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Existenzgründung. (ARD Ratgeber Geld bei Haufe)

Reinhard Bleiber

 

Verlag Haufe Verlag, 2010

ISBN 9783448101379 , 194 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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11,99 EUR

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Welche rechtlichen Vorschriften gelten (S. 165-166)

Zu Beginn: die Gewerbeanmeldung

In Deutschland ist, wie in anderen Industrienationen auch, die wirtschaftliche Tätigkeit rechtlich geregelt. Durch diesen Dschungel muss der Existenzgründer gehen. Mit etwas Vorbereitung und Systematik ist das auch relativ leicht getan. Es beginnt mit der Gewerbeanmeldung, in deren Folge die meisten anderen Stellen vom Gewerbeamt informiert werden. Die Vorschriften beschäftigen sich weiter mit der Buchhaltungspflicht und den Unternehmenssteuern. Ein wichtiger Punkt ist die Klärung, ob Sie Umsatzsteuern berechnen müssen oder nicht. Der erste Schritt zur Aufnahme Ihrer geschäftlichen Tätigkeiten ist die Gewerbeanmeldung, die fast jeder Existenzgründer vornehmen muss, wenn er eine erlaubte, auf Gewinnerzielung und auf Dauer gerichtete selbstständige Tätigkeit ausüben will. Ausgenommen davon sind lediglich die freien Berufe (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, …). Wollen Sie sich in diesem Bereich selbstständig machen, reicht eine formlose Anmeldung bei Ihrem Finanzamt. Ist eine Zuordnung nicht eindeutig geklärt, entscheidet das Finanzamt nach § 18 Abs. 1 EStG, ob eine gewerbliche Tätigkeit oder ein freier Beruf vorliegt.

Die Anmeldung erfolgt durch den Gründer selbst auf dem Gewerbeamt der Gemeinde, in der das Gewerbe ausgeübt wird. Bei einer offenen Handelsgesellschaft und bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts müssen alle Gesellschafter eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Wird das Unternehmen in Form einer Gesellschaft, die in das Handelsregister eingetragen wird, betrieben (GmbH, AG, KG, …), so muss diese juristische Person die Anmeldung erledigen. Dazu muss sie selbstverständlich vorher durch notariell beglaubigten Vertrag gegründet und ins Handelsregister eingetragen worden sein. Das junge Unternehmen von Klara S. hatte sich blendend entwickelt. Zunächst hatte sie nur für Verwandte und Freunde auf ihrer kleinen Nähmaschine Kleidung geändert oder hergestellt.

Doch ihre Qualität und ihr Service waren bald so bekannt, dass auch Fremde sich immer wieder meldeten und Kunden wurden. Bereits nach einem Jahr war aus der Gelegenheitsarbeit ein Vollzeitjob geworden. Außerdem hatte Karin S. in eine leistungsfähige Profi-Nähmaschine und in einen Bügelautomaten investiert. Doch dann kam das böse Erwachen. Das Gewerbeamt ihrer Gemeinde meldete sich und fragte nach der Gewerbeanmeldung. An die hatte Karin S. überhaupt nicht gedacht. Nach einer empfindlichen Geldstrafe (bis zu 1.000 EUR sind möglich) und der nachträglichen Anmeldung des Gewerbes kamen Nachfragen von der Handwerkskammer (Damen- und Herrenschneider ist ein Handwerksberuf), von der Berufsgenossenschaft, vom Arbeitsamt und vom Finanzamt.

Zwar hatte Karin S. die Einnahmen aus ihrer Tätigkeit versteuert, doch die Finanzbeamten fragten nach der Art der Gewinnermittlung, der Buchführung und vor allem nach der Umsatzsteuer. Die Berufsgenossenschaft fragte nach den abzuführenden Gebühren, die Krankenkasse nach den Sozialabgaben und das Arbeitsamt nach der Arbeitslosenversicherung. Klara S. wurde das alles zu viel. Sie verkaufte ihre Nähmaschine und beschränkte sich darauf, sich um die Kleidung ihrer Familie zu kümmern.

Anmeldung rechtzeitig

Die Gewerbeanmeldung muss vor der Aufnahme der Gewerbetätigkeit erfolgen. Das bedeutet nicht, dass Sie bis zum Tag der Geschäftseröffnung warten können. Bereits bei der Anmietung von Räumen, bei der Bestellung von Waren oder bei der Einrichtung des Geschäfts sind Sie gewerblich tätig. Der Gang zum Gewerbeamt muss vorher erfolgen. Eine verspätete Anmeldung kann zu erheblichen Strafen führen. Das Gewerbeamt der Gemeinde informiert unter anderem die nachfolgenden Stellen über die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit: Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt, Arbeitsamt, Landratsamt, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, AOK, Berufsgenossenschaft. Die folgende Checkliste sagt Ihnen, was Sie zur Gewerbeanmeldung mitbringen bzw. was Sie alles beachten müssen.