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3 Konzepte von Kosten und Nutzen (S. 33-34)
Die Messung und anschließende Analyse von Kosten und Nutzen der betrieblichen Berufsausbildung setzt eine präzise Definition des Kosten- und des Nutzenbegriffs voraus. Gleichzeitig ist es notwendig, die Operationalisierung, das heißt die Übertragung der Begriffe auf empirisch erfassbare Größen, näher zu erläutern. Was also sind die Kosten der betrieblichen Ausbildung und wie werden sie erfasst? Was ist unter dem Nutzen der Ausbildung zu verstehen und auf welche Art und Weise wird er gemessen?
3.1 Bruttokosten
Im Allgemeinen wird unter dem Begriff der Kosten der bewertete Verzehr von Sachgütern und Dienstleistungen, die der Leistungserstellung dienen, verstanden. Betriebliche Ausbildungskosten sind demnach alle sachlichen und personellen Mittel, die vom Betrieb im Prozess der Ausbildung eingesetzt werden. Diese werden im Folgenden zunächst als Bruttokosten bezeichnet, da, wie unten näher erläutert wird, neben den Kosten auch Erträge der Ausbildung anfallen, die von den Bruttokosten abgezogen werden müssen.
Rechnerisch ergeben sich die Bruttokosten als Produkt aus den eingesetzten Mengen und ihren Preisen. Die Verknüpfung von Mengen und Preisen ist auch die Grundlage für das Kostenmodell, das von der Sachverständigenkommission Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung (1974) entwickelt und zum ersten Mal empirisch angewandt wurde. Auch die vorliegende Studie orientiert sich, wie alle vorangegangenen Kosten- und Nutzenstudien des BIBB zur betrieblichen Ausbildung (Noll u. a. 1983; Bardeleben u. a. 1995; Beicht u. a. 2004) an diesen Grundlagen. Das Mengengerüst für die Ausbildungskosten besteht hiernach aus den sachlichen Ausbildungsmitteln, wie z. B. Räumen, Maschinen und Material, und den personellen Mitteln in Form von Zeiten, welche die beteiligten Personen für die Ausbildung einsetzen. Das Wertgerüst sind, wie oben bereits erwähnt, für die Sachmittel die jeweiligen Preise. Hinsichtlich der personellen Mittel (also den Zeiten) werden zur Bewertung die Löhne und Gehälter der an der Ausbildung beteiligten Personen angesetzt.
Die betrieblichen Bruttokosten mit ihren Mengen- und Wertgerüsten lassen sich wiederum in vier unterschiedliche Kostenarten unterteilen (siehe Abbildung 1). Zunächst sind hier die Kosten zu nennen, die sich aus der Zahlung von Ausbildungsvergütungen und gesetzlichen und freiwilligen (bzw. tariflichen) Sozialleistungen ergeben. Diese werden im Folgenden unter Personalkosten der Auszubilden-den subsumiert. Davon zu unterscheiden sind Kosten, die dem Betrieb durch den Einsatz von ausbildendem Personal entstehen (Personalkosten der Ausbilder). Das ausbildende Personal kann sich dabei hauptberuflich oder nebenberuflich mit der Ausbildung beschäftigen. Hinzugerechnet werden Kosten von externen Ausbildern, die zum Zwecke der Ausbildung in den Betrieb kommen. Die dritte Kostenart sind Anlage- und Sachkosten. Hierunter fallen vor allem Kosten der Ausstattung des Arbeitsplatzes der Auszubildenden, der Lehrwerkstatt oder des innerbetrieblichen Unterrichts. So werden z. B. Kosten für Maschinen, Werkzeug und Übungsmaterial berücksichtigt. Unter der vierten Kostenart, den sonstigen Kosten, werden Kosten für Lehr- und Lernmaterial, für Berufs- und Schutzkleidung, für die Rekrutierung von Auszubildenden, für Lehrgänge in externen Einrichtungen (dazu zählen z. B. überbetriebliche Bildungsstätten oder Einrichtungen von Kammern und Verbänden), für die Ausbildungsverwaltung und Kammergebühren subsumiert.
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