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Der Streit um die Hochschulrahmengesetzgebung des Bundes - Politische Aushandlungsprozesse in der ersten großen und der sozialliberalen Koalition

Tobias Hoymann

 

Verlag VS Verlag für Sozialwissenschaften (GWV), 2010

ISBN 9783531923437 , 249 Seiten

Format PDF, OL

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35,96 EUR


 

4 Das Hochschulrahmengesetz von 1976 (S. 122-123)

4.1 Die gesellschaftspolitischen und verfassungsrechtlichen Konfliktlinien einer Hochschulrahmengesetzgebung


Mit dem 22. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes hatte der Bund die Kompetenz erhalten, Rahmenregeln für das Hochschulwesen aufzustellen und für die Länder verbindlich zu machen. In der sozialliberalen Koalition galt es nun, diesen bislang abstrakt gehaltenen Rahmen konkret auszufüllen.

Bestand im Vorfeld nur eine vage Übereinstimmung über die Inhalte eines Rahmengesetzes, die mit den Schlagwörtern Ordnungsrecht, Studienreform und Bildungsexpansion umrissen werden können, so war die materielle Ausgestaltung dieser Themenfelder bislang kaum diskutiert worden. Nicht einmal über den Umfang des Begriffs „Hochschulwesen“ hatte zum Zeitpunkt der Kompetenzübertragung Einigkeit geherrscht. Einmütigkeit hatte nur darüber bestanden, dass es eine Studienreform geben, die Bildungsexpansion durch eine Ausweitung der Quantität der Hochschulen gelöst werden und die Unruhe an den Hochschulen beendet werden müsste. Der Weg dahin war jedoch offen gelassen worden.

Die noch in der großen Koalition begonnene Umsetzung der Gesetzgebungskompetenz stand zudem bereits im Zeichen des Bundestagswahlkampfs 1969, in dem das Thema Bildung durchaus eine wichtige, wenn auch nicht die tragende Rolle gespielt hatte.Die Einigung auf eine einheitliche Vorgehensweise zwischen Union und SPD sowie dem Bund und den Ländern war demzufolge schwierig, wenn nicht gar ausgeschlossen.

Hinzu kam noch das Problem der Reichweitenauslegung der neu geschaffenen Bundeskompetenz. Bevor ein ernsthaftes Bemühen um ein Hochschulrahmengesetz begonnen werden konnte, musste zunächst einmal einvernehmlich geklärt werden, wie stark die Befugnisse des Bundes durch die Beschränkung auf die „allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens“ begrenzt waren. Da diese Arbeit sich nicht primär materiell mit dem Hochschulrahmengesetz beschäftigt, werden nur die wichtigsten inhaltlichen Streitpunkte eingehender behandelt, sofern diese für den Gesamtzusammenhang wichtig sind.

4.1.1 Die formalen Konflikte

Wurde die Verschiebung der Gesetzgebungskompetenz noch unter den Vorzeichen gleicher Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat vollzogen, so wurde das Gesetzgebungsverfahren in der sozialliberalen Koalition durch die nunmehr unterschiedlichen Mehrheiten verkompliziert. Bevor es überhaupt zu inhaltlichen Debatten über das angestrebte Hochschulrahmengesetz kommen konnte, wurden Problemkomplexe diskutiert, deren Lösung sich weit in das Gesetzgebungsverfahren hineinziehen sollte.