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Wiedereinstieg in den Beruf - Berufsbilder und Stellensuche, Bewerbung und Vorstellungsgespräch, Weiterbildung und staatliche Förderung

Svenja Hofert, Uta Nommensen

 

Verlag Humboldt, 2010

ISBN 9783869109343 , 257 Seiten

Format PDF, ePUB, OL

Kopierschutz DRM

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9,99 EUR

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Zwischen Minijob und Vollzeit: Möglichkeiten des Wiedereinstiegs (S. 200-201)

Gerade wenn Sie länger pausiert haben, ist das oft eine ganz zentrale Frage. Viele Wiedereinsteiger würden gern mit 20, 25 oder 30 Stunden beginnen. Viele Berufstätige – Frauen, Männer, mit und ohne Kinder – könnten sich vorstellen den Rest des Berufslebens mit einer Vier-Tage-Woche sehr gut zu leben. Doch richtig realistisch ist dies bestenfalls im sozialen Bereich und im Gesundheitswesen sowie stellenweise in der Verwaltung. Der offene Arbeitsmarkt dagegen hält sehr wenig Teilzeitstellen parat. Erst recht kaum welche für anspruchsvolle Tätigkeiten.

Ein Minijob ist im Unterschied zum High-End-Teilzeitjob meist leicht und schnell gefunden. Doch die meisten dieser Bis-400-Euro-Jobs sind für weniger Qualifizierte geschaffen. Es ist auch schwer, mehr aus einem Minijob zu machen und seinen Lebenslauf damit aufzuwerten. Dennoch kann der Minijob sowohl inhaltlich als auch finanziell eine interessante Einstiegsperspektive bieten. Sie müssen nur wissen, worauf es ankommt (und weiterlesen). Wir zeigen, welche Arbeitsform sich für wen lohnt und worauf Sie achten müssen.

Minijob

Der Vorteil des Minijobs ist, dass er komplett steuerfrei ist. Auch Sozial abgaben zahlen Sie nicht. Diese übernimmt der Arbeitgeber pauschaliert, denn er bezahlt auf Ihren Minijob noch mal insgesamt 30 Prozent für Krankenkassen, Rentenversicherung und Pauschalsteuer. Eine vollwertige Krankenversicherung entsteht dabei ebenso wenig wie eine Rentenversicherung. Aber immerhin: Bei Wegeunfällen zur Firma und bei Unfällen im Betrieb sind Sie versichert. Der Witz daran: Der steuerfreie Minijob ist völlig unabhängig davon, wie hoch das Familieneinkommen ist oder was Sie in einem eventuellen anderen Job verdienen.

So gibt es Großverdiener, die nebenbei einen Minijob haben. Als Minijobber sind Sie entweder über Ihren Hauptjob, über die Familienversicherung oder freiwillig krankenversichert. Letzteres für ca. 120 Euro im Monat, wenn Sie nicht verheiratet sind oder der Partner privat versichert ist. Jedenfalls sofern es keine weiteren Einnahmen gibt. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder mit Minijob und auch ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert – sowohl Kinder bis zum 25. Geburtstag als auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften. Die kostenlose Familienversicherung endet jedoch, wenn man hauptberuflich mehr als halbtags arbeitet und dabei ein Gesamteinkommen von über 355 Euro im Monat erzielt – es sei denn, es ist ein Minijob. Handelt es sich um einen nicht selbstständigen Minijob, sind bis 400 Euro im Monat erlaubt.

ACHTUNG
Bei gleichzeitiger Ausübung von mehreren (für sich allein gesehen) geringfügig entlohnten Beschäftigungen werden die Bruttoentgelte addiert. Bei Überschreitung der 400-Euro-Grenze gilt Krankenversicherungspflicht in allen Beschäftigungen. Es ist also günstiger, nur einen geringfügigen 400-Euro-Job zu haben!

Minijob: Clevere Kombis Wem der Minijob zu wenig ist, der kann überlegen, ob es Kombinationsmöglichkeiten gibt. So lassen sich Selbstständigkeit und Minijob ideal kombinieren. Denn: Gleich, wie viel Sie selbstständig verdienen, der Minijob bleibt steuerfrei. Allerdings müssen Sie dann in die private oder gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, bei gerin-