Computer und Arbeitszimmer. In den letzten Jahren sind besonders im Bereich der Umsatzsteuer im Zuge der Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (Gemeinsames Mehrwertsteuersystem) aufgrund der Rechtsprechung des BFH und des EuGH viele Gesetze geändert worden. Die damit verbundenen Auslegungsprobleme führten wiederum zu neuen Urteilen und Verfahren. Davon betroffen sind unter anderem die Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen und damit auch die Behandlung des Vorsteuerabzugs. Sie ist durch ihren Einfluss auf das Ertragsteuer-recht auch Gegenstand der Zuordnungsentscheidung zum ertragsteuerlichen Betriebsvermögen. Die Schwierigkeit einer Zuordnungsentscheidung besteht zum einen darin, dass durch die sich ständig ändernde Rechtsprechung der Steuerpflichtige nicht weiß, wohin die künftige Rechtsentwicklung führt und zum anderen, dass durch die Komplexität und Verworrenheit der einzelnen Steuerarten eine - wenn überhaupt - einigermaßen aussagekräftige Vorteilhaftigkeitsanalyse oft nur durch komplizierte Berechnungen anhand von Fallgestaltungen möglich ist.