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2. Internationalisierung von Konzernen (S. 45-46)
2.1 Begriff und Formen des internationalen Konzerns
International tätige Unternehmen sind fast immer in der Form eines Konzerns organisiert. Hierbei handelt es sich aus juristischer Sicht um einen Zusammenschluss rechtlich selbständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung (§ 18 Abs. 2 AktG). Die einheitliche Leitung wird von einem herrschenden Unternehmen (Mutterunternehmen) über mindestens ein abhängiges Unternehmen (Tochterunternehmen) ausgeübt. Zumeist beruht die einheitliche Leitung auf einer Mehrheitsbeteiligung des Mutterunternehmens (faktischer Konzern), wobei die Einflussmöglichkeiten auf das abhängige Unternehmen vor allem durch die Höhe des Kapitalanteils und die Rechtsform dieses Unternehmens bestimmt werden. Alternativ kann die einheitliche Leitung auch auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen (Beherrschungsverträge) oder durch Eingliederung ausgeübt werden (Vertragskonzern bzw. Eingliederungskonzern).
In diesen Fällen verfügt das herrschende Unternehmen über Weisungsbefugnisse gegenüber den Leitungsorganen der abhängigen Unternehmen. Das im deutschen Aktiengesetz kodifizierte Konzernrecht ist für ausländische Tochterunternehmen indes nicht maßgeblich; vielmehr sind für diese die jeweiligen nationalen, häufig durch Rechtsprechung entwickelten Regelungen entscheidend (vgl. Theisen 2000, S. 73ff.).2 Im Vergleich zu einem nationalen ist ein internationaler Konzern dadurch gekennzeichnet, dass sich seine Geschäftstätigkeit über mehrere Länder erstreckt und im Ausland angesiedelte Tochtergesellschaften von einem im Inland ansässigen Mutterunternehmen geleitet werden. In diesem Sinne spricht Welge – unter Nennung weiterer Merkmale – von Multinationalen Unternehmungen (vgl. Welge 1980, S. 3ff.).
Betriebswirtschaftlich bildet der Konzern eine wirtschaftliche Einheit. Die rechtlich selbständigen, aber wirtschaftlich abhängigen Einzelunternehmen verfolgen unter der einheitlichen Leitung des Mutterunternehmens ein gemeinsames ökonomisches Ziel, auf dessen Erreichung die Strategie und Struktur des Konzerns ausgerichtet sind. Der Konzern ist somit eine eigenständige wirtschaftliche Planungs- und Kontrolleinheit (vgl. Scheffler 1992, S. 1) und als solche auch Gegenstand des Risikomanagements.
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