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Neue rechtliche Herausforderungen für den Strommarkt - Bonner Gespräch zum Energierecht, Band 3. E-BOOK

Wolfgang Löwer

 

Verlag Vandenhoeck & Ruprecht Unipress, 2009

ISBN 9783899716740 , 133 Seiten

Format PDF, OL

Kopierschutz Wasserzeichen

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32,00 EUR


 

"Johann-Christian Pielow Unbundling I: EU-Rechtsvergleich (S. 85-86)

Unbundling I: EU- Rechtsvergleich I. Der Rechts- und Systemvergleich als Erkenntnisquelle für die Fortschreibung des EU-Energiebinnenmarkts?

Die bisherige Entwicklung des europäischen Energiebinnenmarkts geht der EU-Kommission nicht weit genug. Schon ausweislich ihrer am 10. Januar 2007 publizierten Mitteilung zu den Aussichten für den Erdgas- und den Elektrizitätsbinnenmarkt1, der Schlussfolgerungen aus der sog. Sektorenuntersuchung und des Strategiepapiers »Eine Energiepolitik für Europa«3 ist insbesondere der diskriminierungsfreie Zugang zu den Strom- und Gasnetzen nach wie vor nicht hinreichend gewährleistet. Als Haupthindernis gilt der »systemimmanente Interessenkonflikt, der durch die vertikale Integration der Versorgungs- und Netztätigkeiten entsteht«4 – und zwar durch Begünstigung verbundener Unternehmen einerseits und durch die fehlende Investitionsbereitschaft wegen drohender Steigerung des Wettbewerbsdrucks andererseits.

Um sicherzustellen, dass die Anreize für Eigentümer und/oder Betreiber der Netze nicht durch die Interessen der verbundenen Versorgungsunternehmen verzerrt werden, hält es die Kommission deshalb für »notwendig, die bisherige – unzureichende – Entflechtung [der Energienetze] weiter voranzutreiben«. In ihrem Entwurf eines dritten Legislativpakets für die europäischen Strom- und Gasmärkte vom 19. September 20076 schlägt sie deshalb, neben weiteren Maßnahmen namentlich zur Intensivierung der Netzregulierung auf nationaler und nun auch auf europäischer Ebene7, die vollständige Trennung der Erzeugung und Versorgung von den Strom- und Gasübertragungsnetzen und mithin – über die bereits verbindliche rechtliche, operationelle und buchhalterische Entflechtung hinaus – die »eigentumsrechtliche Entflechtung« (Ownership Unbundling) vor, »bei der ein Unternehmen nicht mehr gleichzeitig sowohl Eigentümer der Übertragungsnetze als auch Energieerzeuger oder Energieversorger sein darf«.

Lediglich als second best-Varianten erscheinen in diesem Konzept die mit Blick auf Widerstände in den Mitgliedstaaten (namentlich in Deutschland und Frankreich) entwickelten Kompromiss- resp. Entflechtungsmodelle des »Unabhängigen Netzbetreibers (ISO)«10 und/oder des sog. »Aktiensplitts« als abgeschwächter Variante der völligen Eigentumsentflechtung.11 Seitens der Generaldirektion Wettbewerb wird überdies offenbar auch die Durchsetzung des Ownership Unbundling im Einzelfall bzw. bei Zuwiderhandlungen gegen Art. 81 oder 82 EG und durch Vorgabe von »Abhilfemaßnahmen struktureller Art« gemäß Art. 7 der (Wettbewerbs-) Verordnung EG/1/2003 für möglich gehalten.

Zur argumentativen Abstützung ihrer Vorschläge verweist die EU-Kommission wiederholt auf bereits existierende Eigentumsentflechtungen von Energienetzen in anderen Mitgliedstaaten. Es sei, so heißt es recht apodiktisch und in Orientierung an den Verhältnissen in solchen EU-Ländern, in denen das Ownership Unbundling (angeblich) gang und gäbe ist, »wirtschaftlich belegt, dass eine eigentumsrechtliche Entflechtung das wirksamste Mittel ist, um Wahlfreiheit für die Energieverbraucher zu gewährleisten und Investitionen zu beleben«."