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4. Schlussbetrachtung: Metamorphosen des Mängelwesens (S. 419-420)
Es besteht heute weitgehend Einigkeit darüber, dass Theorien der Gesellschaft zu ihrem Objekt ein spezielles epistemologisches Verhältnis unterhalten, das es in besonderer Weise einzuholen gilt.
Sie kommen – wollen sie verallgemeinerungsfähige Resultate für sich beanspruchen – nicht umhin, auch sich selbst ihrem Gegenstandsbereich zuzurechnen. Von einer Handlungstheorie, die so fundamental ansetzt wie diejenige Arnold Gehlens, darf daher erwartet werden, dass sie sich in ihren eigenen Kategorien und Denkfiguren spiegeln und interpretieren kann: » […] der Entwurf einer Handlungstheorie muß selbst als Handlung und das ihr vorschwebende Erklärungsideal muß selbst auf die in ihr vorgelegten Vorstellungen über das menschliche Handeln beziehbar sein.«
Blickt man von diesem Kriterium der »Selbstanwendung« auf die nun zurückliegende Untersuchung, so ergibt sich ein höchst vielschichtiges Bild, das hier abschließend zu einer komprimierten Darstellung der erhaltenen Ergebnisse genutzt werden soll. Gehlens anthropologische Handlungs- und Institutionentheorie ist in einer entscheidenden Hinsicht nicht dazu in der Lage, sich selbst als ihren eigenen Gegenstand zu konzipieren und zu reflektieren. Die hier als »metafunktionalistischer Blick« bezeichnete Perspektive weist durchgehend Züge einer expertokratischen Denkhaltung auf, die zwischen eigener Reflexionsebene und ihrem Objektbereich einen scharfen Schnitt macht und sich dadurch in eine aporetische Position manövriert.
Um die »sekundäre objektive Zweckmäßigkeit« eigenauthentisch gewordener Handlungsvollzüge darf nur der Anthropologe wissen, ebenso um die Entlastung durch Gewohnheit und Institutionen, um die innenstabilisierende Kraft ritueller Formgebung, ja selbst um die ästhetische Produktivität zweckbefreiten Verhaltens – kommen diese Funktionen dem Handelnden selbst als Funkti onen zu Bewusstsein, so gelangen sie nach Gehlen in das »Feld möglicher Verlagerungen und Umkombinationen« (M: 358), treten ein in den desorientierenden Einflussbereich der »auflösende[n] und neu zusammensetzende[ n] Instanz« (U+S: 299): des Verstandes.
Dieser Instanz muss sich aber gerade der Institutionentheoretiker, der Gehlen zugleich ist, erschöpfend bedienen. Schon die allgemeine Rede von Sinn und Zweck der Institutionen setzt eine – wie Schelsky durchaus lobend an Gehlens Werk hervorhob – »verwissenschaftlichte Primärerfahrung«3 konstitutiv voraus, und der genaue Zuschnitt seiner Ordnungstheorie bestellt selbst das »Feld möglicher Verlagerungen und Umkombinationen«. Schließlich kann er die generellen – und seien es die indirekten – Leistungen der Institutionen nur dadurch überhaupt zum Thema machen, dass er von deren »So-Sein« radikal abstrahiert und sie mit einer Anthropologie verknüpft, die in weiten Teilen eine hochdynamische Theorie der »Umlenkung von Antriebsbeträgen « (U+S: 56) ist.
Die Tatsache, dass selbst seine eigene Theorie die unbefragte Geltung konkreter Institutionen nicht mehr stützen kann, hätte Gehlen zum Anlass nehmen können, ja müssen, die stets so hervorgehobene Indirektheit des humanen Selbst- und Weltbezuges auch für das Verhältnis zwischen Mensch und Institutionen nachzuweisen und die reflexive Dimension dieses Verhältnisses handlungstheoretisch einzuholen. Stattdessen – so haben die Überlegungen zu Gehlens »Beschädigungen aus dem reflektierten Leben« ergeben – bleibt diese reflexive Dimension gewissermaßen dem leidensfähigen Intellektuellen vorbehalten, der die »Belastung mit Grundsatzproblematik, mit Reflexionsaufwand, mit tief nachwirkenden Lebensirrtümern « stellvertretend auf sich nimmt. An ihrer Selbstanwendung scheitert diese Handlungstheorie hier in besonders drastischer Weise: Sie muss »Institutionen und geregelte[ ] Handlungen« selbst zum nur »vorgestellten « Thema machen und kann daher ihre eigene Möglichkeit kaum anders denken denn als luxurierende Negation ihres ureigenen Gegenstandes, als elementare Nicht-Handlung.
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